Herr Richard Schmidt hat sein Mandat als Mitglied im Gemeinderat der Ortsgemeinde Betteldorf mit Wirkung vom 30.09.2022 niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz war nunmehr eine Ersatzperson in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Da in der Ortsgemeinde Betteldorf bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 Mehrheitswahl stattfand, wurde gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) zunächst Herr Norman Becher sowie anschließend Herr Martin Balter hierüber benachrichtigt, beide haben das Mandat jedoch nicht angenommen.
Nunmehr war Herr Andreas Sammer die nächste noch nicht berufene Ersatzperson und wurde gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) hierüber benachrichtigt. Herr Andreas Sammer hat das Mandat angenommen.
Die Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes erfolgte in der Sitzung des Ortsgemeinderates Betteldorf am 29.11.2022.