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Remagener Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die bis zum 15. Mai 2026 (u.a. bis II. Quartal 2026) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug. Zahlungsrückstände die bis zum 19. Juni 2026 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 01. Juni 2026
Stadtkasse Remagen