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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Darscheid für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Haushaltssatzung wird um folgenden § 8 ergänzt:

§ 8 Stellenplan

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Keine Änderungen

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Keine Änderungen

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nunmehr festgesetzt auf 1.726.699 € (bisher 1.698.000 EUR).

§ 5

Steuersätze

Keine Änderungen

§ 6

Gebühren und Beiträge

Keine Änderungen

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 4.149.090,39 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 3.946.945,39 € und zum 31.12.2025 = 3.707.205,39 € (bisher 3.731.250,39 €).

§ 8

Stellenplan

Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Darscheid, den 19.09.2025
gez. Johann
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 98 I, 95 IV Nr. 2 und 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 03.09.2025.

54550 Daun, den 03.09.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von 1.726.699 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.697.000 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 29.699 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.09.2025 bis 02.10.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Darscheid, den 19.09.2025
gez. Johann
Ortsbürgermeister