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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 08.09.2022

Auf der Tagesordnung stand die Wahl eines weiteren Beigeordneten. Dies ist gemäß der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Winkel möglich und so wurde bedingt durch die jetzige Situation, nach Ausscheiden von Jörg Prescher aus dem Amt des Ortsbürgermeisters, die entsprechende Wahl durchgeführt, damit die Vertretung des Ortsbürgermeisters bzw. des Ersten Beigeordneten durch den weiteren Beigeordneten möglich ist.

Für die Wahl wurde Michael Lodorf vorgeschlagen und zum weiteren Beigeordneten gewählt. Es erfolgten die Ernennung, Vereidigung und die Einführung in das Amt.

In einem weiteren Punkt der Tagesordnung wurde die Festsetzung eines Wahltermins sowie eines etwaigen Stichwahltermins für die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/-in vorgeschlagen. Die Wahl ist erforderlich nachdem der bisherige Ortsbürgermeister Jörg Prescher den Antrag auf Entlassung aus dem Amt zum 30.09.2022 gestellt hat. Laut Vorschlag soll die Wahl am 26.02.2023 stattfinden mit dem eventuellen Stichwahltermin am 12.03.2023.

Ebenfalls wurde beschlossen an den von Starkregen betroffenen Wirtschaftswegen die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, die dann nach dem entsprechenden Förderantrag abgerechnet werden.

Als allgemeine Information wurde bekanntgegeben, dass auch für die Ortsgemeinde Winkel ein Hochwasserschutzkonzept erstellt wurde.

Über die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Konzept und deren Durchführung ist noch zu beraten, damit die erforderliche Umsetzung erfolgen kann.

Die bei der Begehung des Spielplatzes festgestellten technischen Mängel wurden zur Beseitigung beauftragt. Für weitere Baumaßnahmen, wie Mängel an der Umzäunung und verschiedene andere Beanstandungen, gibt es noch kein Ergebnis.

Am Gemeindesaal, der Bushaltestelle und an der Leichenhalle wurden die erforderlichen Dachreparaturen durchgeführt.

Bezüglich der noch vorhandenen Baugrundstücke soll geklärt werden, ob die in die Wege geleitete Vorgehensweise zur Vermarktung weiter über ein Maklerbüro stattfinden soll bzw. welche Leistungen bisher schon erfolgt sind.