Mitteilungen
Die Vorsitzende begrüßte die Ratsmitglieder zur ersten VG-Ratssitzung im neuen Jahr und gratulierte Ratsmitglied Andreas Stüttgen zu seinem runden Geburtstag.
Zum Antrag der SPD und der FWG vom Dezember 2022 „Flächennutzungsplan - Sonderbauflächen Windenergie Waldrach -, klarstellender Beschluss hinsichtlich der Überschreitung der Gebietsabgrenzung durch Rotoren von Windkraftanlagen“ und dem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung informierte die Vorsitzende über den aktuellen Sachstand. Am 09.01.2023 fand ein Gespräch mit Herrn Prümm, Invest-Wind Ruwertal Betreuungs- GmbH, in der Angelegenheit statt. Zur weiteren Prüfung ist ein gemeinsames Gespräch mit der Kreisverwaltung am 10.02.2023 terminiert. Nach Abschluss der Vorbereitung soll die Thematik in den Gremien im I. Quartal - März/April zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Antrag der SPD „Senkung der Verbandsgemeindeumlage um 2,5 % mit Verweis auf Förderung nach dem Klimapakt soll nach Mitteilung von Herrn Stüttgen, SPD-Fraktionsvorsitzenden vorerst ruhen.
Über die in Aussicht gestellte Förderung in Höhe von 539.000 € wird nach Vorlage von Informationen des Landes berichtet. Der Beitritt zum Klimapakt wird nach Vorberatung in der nächsten VG-Ratssitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der HFA hat in seiner Sitzung vom 18.01.2023 die Vergrößerung des Klassenraums im UG der Grundschule Gusterath beschlossen.
Die Bürgermeisterin informierte über den aktuellen Sachstand zur Umwandlung der Zentralen Sportstätte in einen Kunstrasenplatz. Mit Email vom 22.12.2023 forderte das Ministerium erneut Unterlagen an, die bereits dem Ministerium am 04.08.2022 zugesandt worden waren. Auf erneute Anfrage wurde von Seiten des Ministeriums mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitung zeitnah erfolge.
Zum Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath teilte die Vorsitzende mit, dass auf erneute Rückfrage das Ministerium auf Grund von Krankheitsausfällen keine aktuellere Rückmeldung zu der Aussage von Mitte Januar geben kann, die da lautet: die Prüfungen laufen, „es sieht gut aus“. Eine erneute Nachfrage wurde vereinbart.
Bezüglich der Gründung AöR für den Bereich der Energiewirtschaft berichtete die Vorsitzende, dass zwischenzeitlich verschiedene Gespräche geführt wurden, am 23.02.2023 ein Planungsgespräch mit der Kommunalberatung stattfindet und die Abstimmung der Satzung mit den Ortsgemeinden in 2 Sitzungen bis Ende März erfolgen soll.
Die Vorsitzende informierte, dass Herr Franz Petry sein langjähriges ehrenamtliches Engagement als Sicherheitsberater aufgegeben hat und dankte ihm nochmals für die geleistete Arbeit.
Abschließend wies sie auf das am 09.02.2023 stattfindende Bürgergespräch zur Umgestaltung des Verkehrsknotenpunkts „Osburg-Neuhaus“ hin.
Alle 4 gemeldeten Fastnachtsumzüge konnten stattfinden: Lorscheid, Osburg, Schöndorf und Waldrach wie auch die Veranstaltungen in der Halle in Schöndorf.
Die VG ist nach wie vor auf der Suche nach Wohnraum für Geflüchtete und Asylsuchende.
Ruwer-Hochwald-Radweg, Brückenbauwerk 05: Variantenvorstellung und Beschlussfassung über die Instandsetzung und Erneuerung des Fahrbahnbereichs (Überbau)
Die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht des Ruwer-Hochwald-Radweges (ehemalige Bahntrasse Ruwer - Hermeskeil) ist in der Vereinbarung „Bau- und Unterhaltungsvereinbarung für die Radwegeverbindung auf der ehemaligen Bahntrasse Ruwer - Hermeskeil“ aus dem Jahre 2005 geregelt. Die wesentlichen Regelungen zur Bauwerkserhaltung, der Bauwerksdaten und zur Bauwerksprüfung sind in den „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RIERH-ING)“ enthalten. Hierzu gehören unter anderem die „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Richtlinie bildet die Grundlage zur standardisierten Aufnahme und Bewertung der am Bauwerk festgestellten Schäden. Danach sind regelmäßig Beobachtungen, einmal jährlich eine Besichtigung, alle 3 Jahre eine Prüfung und alle 6 Jahre eine Hauptprüfung erforderlich. Im Weiteren wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Ausführungsvariante 3 „Stahlbeton-Fertigteil (FT) mit Gussasphalt-Belag“ umzusetzen. Weiterhin wird die Bürgermeisterin ermächtigt, aus den Vergabeverfahren hervorgehenden wirtschaftlichsten Bietern die jeweiligen Aufträge zu erteilen und den Mitgliedern der Unterhaltungsgemeinschaft über die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu unterrichten.
