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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.1.2023

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende den Revierförster, Herrn Michael Hoppe. Dieser nahm aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand letztmalig an der Ortsgemeinderatssitzung teil.

Herr Hoppe bedankte sich für die Einladung und nahm zunächst Bezug auf die Informationen, die im Rahmen der Waldbegehung gegeben wurden.

Im Weiteren erläuterte der Revierförster die Betriebsergebnisse:

Bedingt durch den Einbruch der Holzpreise wurde im Haushaltsjahr 2020 ein Minus von ca. 3.400 EUR verzeichnet. U. a. durch beantragte Fördermittel weist das Jahr 2021 ein Plus von ca. 31.000 EUR auf. Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Plus von ca. 4.000 EUR ab, vorausgesetzt die Holzverkäufe aus dem Bestand des vergangenen Jahres können bis Ende Januar 2023 abgeschlossen werden.

Zum Ende des Jahres 2023 wird ein Plus von ca. 30.000 EUR erwartet, da die Holzpreise derzeit stabil seien. Der Verkauf bewegt sich innerhalb des Hiebsatzes.

Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurde beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023

Zur weiteren Erläuterung und Beantwortung von Fragen wurde Herrn Dietmar Krämer von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Daun das Wort erteilt.

Herr Krämer führte aus, dass es eine Änderung im Hinblick auf die gemeindlichen Hebesätze gibt. Diese beziehen sich auf die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie auf die Gewerbesteuer.

Die Nivellierungssätze erfahren in 2023 eine Steigerung; die

Grundsteuer A steigt von 300 % auf 345 %,

Grundsteuer B steigt von 365 % auf 465 %,

Gewerbesteuer steigt von 365 % auf 380 %.

Die Sätze müssen als Folge des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes angehoben werden.

Die neuen Nivellierungssätze sollen im Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 erstmals berücksichtigt werden.

Die neuen Hebesätze müssen durch den Ortsgemeinderat beschlossen werden. Der Beschluss erfolgte.

Herr Krämer erläuterte im Weiteren den Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2023.

Es wurden u. a. Mittel eingestellt für die

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Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED,

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Sanierung des Stichweges „In der Holl 1-3“,

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anteiligen Baukosten im Rahmen der Erweiterung/Sanierung der KiTa Dockweiler sowie

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Anschaffung eines Klein-Traktors und Anhängers für den Bauhof.

Hat eine Ortsgemeinde rechnerische Überschüsse aus der Jagdpacht, so können diese zur Anschaffung von Gerätschaften verwendet werden, da beispielsweise auch ein Einsatz zur Pflege von Waldwegen möglich ist.

Ende 2021 belief sich der Überschuss auf 60.000 EUR.

Hierüber könnten die Kosten für die Anschaffung des Traktors in Höhe von 18.000 EUR sowie des Anhängers und weiterer Gerätschaften in Höhe von 12.000 EUR gedeckt werden.

Der Vorsitzende bat den Jagdvorstand um Stellungnahme zu diesem Vorschlag.

Peter Ring führte hierzu aus, dass die Gerätschaften auch für die Jagdpacht von Vorteil und großem Nutzen sind und äußerte daher keine Bedenken gegen die Verwendung der Mittel aus dem Überschuss; zudem verbliebe ein ausreichendes „Polster“ in Höhe von 30.000 EUR.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Mittelverwendung ebenfalls zu.

Der Haushaltsplan wurde beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über Benutzungsentgelte und Pachten gemeindlicher Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2023

Verschiedene Gemeinden haben die Pacht für ihre Gemeindehäuser deutlich erhöht. Die letzte Anpassung der Benutzungsentgelte für das PHS- und Tennishaus fand im Jahr 2019 statt.

In Bezug auf das PHS-Haus werden Strom, Wasser und Heizkosten 1:1 abgerechnet.

Es geht daher um die Erhöhung der reinen Pachteinnahmen.

Vorschlag Vorsitzender:

Pacht Tennishaus 70,00 EUR für Ortsansässige

90,00 EUR für Auswärtige

Die Beträge verstehen sich inkl. Strom, Heizung und Wasser.

Während der Heizperiode (01.10. - 01.04.) erfolgt ein „Winterzuschlag“ in Höhe von 20,00 EUR.

Dem stimmte der Ortsgemeinderat zu.

Die Pachtbeträge für das PHS-Haus bleiben 2023 unverändert bestehen.

Eine Erhöhung der Pachtbeträge für 2024 soll bei der nächsten Haushaltsberatung diskutiert werden.

Teilnahme am Förderprogramm des Bundes für „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Herr Revierförster Hoppe gab Informationen zum Förderprogramm und erläuterte die Voraussetzungen zur Teilnahme. Forstbetriebe, die sich verpflichten, 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten, können eine Förderung erhalten. So müssen z. B. 5 % der Waldfläche in ein Stilllegungsprogramm überführt werden; dies entspricht ca. 10 Hektar des Gemeindewaldes.

