Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, für den Ortsbürgermeister, sowie für den ersten und zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde
Der Ortsgemeinderat hat dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, sowie dem ersten und zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2024
Der Ortsgemeinderat hat die Aufnahme einiger Maßnahmen, bzw. Anschaffungen in den Haushaltsplanentwurf 2024 beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt
Der Ortsgemeinderat hat den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt unter Berücksichtigung der vom Verbandsgemeinderat angestrebten Ziele beschlossen.
Informationen/Verschiedenes:
Informationen des Ortsbürgermeisters:
| - | Am 29.11.2023 findet in Dreis-Brück eine Informationsveranstaltung zur Kommunalwahl 2024 statt. |
| - | Die Bauvoranfrage für die Grillhütte wurde zurückgezogen. |
| Wortmeldungen von Ratsmitgliedern: | |
| - | Der Gemeindearbeiter schafft eine neue Sackkarre an. |
| - | Für die XXL-Bank soll eine Handyhalterung beschafft werden. |
Beratung und Beschlussfassung über die temporäre Zuständigkeitsübertragung des sachlich begrenzten Aufgabenteils „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“ auf die Verbandsgemeinde Daun
Der Ortsgemeinderat hat der Verbandsgemeinde Daun mit deren Zustimmung die zeitlich befristete Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projektes „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“ übertragen.
Die Ortsgemeinde hat sich damit einverstanden erklärt, dass die Einzelheiten des geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Daun geregelt wird. Der Ausbauumfang im eigenwirtschaftlichen, wie dem geförderten, Glasfaserausbau soll mit der Ortsgemeinde abgestimmt werden.
Der Ortsgemeinderat hat die Übernahme der nicht durch Fördermittel gedeckten gemarkungsbezogenen Kosten beschlossen.