Antrag der Ortsgemeinde Waldrach auf Bezuschussung der Übergangshalle im Rahmen des Neubaus der Regionalschule Waldrach
Mit dem Antrag der Ortsgemeinde Waldrach hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 31.08.2022 bereits befasst. Damals wurde beschlossen über eine weitergehende Beteiligung dann zu beraten, wenn geklärt ist, in welchem Kontext der Landkreise seine Zuwendung gewährt. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung soll die Zuweisung gemäß der Förderung nach dem Schulgesetz erfolgen. Die Erstattung der Verbandsgemeinde Ruwer an den Landkreis wird auf 35.000,00 € an der Zuweisung des Landkreises (100.000,00 €) beziffert (gemäß Schülerzahl). Es war zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine zusätzliche freiwillige Leistung von Seiten der Ver-bandsgemeinde erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen Präzedenzfall. Der Ältestenrat hatte in der Sitzung am 08.11.2022 vereinbart, dass keine Förderung über den Zuschuss gem. Schulgesetz erfolgen soll. Der HFA hatte in der Sitzung vom 30.11.2022 die Thematik eingehend erörtert und beschlossen, den Beschlussvorschlag gemäß der Vereinbarung im ÄR dem VG-Rat zu unterbreiten. In der Sitzung vom 14.12.2022 hatte der Verbandsgemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zurück zu stellen. Bis zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wollten sich die Fraktionen nochmals mit dieser Thematik auseinandersetzten. Zwischenzeitlich erfolgte eine weitere Antragsbegründung des Ortsbürgermeisters, die auch mündlich in der VG-Ratssitzung vorgetragen wurde. Darin führt der Ortsbürgermeister aus, dass die Ortsgemeinde Waldrach die damalige Aula auf eigene Kosten erstellt und betrieben habe. Die Aula sei jedoch von Anfang an für schulische Zwecke durch die Verbandsgemeinde Ruwer, insbesondere seit der Ganztagsbetreuung der Grundschule, genutzt worden. Eine Entschädigung an die Ortsgemeinde sei nicht gezahlt worden. Durch den Übergang der Trägerschaft der Grundschule an den Landkreis sei ebenfalls keine Entschädigung seitens des Landkreises oder der Verbandsgemeinde Ruwer gezahlt worden. Zu dieser Begründung ist festzustellen, dass durch die Übertragung der Schulträgerschaft an die Verbandsgemeinde in den 70-iger Jahren, auch die Aula, kraft Gesetzes kostenfrei übertragen wurde. Konsequenterweise hätte zum damaligen Zeitpunkt dem Übergang der Aula widersprochen werden müssen. Diesbezüglich liegen der Verwaltung keine Vereinbarungen oder sonstige Unterlagen vor. In der Zeit von Übernahme bis zur Abgabe der Schulträgerschaft an den Landkreis wurden sämtliche Kosten der laufenden Unterhaltung durch die Verbandsgemeinde Ruwer getragen. Lediglich bei Vereinsveranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht wurden Nutzungsgebühren zur Deckung der Verbrauchskosten erhoben. Mit der Übergabe der Schulträgerschaft der Grundschule an den Landkreis wurde ebenfalls die Aula dem Landkreis kostenfrei übertragen. Die Verbandsgemeinde ist gemäß dem Schulgesetz verpflichtet, dem Landkreis den Kostenanteil für die Grundschule zu erstatten. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 18.01.2023 wurde erneut über den Antrag beraten. In dieser Sitzung hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, eine über die Schulförderung hinausgehende Zuwendung in Höhe von 15.000 Euro zu gewähren. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsmitglied Steuer, stellte einen erweiterten Antrag:
Der Verbandsgemeinderat solle beschließen, eine zusätzliche freiwillige Förderung von 15.000 € für die Bezuschussung der Übergangshalle Waldrach zu gewähren.
Dieser Antrag wurde vom Rat mehrheitlich abgelehnt.
