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Remagener Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten auf dem städtischen Friedhof in Remagen

Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden. Somit fordert die

Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen

Bachstraße 2

53424 Remagen

Telefon: 02642/201-32

Email: m.poehr@remagen.de

die Nutzungsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Gräber auf sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.

Friedhof Remagen

Kaufgräber A, Reihe D, Nr. 73-74

Doppelgrabstätte Pohl-Güttig/Drotten

Feld F, Reihe 8, Nr. 16

Einzelgrabstätte Wordel