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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der Satzung über die III. Änderung der Satzung vom 15.05.2019 über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Strotzbüsch vom 21.06.2023

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat am 21.06.2023 folgende III. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Strotzbüsch wird wie folgt neu gefasst:

- siehe Anlage -

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Strotzbüsch, den 21.06.2023
Ortsgemeinde Strotzbüsch
gez. Dirk Peifer
Ortsbürgermeister (L. S.)

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.