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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Pflichten der Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

auch in diesem Jahr sind die Hecken, Sträucher und Bäume wieder gewachsen. Die Beeinträchtigung durch überhängenden Bewuchs im Straßenraum ist an manchen Grundstücken erheblich. Viele Grundstückseigentümer pflegen ihre Anlagen und den angrenzenden öffentlichen Bereich vorbildlich und tragen so zu einem positiven Erscheinungsbild von Deudesfeld bei. Alle anderen möchte ich hiermit BITTEN den satzungsgemäßen Pflichten nachzukommen!

Reinigung der Straße, Bürgersteig und besonders der Straßenrinne

Bewuchs in der Straßenrinne oder Verunreinigungen auf der Straße führen bei Extremwetter zu verstopften Straßeneinläufen und somit zu weiteren unschönen Folgen.

Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Der straßenbegleitende Bewuchs ist bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, so dass Fußgänger nicht behindert und Müllautos nicht verkratzt werden.

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Deudesfeld ist auf unserer Internetseite verfügbar. Sollten Sie als Eigentümer diese Leistungen nicht erbringen können oder nicht Vorort sein, kann ein Dritter beauftragt werden. Das gilt insbesondere für den Winterdienst! Bitte unterstützen Sie unsere Dorfgemeinschaft und kommen den Pflichten der Grundstückseigentümer nach.

Ein schönes Dorf ist lebenswert!

Helmut Weiler
1. Beigeordneter