Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 2.302.040 EUR auf | 2.603.190 EUR |
| vwerzinste Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
(Haushaltsübertragungen aus 2020 gem. Jahresrechnung 2020 inkl. Übertragungen aus Vorjahren)
zusammen von bisher 2.302.040 EUR auf 2.603.190 EUR
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
keine Änderungen
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
keine Änderungen
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
wird nicht geändert
§ 6
Vergnügungssteuer
wird nicht geändert
§ 7
Benutzungsgebühren
wird nicht geändert
§ 8
Verbandsgemeindeumlage
wird nicht geändert
§ 9
Forstsonderumlage
wird nicht geändert
§ 10
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 23.940 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021 inkl. I. NT 2021) beträgt 23.621 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2022 inkl. I. NT 2022) voraussichtlich 23.270 EUR.
§ 11
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
wird nicht geändert
§ 12
Wertgrenze für Investitionen
wird nicht geändert
§ 13
Altersteilzeit
wird nicht geändert
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 17.11.2022.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.12.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.
54550 Daun, den 02.12.2022
gez.: Scheppe, Bürgermeister