Im Jahr 2023 steht wiederum die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen an. Gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und Nr. 2.2 der Verwaltungsvorschrift „Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen“ des zuständigen Ministeriums in der derzeit gültigen Fassung, hat der Präsident des Landgerichts Trier die Zahl der von den Gemeinden vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen in Anlehnung an die Einwohnerzahl (Stand 30.06.2022) festgelegt und mitgeteilt.
Entsprechend dieser Festlegung war für die Ortsgemeinde Udler eine Person für die Vorschlagsliste zu benennen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste wurde folgende Person gefunden: Helga Frantzen
Der Ortsgemeinderat stimmte der Aufnahme von Frau Frantzen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen zu.
Dem Rat lag ein neuer Abgrenzungsvorschlag für die Erweiterung des Naturschutzgebietes „Sangweiher“ vor. Grund hierfür ist die zwischenzeitliche Änderung der Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich, bedingt durch die Flurbereinigungsverfahren Udler und Schalkenmehren. Des weiteren stammte die bisherige Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ noch aus dem Jahre 1983 und sollte dem heutigen Stand angepasst werden.
Der neue vorgeschlagene Abgrenzungsvorschlag hat eine Gesamtgröße von ca. 52 ha. Das wäre mehr als eine Verdreifachung der bisherigen Größe (ca. 16 ha). Dies entspricht weitestgehend auch der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes. Fast alle Flächen unterliegen bereits Naturschutzbeschränkungen.
Die neue Rechtsverordnung sollte mindestens um folgende relevante Punkte ergänzt werden:
| - | keine fischereiliche Nutzung, kein Fischbesatz |
| - | Verbot der Vogeljagd |
| - | Jagdzeitbeschränkungen bei Brutzeiten und Vogelzugzeiten |
| - | Verbot freilaufender Hunde |
Die Parzelle am südwestlichen Zufluss im Eigentum der Ortsgemeinde Udler („Gemeinde Wies“, Flur 51, Parzelle 8) hat durch ihre intensive Nutzung Einfluss auf den Zulauf. Diese Fläche soll im Abgrenzungs-vorschlag mit aufgenommen werden, wobei die bisherige Nutzung bleiben soll (Grünlandnutzung, Wildacker in der westlichen Spitze). Einschränkungen wird es bezüglich Dünnung dieser Fläche geben.
Nach Überlegungen des Rates könnte auch die gemeindeeigene Parzelle „In der Spann“, Flur 51, Parzelle 12, mit in den Abgrenzungsvorschlag aufgenommen werden. Dies wäre eine Abrundung der vorgesehenen Gebietserweiterung.
Der Vorsitzende wurde beauftragt, weitere Informationen zu den vorgesehenen Ergänzungen einzuholen, ebenfalls die vorgeschlagene Erweiterung abzuklären. Die Beschlussfassung wurde vertagt.
Die Ortsgemeinde Udler nimmt am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teil.
Im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. für das Haushaltsjahr 2023 eine Zuwendung bewilligt.
Das Leistungsverzeichnis für den Ausbau des Kurvenbereichs der Straße „Auf dem Flur“ ist zwischenzeitlich eingegangen. Entsprechende Angebote für den Ausbau werden eingeholt.
Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Verbindungsweg vom „Sangenweg“ zu dem angrenzenden Wirtschaftsweg im Bebauungsplan als Fußweg ausgewiesen ist. Da dieser Weg unberechtigter Weise häufig durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und PKW frequentiert wurde, erfolgte eine Sperrung mittels Absperrpfosten. Ebenfalls ist eine Kennzeichnung durch entsprechende Beschilderung erfolgt.
Der Bebauungsplanentwurf „Auf der Schlöhenheck“ wird Ende Juli d. J. dem Ortsgemeinderat bzw. der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Am 14.06.2023 fand die Überprüfung des Spielplatzes durch die Firma Päda Consult, Aachen, statt. Der schriftliche Bericht liegt noch nicht vor.
An dem Wirtschaftsweg „An der Sang“ (oberhalb der Straße „Ginsterweg“) wurden zwischenzeitlich Wasserabläufe angebracht um ein Ausspülen des Weges bei Starkregen zu verhindern.