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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Saisoneröffnung Freibad Ruwertal

Saisoneröffnung Freibad Ruwertal

am Sonntag, 05.05.2024, 09:00 Uhr

Der Ticketkauf erfolgt in diesem Jahr bar. Es gelten folgende Nutzungszeiten, täglich von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen:

Montag - Freitag

07:00 bis 19:00 Uhr

Samstag, Sonntag und an Feiertagen

09:00 bis 19.00 Uhr.

Einlassschluss ist 45 Minuten vor Ende des jeweiligen Zeitfensters. Die Bade-Zone ist 15 Minuten vor Ende des Zeitfensters zu verlassen.

Folgende Tickets stehen zur Verfügung:

Erwachsene Einzelkarte

5,00 Euro

Zehnerkarte

45,00 Euro

Saisonkarte

150,00 Euro

Es wird ein Pfand i.H.v. 5 Euro auf Zehnerkarten und Saisonkarten berechnet, welche bei Rückgabe erstattet werden. Zehnerkarten haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Saisonkarte ist auf die jeweilige Badesaison begrenzt und hat nur eine Gültigkeit für das Freibad Mertesdorf.

Kinder bis einschließlich 7 Jahre

0,00 Euro

Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Schüler allgemeinbildender Schulen in Vollzeit, Studenten mit Ausweis Einzelkarte

3,00 Euro

Schwerbeschädigte und Zehnerkarte

22,00 Euro

Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50 % GdB Saisonkarte

75,00 Euro

Abendtarif

Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr,

ausgeschlossen Feiertage

4,00 Euro

Familientarif

Erwachsene

4,00 Euro

Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres

2,00 Euro

Gebühr für Ausstellung Familienpass pro Person

3,00 Euro

Karten für Familienpassinhaber gelten nur bei einem gemeinsamen Badebesuch von mindestens zwei Familienmitgliedern, die im Besitz eines gültigen Familienausweises sind. Sie gelten für Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren. Die Anfertigung und Verlängerung der Familienpässe, für längstens 5 Jahre oder bis das jüngste Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, kostet jeweils 3,00 Euro. Das Ausstellen der Familienpässe ist nur bei persönlichem Vorsprechen während der Öffnungszeiten an der Freibadkasse möglich. Zum Ausstellen eines Familienpasses müssen folgende Nachweise erbracht werden:

-

Nachweis über eine in einem Haushalt lebende Lebenspartnerschaft mit ebenfalls in diesem Haushalt lebendem eigenen Kind/ lebenden eigenen Kindern durch ein offizielles Dokument (Stammbuch/Ausweise)

-

oder Alleinerziehende mit ebenfalls in diesem Haushalt lebendem eigenen Kind/ lebenden eigenen Kindern durch ein offizielles Dokument (Stammbuch/Ausweis). Es werden auch Familienpässe der anderen Bäder der „Bädergesellschaft der Region Trier“ und weiteren angrenzenden Bädern nach dieser Gebührenordnung anerkannt.

Geschlossene Gruppen- nach Voranmeldung –, mindestens 10 Personen pro Person

3,50 Euro

Ferienkarte für Schüler (Sommerferien in Rheinland-Pfalz)

25,00 Euro

Erwachsene und Jugendliche mit Ehrenamtskarte erhalten 1 Euro Rabatt.

Ohne Eintritt haben Zutritt:

1.

Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Ruwer

2.

Feuerwehrdienstsport nach Vereinbarung

3.

Absolventen des freiwilligen sozialen Jahres

4.

Jugendleiter/innen mit Juleica-Karte

5.

Schwerbeschädigte, schwerbehinderte Jugendliche bis 16 Jahre mit Ausweis

6.

Begleitpersonen für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte mit Ausweis ab 50 % GdB und dem Vermerk B im Ausweis