Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Schutz vom 12.01.2023

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Die Revierförsterin, Frau Justen, gab zunächst einen kurzen Überblick über die Käferbelastung hinsichtlich des Forstbereiches der Ortsgemeinde Schutz. Es konnten viele Überwinterungsbäume gefunden und entsorgt werden, daher gab es bis Mai 2022 kaum Käferholz. Leider kam es trotzdem im August/September 2022 zu einem sehr ausgeprägten Käfergeschehen, so dass zurzeit immer noch Käferholz aufgearbeitet werden muss. Die Holzpreise blieben stabil und werden auch 2023 aller Voraussicht nach auf dem Niveau des Vorjahres bleiben.

Aufgrund der aktuellen Wettersituation ist zurzeit keine Ernte bei den Laubbäumen möglich, da die Böden zu stark aufgeweicht sind. Frau Justen wies vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Bodenbeschaffenheit sich auch die Aufarbeitung/Instandsetzung der Wege nach der Holzernte langwieriger gestalten wird.

Die Kosten für die Instandsetzung der Wege aufgrund der Hochwassersituation von 2021 wurden zu 100 % übernommen. Die Instandsetzung des Weges Pappelhof - Binsenmühle steht noch aus, da im Moment noch die Kostenübernahme geklärt wird.

Da in Schutz 2022 nur wenig Holz eingeschlagen wurde und hohe Wegebaukosten zu schultern waren, beginnt das Forstwirtschaftsjahr 2023 mit einem Plus von 3.215,00 €.

Die Ortsgemeinde Schutz hat in 2022 1.400,00 € Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement erhalten. Sollten die Fördergelder in 2022 nicht mehr gebucht werden können, soll der Betrag als Puffer für das Jahr 2023 verwendet werden.

Danach stellte Frau Justen den Forstwirtschaftsplan für 2023 vor. Geplant ist ein Hiebsatz von 580 fm - davon 300 fm Fichtenstammholz. Für die Waldbegründung wurde ein Budget von 3.000,00 € eingeplant.

Da zunehmend eine natürliche Waldbewirtschaftung in den Vordergrund gestellt wird, stellte Frau Justen zwei Maßnahmen beispielhaft vor, welche bereits in 2022 in Angriff genommen wurden:

Die Walnuss-Sammlung

Die Walnüsse wurden gesammelt und gelagert. Nach Auskeimung sollen die Walnüsse als Ersatzbäume für Fichten in entstandenen Käferlöchern gepflanzt werden. Dies dient ebenso der Förderung der Baumartenvielfalt.

Eichelhäherkästen

Die Eicheln wurden gesammelt und in Kästen in vom Windwurf betroffenen Flächen in der Ortsgemeinde Schutz ausgebracht. Die Eichelhäher verbringen das Saatgut dann auf natürliche Weise in der näheren Umgebung.

Der so vorgestellte Forstwirtschaftsplan wurde durch den Vorsitzenden zur Beschlussfassung gestellt und sodann beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Mehrjahresverträge mit Forstdienstleistern im Forstamt Daun- Preisanpassung über Preisgleitklausel

Für Forstunternehmer im Bereich der motormanuellen Holzernte mit oder ohne Rücken oder auch nur mit Rückedienstleistungen, die bei Landesforsten Rheinland-Pfalz über mehrjährige Verträge beauftragt wurden, waren die vor allem seit Ende Februar 2022 sprunghaft gestiegenen Preise in den Bereichen der Betriebs- und Betriebshilfsstoffe nicht vorhersehbar. Landesforsten Rheinland-Pfalz bietet seinen Forstunternehmern nun die Möglichkeit an, im Anhalt an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex die in Mehrjahresverträgen vereinbarten Preise aufgrund dieser Kostensteigerungen anzupassen.

Konkret im Forstamt Daun betrifft dies einen Vertrag, der mit verschiedenen Unternehmern im Herbst 2019 abgeschlossen wurde. Der 5 % Inflationszuschlag entfällt in diesem Fall.

