Bebauungsplan „Im Heckenstück“ - 3. Erweiterung und 3. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass nach einem Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.07.2023 der § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) als nicht mit EU-Recht vereinbar beurteilt wurde. Wegen des Vorrangs des Unionsrechts dürfe er nicht angewandt werden. Daher konnte der für den 20.07.2023 vorgesehene Satzungsbeschluss im Stadtrat nicht gefasst werden. Der Bebauungsplan muss nunmehr im Regelverfahren aufgestellt werden.
Es erfolgten weitere Erläuterungen in Bezug auf das BVerwG-Urteil und dessen Konsequenzen für die Bauleitplanung in Boverath. Seit 2018 laufe das Aufstellungsverfahren für den Änderungs- und Erweiterungsbereich „Im Heckenstück“ im vereinfachten Verfahren. Einen Tag vor der Entscheidung des Stadtrates habe die Verwaltung Kenntnis von dem Urteil des BVerwG erhalten. Dieses beziehe sich zwar auf einen Bebauungsplan einer Gemeinde in Baden-Württemberg, habe jedoch Auswirkungen auf alle beschleunigten Verfahren in Deutschland nach dem § 13 b BauGB. Hintergrund sei, dass in solchen Verfahren keine Umweltprüfung vorgesehen war. Das Urteil betreffe auch weitere acht Bebauungsplanverfahren in der Stadt Daun bzw. in Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun. Alle bisherigen Verfahrensschritte müssten nun wiederholt werden, ohne dass sich inhaltlich etwas ändern müsse. Hinzu komme noch zeitlich erschwerend, dass der Erweiterungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Im Heckenstück“ nunmehr im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daun einbezogen werden müsse. Infolge dessen sei nicht abzusehen, wann der Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erlange. Auswirkungen habe das Urteil letztendlich auch für die Erschließung des Heideweges. Diese Maßnahme könne nur auf der Grundlage eines wirksamen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Es komme also zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen.
Nach einer ausgiebigen Beratung empfahl der Ortsbeirat dem Stadtrat folgenden Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Heckenstück“ - 3. Änderung und 3. Erweiterung. Der Bebauungsplanentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage soll das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.“
Erstellung Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024
Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die Vorbereitungen für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs der Stadt für das kommende Jahr angelaufen sind. Er verwies darauf, dass im letzten Jahr die Ansätze für die laufenden Ausgaben (ehem. Verwaltungshaushalt) erhöht und vom Stadtrat und auch von der Kommunalaufsicht akzeptiert wurden. Es habe sich herausgestellt, dass diese Anpassung den echten Ausgaben entspricht. Insbesondere sind hiermit verbunden Ausgaben für die Jugendarbeit, die Gemeindestraßen, das Bürgerhaus und vor allem für die Wirtschaftswege. In diesem Jahr habe man auch den Sonderposten für den Bereich Maubachweg und Boverather Straße ortsausgangs erfolgreich einsetzen können. Infolge dessen schlug er vor, es bei den letztjährigen Ansätzen auch in 2024 zu belassen. Es erfolgte der Hinweis, dass noch drei fehlende Bäume im Fliederweg ersetzt werden müssten. Weiterhin soll ein Betrag für eine Ersatzpflanzung von Bäumen im Bereich Langfour unter „Gemeindestraßen“ gebildet werden.
Was den Investitionshaushalt angeht, so verwies der Vorsitzende auf die Anschaffung eines neuen Rasenmähers in diesem Jahr und die noch laufenden Bemühungen für die Errichtung einer PV-Anlage für das Bürgerhaus. Er gab den Hinweis, dass im Nachtragshaushalt 2023 ein Ansatz für die Sanierung des Altbereichs des Backhauses eingebracht worden sei. Eine Genehmigung liege hierzu jedoch noch nicht vor. Vorgeschlagen wurde, diesen Ansatz vorsorglich auch in den Haushaltsentwurf 2024 einzubringen.
Informationen des Ortsvorstehers
a) Dorfmoderation - Ein Kinder- und Jugendworkshop findet am 22.09.2023 nachmittags und am frühen Abend statt. Die entsprechenden persönlichen Einladungen für die Kinder und Jugendlichen wurden vorgestellt und werden jetzt zeitnah verteilt. Der nächste allgemeine Workshop soll am 30.10.2023 stattfinden u. a. mit Vorstellung der Themen aus den gebildeten Arbeitskreisen.
b) Radewegekonzept der VG Daun - Es geht hierbei um die Ausweisung von alltagstauglichen Radwegen zwischen den Orten der Verbandsgemeinde. Boverath ist hierbei mit der Boverather Straße, den Wegen nach Daun, Darscheid und Hörscheid betroffen.
c) Glasfaserausbau - Der Baubeginn hat im Bereich des Dauner Bahnhofs vor Wochen stattgefunden. Der Ausbau findet von dort aus statt über die Straßen im Leyen und dann im Stadtteil Boverath mit der Zielsetzung bis Mitte/Ende 2024. Diskutiert wurde über einen evtl. bevorstehenden Doppelausbau der Telekom. Eine Info-Veranstaltung der Telekom findet am 12.09.2023 um 19.00 Uhr im Forum Daun statt.
d) Bestandsstatistik - Nach der Statistik über die Einwohner in den Orten der VG Daun nach dem Stand vom 30.06.2023 hat Boverath 549 Einwohner und ist damit drittgrößter Stadtteil nach Pützborn und Waldkönigen.
e) Die diesjährige Überprüfung der Spielplätze hat stattgefunden. Der Bericht hierzu liegt vor. Gravierende Beanstandungen hat es in diesem Jahr nicht gegeben. Sperrungen müssen nicht erfolgen. Seitens des Bauhofs der Stadt werden die bestehenden Schäden bereinigt.
Anfragen, Wünsche, Anregungen
a) PV-Anlage Bürgerhaus - Berichtet wurde, dass zwei Angebote vorliegen. Es bedarf noch einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (Überprüfung der Rentierlichkeit - Amortisierung) zur Vorlage bei der Kommunalaufsicht.
b) Schüler/-innen-Beförderung - Es wurde darauf hingewiesen, dass der morgendliche Linienbus zu den weiterführenden Schulen in Daun so spät auf dem Parkplatz beim GSG ankommt, dass Schüler/-innen nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen können. Anfragen und Beschwerden bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel bzw. der VRT hierzu laufen bereits. Eltern bringen infolgedessen ihre Kinder mit dem PKW zur Schule, was nicht im Sinne des ÖPNV sein kann. Eine Elterninitiative wird sich hierzu gründen. Abhilfe wäre einfach zu erreichen, indem der Bus etwa 10 Minuten früher startet und somit die Schulen auch früher erreichen könnte. Darüber hinaus wurde erneut die 4-km-Grenze kritisiert, weswegen die Boverather Kinder kein kostenloses Deutschlandticket erhalten und somit bei Schulfahrten etc. förmlich diskriminiert werden, da sie anfallende Tickets selbst finanzieren müssen. Dies hat zudem zur Folge, dass nahezu alle Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, von den Eltern gefahren werden.
Seitens des Ortsbeirates ist man der Auffassung, dass hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden muss. Der Ortsvorsteher wurde beauftragt, entsprechend gegenüber der zuständigen Behörde vorstellig zu werden.