Der Ortbeirat Kripp hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 beschlossen, dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich an der Kreuzung der Mittel- und Quellenstraße, die Bezeichnung „Alter Schulhof“
zu geben. Die Platzbenennung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 GemO). Die Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG wird mit Bekanntmachung wirksam.