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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2022

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

verzinste Kredite von bisher

vwerzinste Kredite von bisher

(Haushaltsübertragungen aus 2020 gem. Jahresrechnung 2020 inkl. Übertragungen aus Vorjahren)

zusammen von bisher 2.302.040 EUR auf 2.603.190 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

keine Änderungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

keine Änderungen

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

wird nicht geändert

§ 6

Vergnügungssteuer

wird nicht geändert

§ 7

Benutzungsgebühren

wird nicht geändert

§ 8

Verbandsgemeindeumlage

wird nicht geändert

§ 9

Forstsonderumlage

wird nicht geändert

§ 10

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 23.940 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021 inkl. I. NT 2021) beträgt 23.621 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2022 inkl. I. NT 2022) voraussichtlich 23.270 EUR.

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

wird nicht geändert

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

wird nicht geändert

§ 13

Altersteilzeit

wird nicht geändert

54550 Daun, den 02.12.2022
gez.: Scheppe, Bürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 17.11.2022.

54550 Daun, den 18.11.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez.: Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.12.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 02.12.2022

gez.: Scheppe, Bürgermeister