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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Naturbegräbnisstätte Wehrbüschruh

Aufforderung zur Abräumung der Grabstellen

Das Ablegen und Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten ist nur für den Zeitpunkt der Beisetzung gestattet. Anschließend sind diese Gegenstände unaufgefordert zu entfernen. Ebenso ist nicht gestattet, Grabmale und Gedenksteine zu errichten, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen, anzubringen und Anpflanzungen vorzunehmen.

In § 15 a der Friedhofssatzung vom 15.02.2025 hat die Stadt Daun festgehalten, dass zukünftig Zuwiderhandlungen durch den Friedhofsträger beseitigt werden und die entstandenen Kosten vom Nutzungsberechtigten zu erstatten sind.

Wir bitten Sie daher die Grabstätten sofort vollständig abzuräumen. Für Ihr Verständnis vielen Dank.

Stadt Daun
Friedhelm Marder
(Stadtbürgermeister)