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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Winkel gemäß § 62 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Winkel hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Winkel am 26.02.2023 eingereicht wurde.

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters findet somit nicht statt. Gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Winkel.

Winkel, den 17.01.2023
gez. Friedhelm Jax
Erster Beigeordneter als Wahlleiter
für die Wahl des Ortsbürgermeisters