Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden. Somit fordert die
Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen
Bachstraße 2
53424 Remagen
Telefon: 02642/201-32
Email: m.poehr@remagen.de
die Nutzungsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Gräber auf sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.
Friedhof Remagen
| Kaufgräber A, Reihe D, Nr. 73-74 | Doppelgrabstätte Pohl-Güttig/Drotten |
| Feld F, Reihe 8, Nr. 16 | Einzelgrabstätte Wordel |