Damit ist der erweiterte Antrag abgelehnt. Die Vorsitzende ließ nun über den ursprünglichen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt keine über die Förderung nach dem Schulgesetz (rd. 35.000 Euro), gem. der Darstellung im Sachverhalt, hinausgehende Förderung zu gewähren.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Beratung und Beschluss zum Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes
Gemäß dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ergibt sich voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von 180.100 €. In der Bilanz zum 31.12.2021 wird incl. des Jahresüberschusses für 2021 in Höhe von rd. 317.900 € ein Gewinnvortrag von rd. 2.722.200 €, wodurch der planmäßige Verlust für 2023 abgedeckt werden kann. Wie im Vorbericht zum Wirtschaftsplan dargelegt, zeigt die Entwicklung im Zwischenbericht 2022, das sich anstatt eines zunächst prognostizierten Jahresverlustes voraussichtlich ein positives Jahresergebnis einstellen wird. Unter dem Hintergrund dieser insgesamt positiven Entwicklung sollen für 2023 lediglich Erhöhungen bei den Schmutzwassergebühren in Höhe von 0,10 €/m³ vorgenommen werden. Weiterhin ergibt sich aus wirtschaftlicher Sicht, dass unter Beobachtung der Gesamtentwicklung für die Folgejahre Gebührenanpassungen nicht ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund, soll ab dem Wirtschaftsjahr 2024 erstmalig ein wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser zur teilweisen Deckung der Fixkosten eingeführt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2023 zeichnen sich voraussichtlich Investitionen lt. Vermögensplan in Höhe von 3.816.000 € ab. Die größten Investitionen sind bei den Abwassersammelanlagen mit 2.670.000 € u. a. durch die Erneuerung von Ortssammlern und Hausanschlüssen in verschiedenen Ortsgemeinden vorgesehen. Zur Finanzierung des Vermögensbereiches ergibt sich ein notwendiger Kreditbedarf von 3.500.000 €. Zur Darstellung der Gesamtfinanzierung werden bei den Verbindungssammlern und den Ortssammlern Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.900.000 € ausgewiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan 2023 in der vorliegenden Form festzustellen und die Gebührengestaltung, wie im Entwurf dargestellt, festzusetzen. Die Werkleitung wurde ermächtigt, die im Rahmen der Kreditfestsetzung im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Investitionen des Vermögensplanes notwendige Kreditaufnahme zu tätigen.
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und -plan 2023 der Verbandsgemeinde Ruwer
Es ist kurz vor Fristende am 07.02.2023 um 23.41 Uhr noch ein Schreiben bei der Verwaltung eingegangen, in dem von einem Bürger noch Anregungen zum Haushalt erfolgten. Die Vorsitzende verlas das Schreiben und die Antworten der Verwaltung dazu. Die Fragen mit den Antworten wurden bereits als Tischvorlage verteilt. Zu den gestellten Fragen erfolgten noch Wortmeldungen verschiedener Ratsmitglieder. Über die Anregungen wurde im Block abgestimmt. Der Verbandsgemeinderat dankte dem Anregenden für den Vortrag der Anliegen und beschloss, diese Änderungsvorschläge zu prüfen und diese sachbezogen in den Rat einzubringen.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023
Die Teilhaushalte wurden in den entsprechenden Fachausschüssen vorberaten. Der Ältestenrat hat am 13.01.2023 in einer Klausurtagung zum Haushaltsplan 2023 beraten. Die Investitionen 2023 wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2022 vorab besprochen und die Verwaltung auf der Basis der vorgestellten Investitionen beauftragt, den Planentwurf zu erstellen. Der Haushaltsplanentwurf 2023 liegt der Beschlussvorlage bei und wird in der Sitzung vorgestellt und beraten. Nach den Vorberatungen in den Fachausschüssen hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2023 einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Verabschiedung der Haushaltssatzung und -plan 2023 (incl. der Änderung: Produkt 51150 Aufnahme Kommunale Wärmeplanung 100.000 € und Zuwendung Bund 90.000 €) zu empfehlen, vorbehaltlich der Beratungen in den Fraktionen. Es wird auf die Haushaltsreden der Bürgermeisterin und die Reden der Fraktionsvorsitzenden verwiesen. Es erfolgte eine Wortmeldung des Ratsmitgliedes Josef Weber. Er pflichtete dem SPD-Fraktionsvorsitzenden bei, Kosten einzusparen. Er hält die eingeplante Anschaffung des Notstromaggregats für die Verwaltung für überzogen und begründete dieses aus seiner Sicht. Er stellte den Antrag, darüber abzustimmen, diese Investition ersatzlos zu streichen, da keine Dringlichkeit