Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die Haushaltssatzung wird um folgenden § 8 ergänzt:
| Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt: | ||||
| gegenüber bisher EUR | erhöht um EUR | vermindert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.361.715 | 0 | 0 | 2.361.715 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.577.410 | 24.045 | 0 | 2.601.455 |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -215.695 |
|
| -239.740 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen | -150.025 |
| 24.045 | -174.070 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 151.000 | 0 | 0 | 151.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.766.500 | 0 | 0 | 1.766.500 |
| der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit | -1.615.500 | 0 |
| -1.615.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.765.525 | 24.045 | 0 | 1.789,570 |
Keine Änderungen
Keine Änderungen
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nunmehr festgesetzt auf 1.726.699 € (bisher 1.698.000 EUR).
Keine Änderungen
Keine Änderungen
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 4.149.090,39 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 3.946.945,39 € und zum 31.12.2025 = 3.707.205,39 € (bisher 3.731.250,39 €).
Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98 I, 95 IV Nr. 2 und 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 03.09.2025.
Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von 1.726.699 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.697.000 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 29.699 EUR wird die Genehmigung versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.09.2025 bis 02.10.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.