Bei einer Waldfläche von 220 Hektar und einer Förderung von 100,00 EUR je Hektar ergibt sich eine mögliche Zuwendung von 22.000 EUR jährlich.

Das Programm ist zeitlich begrenzt bis 2026.

Herr Hoppe hat in dieser Sache keinerlei Bedenken und befürwortet ausdrücklich die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes.

Da die Antragstellung zeitkritisch war, ist diese bereits im November vergangenen Jahres erfolgt.

Preisanpassung für Forstbetriebsarbeiten

Herr Hoppe nahm noch einmal Bezug auf das Schreiben von Landesforsten Rheinland-Pfalz zur Energiepreisentwicklung (Sitzungsprotokoll vom 08.06.2022).

Er führte aus, dass die Preisentwicklung im Bereich der Schmier- und Kraftstoffe für die Forstunternehmer bei Vertragsabschluss nicht absehbar sei. Verschiedene Betriebe seien ohne den Inflationszuschlag von 5 % gezwungen zu schließen. Gerade im Hinblick auf die Waldpflege sei es wichtig, heimische Unternehmen zu halten, da diese mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut seien. Er bat die Ratsmitglieder daher eindringlich, den Beschluss vom 08.06.2022 noch einmal zu überdenken.

Ein Ratsmitglied verwies darauf, dass Unternehmen generell bei einer Preissteigerung von mehr als 10 % „nachkalkulieren“ dürfen.

Die erneute Abstimmung über den Inflationszuschlag brachte eine Zustimmung des Ortsgemeinderates.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR)

a) Aufgabenübertragung

b) Satzungsbeschluss

c) Zustimmung zur Vereinbarung

d) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Herrn Thomas Scheppe.

Herr Scheppe bedankte sich zunächst für die Einladung und die Möglichkeit, zu diesem TOP vortragen zu können.

Das Projekt wurde online bereits vorgestellt. Ergänzend führte Herr Scheppe aus, dass die Themen „Energiewende“ und „Flächenphotovoltaik“ aufgrund der gestiegenen Energiekosten aktueller denn je seien.

Aus der Verbands- und den Ortsgemeinden soll eine gemeinschaftliche Gesellschaft (AÖR) gegründet werden. Dies verspricht höhere Erträge, da mehr Strom generiert werden kann.

Die Pachteinnahmen für die Fläche verbleiben bei der jeweiligen Ortsgemeinde. In einem ersten Schritt wird nach einem Kriterienkatalog ein Flächennutzungsplan erstellt. Hiernach wird derzeit geprüft, welche Flächen geeignet sind und welche Flächen nicht bebaut werden dürfen, z. B. aus Naturschutzgründen.

Als Obergrenze für die Bebauung wurde insgesamt eine Fläche von maximal 150 Hektar festgelegt; zusammenhängend darf maximal eine Fläche von 15 Hektar genutzt werden.

Aufgabe der Verbandsgemeinde ist die Erstellung des Flächennutzungsplanes; der Bebauungsplan muss sodann durch die Ortsgemeinde erstellt werden.

Der Beitrittsbeitrag beträgt 750,00 EUR je Gemeinde.

25 % des Stammkapitals trägt die Verbandsgemeinde; somit verbleiben 75 % des Stimmrechtes bei den Gemeinden.

Über 20 der 38 Ortsgemeinden haben dem Projekt bereits zugestimmt.

Wie bereits erwähnt, wird derzeit die Kartierung nach einem Kriterienkatalog erstellt. Wenn hiernach z. B. 3 Flächen geeignet sind und sich davon zwei in Privatbesitz und eine im Besitz der Ortsgemeinde befinden, wird die Entscheidung für die Fläche der Ortsgemeinde fallen.

Erwartungsgemäß wird die Karte im Frühjahr 2023 finalisiert.

Herr Scheppe führte weiter aus:

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Die finanziellen Risiken sind bei Photovoltaikanlagen überschaubar.

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Eine gesunde Verbandsgemeinde lebt von vielen gesunden Ortsgemeinden.

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Gelder werden generiert.

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Es wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet.

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Das Projekt ist von Vorteil für die Artenvielfalt, da die Flächen nicht mehr gedüngt werden.

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Geschätzter Zeitraum bis die Anlage steht und läuft: ca. 1 - 1 ½ Jahre.

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Lebenszeit/Dauer Wirtschaftlichkeit: ca. 25 Jahre.

Die Ratsmitglieder stimmten den Punkten a) bis d) zu.

Grundstücks-, Bau-, Personal- und Vertragsangelegenheiten

Der Rat stimmte mehrheitlich der Einstellung eines neuen Revierförsters zu.

Das Grundstück auf dem ehemaligen Spielplatz am Franziskusweg befindet sich jetzt komplett im Eigentum der Gemeinde; eine Eintragung im Grundbuch ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Umwidmung als Baugrundstück muss noch erfolgen. Sodann soll das Grundstück verkauft werden.