Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Plittersdorf, Blatt 422,
Flur 23, Nr. 128, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 7.701 qm,
Flur 23, Nr. 129, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 9.050 qm.
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.