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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis

zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Quellen „Am Herresfloss“ und „Im Breitenbüsch“,

Gemarkung Dreis, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

Begünstigter: Wasserversorgungszweckverband Gruppenwasserwerk Daun

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Daun, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 23.08.2022 - Az.: 343-GE-233-27977/2022 - wurde das Entnehmen, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus den Quellen „Am Herresfloss“ und „Im Breitenbüsch“ zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom

02.11.2022 bis 15.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Außenstelle

Leopoldstraße 27, 54550 Daun

Büro/Zimmer: 12 - 1. Obergeschoss

Dienstzeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Die Einsichtnahme zu den genannten Dienstzeiten ist entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen möglich.

Die Abschlussbekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Daun, 20.10.2022 gezeichnet
i. V. Erwin Umbach
II. Beigeordneter