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Mittelahr Bote
Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetze

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Plittersdorf, Blatt 422,

Flur 23, Nr. 128, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 7.701 qm,

Flur 23, Nr. 129, Waldfläche, Auf Keßbachs Nück, 9.050 qm.

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.