Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Winkel hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Winkel am 26.02.2023 eingereicht wurde.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters findet somit nicht statt. Gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Winkel.