Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Holzerath werden zu einer Versammlung am Mittwoch, den 10.05.2023 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus Holzerath eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Geschäftsbericht |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Verschiedenes |
Zur Versammlung sind alle Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Holzerath eingeladen. Eigentümerinnen/Eigentümer von Flächen auf denen die Jagd ruht (Ortslage und befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an. Jeder Jagdgenosse kann sich durch Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, einer im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen, volljährigen Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.