Die Jagdausübungsberechtigten der Jagdreviere „Rengen-Süd“ und „Waldkönigen-Ost“ haben jeweils einen Fall von Jagdwilderei an einem Stück Rehwild festgestellt. Laut Strafgesetzbuch begeht derjenige Wilderei, "wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder einem Dritten zueignet". Oder wer "eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört". Es wird darauf hingewiesen, dass jede Art von Wilderei unverzüglich zur Anzeige gebracht wird.
Sachdienende Hinweise oder Beobachtungen nimmt die Stadt Daun (Tel.: 06592 939-209) oder die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Sachgebiet Liegenschaften und Forsten (Tel.: 06592 939-218) gerne entgegen.