Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27. Oktober 2022

Beratung und Beschluss zum Maßnahmenplan Wiederaufbau/Beseitigung Hochwasserschäden 2021

Die durch das Starkregenereignis vom Juli 2021 entstandenen Schäden an der Lieserbrücke und land- und forstwirtschaftlichen Wegen sind inzwischen beseitigt. Im Nachgang werden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die entsprechenden Anträge für Zuschüsse aus dem Wiederaufbauprogramm für die einzelnen Maßnahmen gestellt.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Maßnahmenplan in der von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun vorgelegten Form und beauftragte sie mit der Stellung der Förderanträge.

Beratung und Beschluss über den Beitritt der Ortsgemeinde zur geplanten Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Daun, mit dem Ziel zukünftig vom Betrieb erneuerbarer Energien zu profitieren

In den öffentlichen Medien wurde bereits mehrfach über die Planung zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in der Verbandsgemeinde Daun informiert. Im Rahmen einer Solidargemeinschaft sollen die Ortsgemeinden zukünftig gemeinsam vom Betrieb erneuerbarer Energien, wie z. B. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, profitieren. Gewinne, die über die Pachteinnahmen solcher Anlagen hinaus generiert werden, sollen allen Mitgliedern der AöR zugutekommen und beispielsweise zur dauerhaften Senkung der Verbandsgemeindeumlage beitragen.

Da die Ortsgemeinde keine eigenen geeigneten Flächen besitzt, die den Bau und Betrieb einer solchen Anlage ermöglichen, begrüßt der Ortsgemeinderat dieses Vorhaben ausdrücklich und stimmte dem Beitritt zur AöR zu.

Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschloss der Ortsgemeinderat folgendes:

a)

Die Ortsgemeinde Kradenbach überträgt die Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien) auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes.

b)

Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.

c)

Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.

d)

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 (2) BauGB bzgl. Umbau/Erweiterung eines Wohngebäudes

Der Ortsgemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (2) BauGB bzgl. Umbau/Erweiterung eines Wohngebäudes.

Informationen durch den Ortsbürgermeister/Verschiedenes

-

Der Ortsbürgermeister informierte über die Festsetzung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Bezogen auf die Umlagegrundlagen für die Ortsgemeinde in Höhe von 145.596 € werden die Kreisumlage auf 66.536,00 € (45,7 %) und die VG-Umlage auf 59.621,00 € (40,95 %) festgesetzt.

-

Es hat sich noch kein Nachfolger für die Übernahme des Forstreviers Dreis-Brück gefunden. Die Stelle ist nun extern ausgeschrieben.

-

Die Ortsgemeinde erhält auf Antrag vom Juli 2020 eine Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald in Höhe von 601,00 €.

-

In diesem Jahr wird kein Brennholz aus dem Gemeindewald angeboten. Brennholzkunden werden aus dem Staatswald bedient.

-

Aus der Überprüfung der Versicherungsobjekte im Dorf für das Jahr 2023 ergeben sich keine Änderungen.

-

Die Ergebnisse der Bündelausschreibung Strom liegen vor. Die Stromlieferverträge werden nach Feststellung der endgültigen Lieferpreise im November 2022 durch die Gt-Service ausgefertigt und voraussichtlich Mitte Dezember zugestellt.

-

In einem Brief hat sich Frau Yvonne Surges als Fachkraft im Projekt Gemeindeschwester plus vorgestellt. Das Projekt richtet sich an Personen ab 80 Jahren, die noch keiner Pflege bedürfen, aber Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt wünschen. Frau Surges ist über den DRK Kreisverband Vulkaneifel e. V. zu erreichen.