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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung der 1. Änderung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Daun vom 19.07.2023

Der Verbandsgemeinderat Daun hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 8 Abs. 3, § 33 und § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) sowie des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderung zur Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung

für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Daun 19.07.2023 erhält eine neue Fassung.

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Daun, den 13.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
gez.
(Thomas Scheppe)
Bürgermeister (L.S.)

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage:

Nr.

Beschreibung

Stundensatz

1.

Personal

1.1

Ehrenamtliche Einsatzkräfte

46,50 €

1.2

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

15,00 €

2.

Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge

2.1.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF)

HLF 10

255,00 €

HLF 20

228,00 €

2.2

Löschfahrzeug (LF)

LF 8

116,00 €

2.3

Tanklöschfahrzeuge (TLF)

TLF 16

148,00 €

TLF 4000

337,00 €

2.4

Mittleres Löschfahrzeug (MLF)

MLF

93,00 €

2.5

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)

TSF

47,00 €

TSF-W (TSF mit Wasser)

70,00 €

2.6

Gerätewagen - Tragkraftspritze (GW-TS)

GW-TS

23,00 €

2.7

Teleskopgelenkmast (TGM)

TGM

481,00 €

2.8

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

MTF

30,00 €

2.9

Einsatzleitwagen

KdoW

30,00 €

2.10

Rüstwagen/Gerätewagen (RW/GW)

RW

416,00 €

VRW

50,00 €

2.11

Mehrzweckfahrzeug (MZF)

MZF 1

66,00 €

MZF 2

87,00 €

MZF 3

147,00 €

2.12

Rettungsboote (RTB)

RTB

7,00 €

2.13

Schlauchwagen (SW)

SW

15,00 €

2.14

All Terrain Vehicle (ATV)

ATV

36,00 €