Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Darscheid ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist von Erdbestattungen für die Beisetzungen der Jahre 1995, 1994 und 1993 oder früher abgelaufen.
Nach § 23 der Friedhofssatzung sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Die Nutzungsberechtigten bzw. die Angehörigen der in den Gräbern Bestatteten werden gebeten, die Gräber bis spätestens 30. Juni 2025 vollständig abzuräumen, einschließlich der Bepflanzung sowie Grabstein, Kreuz, Umrandung und Fundamente.
Die Ortsgemeinde Darscheid bietet gegen Zahlung einer Pauschale an, die Einebnung vorzunehmen.