Das Forstamt sieht in der Anwendung der Preisgleitklausel für unsere Forstunternehmer einen kleinen Beitrag, damit diese ihren Betrieb in wirtschaftlich unsicheren Zeiten „über die Runden bringen“ können. Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) hat sich für die Anwendung der Preisgleitklausel ausgesprochen; seine Empfehlung ist allerdings für die Mitglieder des GStB nicht bindend.

Da es sich hier um Unterstützung für die langjährig bewährten Unternehmer/Partner handelt, folgte der Ortsgemeinderat dem Vorschlag.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Frau Ege, Verbandsgemeindeverwaltung Daun, erklärte den Plan und es wurden die anstehenden Investitionen und Maßnahmen überprüft.

Der Vorschlag von Frau Ege, bezüglich der Verwendung von Erträgen der Jagdgenossenschaft, wurde erklärt und diskutiert.

Der Annahme des Vorschlages über die Verwendung von Erträgen der Jagdgenossenschaft wurde zugestimmt.

Dem Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 wurde ebenfalls zugestimmt.

Frau Ege berichtete dann ausführlich über den am 06.09.2022 im Ministerrat beschlossenen Entwurf des Landesfinanzausgleichsgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Dieser ist das Ergebnis der Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs.

Sie stellte dem Ortsgemeinderat die Maßnahmen vor, die aufgrund dessen getroffen werden müssen. Dies betrifft eine im Gesetzesentwurf vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wie folgt:

Grundsteuer A: von 300 % auf 345 %

Grundsteuer B: von 371 % auf 471 %

Gewerbesteuer: von 365 % auf 380 %

Die Anhebung um 100 % Punkte der Grundsteuer B ist dem Abstandsgebot geschuldet, welches zwingend eingehalten werden muss. Eine Nichtanpassung der Nivellierungssätze hätte die Nichtgenehmigung des Haushaltes der betroffenen Gemeinde zur Folge. Die Hebesätze wurden so vom Ortsgemeinderat beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Gebühren für gemeindliche Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2023

Da auch die Ortsgemeinde Schutz von den extrem gestiegenen Energiepreisen betroffen ist, wurden die Preise für die Anmietung des Bürgerhauses für nicht ortsansässige Mieter wie folgt erhöht:

Vermietung Nicht Ortsansässige 1. Tag von 112,50 € auf 130,00 €

für jeden weiteren Tag der gleichen Veranstaltung von 56,00 € auf 70,00 €

Beerdigungen Nicht Ortsansässige von 75,00 € auf 100,00 €

Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Bürgermeister Scheppe referierte detailliert über den Vorschlag und stellte die Synergieeffekte ausführlich vor. Im Vordergrund steht die gemeinschaftliche Vermarktung der geeigneten Flächen an einen Projektierer. Geplant ist, dass die Gemeinden, welche Flächen zur Verfügung stellen, die Pacht alleinig erhalten; aber die darüber hinaus generierten Gelder in der Gesellschaft verwaltet und nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel verteilt werden.

Das Stammkapital wurde für jede der teilnehmenden Ortsgemeinden auf 750,00 € festgelegt. Diese Summe wurde für die Ortsgemeinde Schutz bereits im Wirtschaftsplan für 2023 vorsorglich berücksichtigt und eingeplant. Weitere Kosten entstehen den Ortsgemeinden nicht. Die Gründungskosten der AöR werden von der Verbandsgemeinde getragen.

Ein Beitritt zur AöR ist bis zum 31.03.2023 möglich. Nach der Gründung der AöR bedarf der Beitritt der Zustimmung aller Träger.

Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschloss der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schutz:

a) Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere die Gewinnung aus erneuerbaren Energien) auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes.

b) Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.

c) Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.

d) Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Bürgerfragen

Es gab keine Wortmeldungen.

Mitteilungen, Wünsche, Anregungen

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsgemeinde Schutz eine Förderung in Höhe von 1.457,17 € (Klimaangepasstes Waldmanagement) erhalten hat. Ein neuer Antrag für 2023 wurde bereits gestellt.

Weiterhin teilte der Vorsitzende mit, dass sich der Termin für die Zukunftskonferenz auf Juni 2023 verschiebt.

Thomas Oertlin, Ortsbürgermeister