bestehe. Die Vorsitzende begründete aus ihrer Sicht die Notwendigkeit der Investition. Es wurde ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Der Haushaltsansatz im Plan 2023 von 45.000 € soll ersatzlos gestrichen werden. Der Rat beschloss mehrheitlich dem Antrag zu folgen, somit diese Investition aus dem Haushalt zu streichen. Auf Nachfrage zu Anträgen der SPD-Fraktion stellte Herr Stüttgen für die Fraktion den Antrag, den im Stellenplan des hier diskutierten Haushalts 2023 die Anhebung der Besoldung der Bürgermeisterin von B 2 auf B 3 auszusetzen. Er bat um Abstimmung über den Antrag. Der Antrag wurde aufgrund Stimmengleichheit abgelehnt. Der Verbandsgemeinderat beschloss den im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung- und plan 2023 einschließlich der vorgetragenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes über die nicht ausgewiesenen Flächen zur Rotor-Out-Regelung
FWG Fraktionsvorsitzender Forster begründete den gemeinsamen Antrag der SPD- und der FWG-Fraktion. Der Antrag war bereits für die Sitzung des VG-Rates vom 14.12.2022 gestellt worden, dort aber nicht entschieden worden. Das primäre Anliegen ist es, mit dem Rotor der Windkraftanlagen an einigen wenigen Stellen die Grenzen des F-Plans zu überbauen. Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates kann die Umsetzung gemäß Art. 1 §. 5 Satz 4 des BImSchG ausgewiesen werden. Der Beschluss muss bis zum 01.01.2024 wirksam geworden sein. Der Beschluss ist zu verkünden. Ein gleichlautender Antrag wurde im VG-Rat Schweich einstimmig beschlossen. Zudem kann eine echte Einnahmeverbesserung durch die Leistungssteigerung der Windkraftanlagen auf 110 MWh/Jahr erfolgen. Der Investor hat zudem derzeit keine Planungssicherheit. Das Ratsmitglied Hans-Jürgen Prümm hat wegen Sonderinteresses nach § 22 GemO nicht mitberaten und mitentschieden wird und entfernte sich vom Sitzungstisch. Weiterhin stellte die Vorsitzende nochmals die Sachlage in der Angelegenheit dar. Es ist eine Einzelfallprüfung im Rahmen des BimSchG-Verfahrens erforderlich. Unklar ist, ob die Fa. Invest-Wind diesen Antrag bereits bei der Kreisverwaltung gestellt hat. Fraktionsvorsitzender Stüttgen wies auf den Werdegang der seinerzeitigen F-Planänderung hin und die zwischenzeitlich eingetretenen technischen Veränderungen. Durch die Rotor-Out-Regelung sollen die Rotoren über die ausgewiesenen Sonderflächen hinausragen. Ansonsten wären von den ausgewiesenen Sonderflächen nur noch 60 % nutzbar. Ratsmitglied Carduck bemängelt die Eile in der Sache. Der Rat hat nicht die Möglichkeit, sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Aus diesem Grunde könne er der Sache so nicht zustimmen. Hinsichtlich des im Dezember 2018 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan und der Teilfortschreibung 2013 für das Themengebiet Windenergie wurde sodann ohne Vorberatung in den Fachausschüssen beschlossen, dass die Rotorblätter von Windkraftanlagen nicht innerhalb der Sonderbauflächen liegen müssen.
Anfragen / Anregungen
Es wurde von verschiedenen Ratsmitgliedern und auch anwesenden Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern moniert, dass die Verwaltung die neuen Grundsteuerbescheide bereits versandt hat ohne dass vorher die Niederschriften der entsprechenden Gemeinderatssitzungen mit der Hebesatzerhöhung veröffentlicht wurden. Die Vorsitzende kündigte an, in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes nochmals eine Info zur Anhebung der Hebesätze zu veröffentlichen und darin auch die Gründe zu erläutern. Ratsmitglied Weber, Ortsbürgermeister von Morscheid, beschwerte sich darüber, dass der Karnevalsumzug der KiTa Morscheid vom Ordnungsamt der VG als offizieller Karnevalsumzug gewertet wird und die Veranstaltung nach dem Umzug mit Gebühren belegt wird. Die Vorsitzende verwies auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ratsmitglied Wichmann monierte, dass das Catering bei der Schulkindbetreuung der Grundschulkinder schlecht ist. Evtl. sollte man den Caterer wechseln. Auch gibt es keine Möglichkeit der Einzelbestellung von Essen. Des Weiteren mahnte er die bereits besprochene Digitalisierung im Rat mit der Einführung von Tablets an. Die Vorsitzende verwies auf die Rahmenbedingungen einer Schulmensa. Außerdem wies sie darauf hin, dass die Mittel für die Anschaffung von Tablets für die Ratsmitglieder im Haushalt 2023 berücksichtigt sind, eine Anschaffung jedoch erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht erfolgen kann.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen noch weitere Mitteilungen.