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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.06.2022

Prüfung der Jahresrechnung 2020 und Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister, den Ortsbürgermeister und die jeweiligen Beigeordneten

Entsprechend der Vorschriften zur Rechnungsprüfung übergab Ortsbürgermeister Annen dem Ratsmitglied Werner Petry zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Die Unterlagen waren im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden. Der Ortsbürgermeister sowie der Beigeordnete standen nun den Ratsmitgliedern für Fragen und Erläuterung zur Verfügung. Nach eingehender Überprüfung der Unterlagen wurde den Funktionsträgern der v. g. Positionen die Entlastung erteilt.

Projekt Zukunfts-Check Dorf im Landkreis Vulkaneifel. Beratung und Beschlussfassung zu einem Interessenbekundungsverfahren

Über das Thema wurde sich im Vorfeld umfassend informiert und hiernach folgte eine ausgiebige Beratung. Die Tendenz im Rat zeigte sich zunächst kritisch wegen des Gesamtumfanges (Zukunftscheck und Fortschreibung DE-Konzept). Zunächst wollte man daher das durch den Landkreis Vulkaneifel gestartete Interessenbekundungsverfahren nicht befürworten. Detailiert hinterfragt kam man dann doch zu dem Entschluss, den Punkt in nächster Sitzung wiederholt auf die Tagesordnung zu nehmen und eventuell - auch durch diese jetzige Darstellung in der Niederschrift - weitere Bürger/-innen zu erreichen, die auch bereit wären gegebenenfalls eine Rolle in einem Projekt o. ä. zu übernehmen. Diese Bekanntmachung sollte auch dazu dienen, evtl. vorhandene Ideen aufzunehmen. Ratsmitglied Frank Stuhlsatz oder auch der Vorsitzende Erhard Annen können bis zum 14.08.2022 dahingehend kontaktiert werden. Entsprechend der Tendenz wird in der nächsten Sitzung ein Beschluss gefasst.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Anfrage nach einer Gemeindefläche als Standort für einen Handymast

Nach der Anfrage, gefolgt von einer ersten Bestandsaufnahme bezüglich einer Fläche „Im Birken“ zur Errichtung eines Handymastes (behandelt in letzter Sitzung) liegt der Ortsgemeinde mittlerweile ein Vertragsangebot vor. Der Vertrag wurde unterstützt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Daun auf seine Richtigkeit geprüft und insgesamt für in Ordnung befunden. Seitens potentieller Errichter/Betreiber sind jedoch noch weitere Schritte zu bearbeiten und klären, deren Genehmigung letztendlich erst zu einem Vertrag führen kann. Ungeachtet dessen und weiterer Feinabstimmung, beschloss der Rat die Gemeindefläche „Im Birken“ für das Aufstellen eines Handymastes zu verpachten.

Verschiedenes

Gemeindearbeiten

Reiner Diederich, der zum Wohle Ortsgemeinde über viele Jahre treue Dienste erbrachte, hat seine Tätigkeit zum 30.06.2022 offiziell eingestellt. Ein ganz besonderer Dank gilt ihm für sein unkompliziertes und weitsichtiges Vorgehen, wo er seine Ideen und sein Geschick immer mit einbrachte. Eine Nachfolge ist zu finden und bestimmen!

Der Rat war sich darüber einig, dass der Vorsitzende dazu zunächst eine Anzeige im Mitteilungsblatt schaltet.

Glasfaserausbau

Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Anbieters, kann dessen Aussage geteilt werden, dass der beabsichtigte Ausbau (Anbindung Zaumerich/Erschließung Step 1) doch in Kürze gestartet wird. Weiter wurde die Aussage getroffen, dass sich die nächsten Abschnitte bereits - früher als erwartet - in der Planungsphase befinden.

Allgemeines

Die Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus werden bedingt der aktuellen Situation angehoben. Dies gilt für die Buchungen, die ab dem 01.07.2022 vereinbart werden.

Die Gebührensätze für Utzerather Bürger/-innen, Vereine oder Gruppierungen betragen sodann 150,00 Euro und für ortsfremde Familienfeiern 200,00 Euro. Festpreis inklusive der bisherigen separaten Pauschalen. Die Stromabrechnung erfolgt jeweils zusätzlich nach tatsächlichem Verbrauch und aktuellen Bezugskosten. Bei Beerdigungen wird eine Pauschale zur Deckung der Kosten für Energien in Höhe von 70,00 Euro erhoben.

Die jährliche Überprüfung von ortsveränderlichen Elektro-Geräten sollte bedingt der Anforderungen an Prüfgeräte und Dokumentation zukünftig extern beauftragt werden.