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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Absicht, einen Bebauungsplan neu aufzustellen bzw. zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 b BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Daun hat in öffentlicher Sitzung am 3. November 2022 beschlossen, für das Gebiet „Im Heckenstück“ im Stadtteil Boverath einen Bebauungsplan im Sinne von § 13 b BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

„Im Heckenstück“ – 3. Änderung und 3. Erweiterung.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte.

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen.