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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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​​​​​​​Aus der Sitzung des Gemeinderates Bonerath vom 13.12.2022

In der vorhergehenden nichtöffentlichen Sitzung fand die Belegprüfung zur Prüfung der Schlussbilanz und der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 statt. Des Weiteren ergingen noch Mitteilungen. Anschließend fand die öffentliche Sitzung statt.

Mitteilungen

Die Vorsitzende informierte darüber, dass es ab dem 01.01.2023 Änderungen bei der Regelbesteuerung für Gemeinden gibt.

Prüfung der Schlussbilanz und Jahresrechnung der abgelaufenen Haushaltsjahre 2016 und 2017

Ortsbürgermeisterin Terres übergab den Vorsitz an den Beigeordneten Hans-Joachim Scherf. Nach § 108 GemO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Nach der Beurteilung des Ortsgemeinderates vermittelte die aufgestellte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde. Die Prüfung hat zu einer Beanstandung geführt, es fehlte der Beteiligungsbericht. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, in späterer Öffentlicher Sitzung den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen sowie dem betroffenen Personenkreis die Entlastung zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung a) über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 b) die Entlastung des betroffenen Personenkreises in den beiden Haushaltsjahren 2016 und 2017

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgt unter diesem Tagesordnungspunkt

a)

die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017

b)

die Beschlussfassung, des/der Ortsbürgermeisters/in, des/der Bürgermeisters/in einschließlich des Personenkreises, welcher den/die Ortsbürgermeister/in bzw. Bürgermeister/in, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Das Prüfungsergebnis wurde in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Der Gemeinderat beschloss

a)

die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017

b)

die Entlastung des/der Ortsbürgermeisters/in, des/der Bürgermeisters/in einschließlich des Personenkreises, welcher den/die Ortsbürgermeister/in bzw. Bürgermeister/in, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vertreten haben. Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übergab Herr Scherf den Vorsitz wieder an Frau Terres.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Realsteuerhebesätze der LFAG-Reform

Mit Urteil v. 16.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) den bisherigen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt. Dies war der Auslöser für die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG). Das Landesfinanzausgleichsgesetz wurde nunmehr im Landtag am 24.11.2022 im Referentenentwurf ohne Änderung verabschiedet. Unter anderem werden die Nivellierungssätze, die als Bezugsgröße für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage dienen, angehoben. Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Nivellierungssätze:

Grundsteuer A

von

300

auf

345

Grundsteuer B

von

365

auf

465

Gewerbesteuer

von

330

auf

345

Der Gemeinderat beschloss die Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2024 wie folgt:

Grundsteuer A

395 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

395 v.H.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Antragstellung zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Rat beschloss, keine Beauftragung auszusprechen. Aufgrund der schwierigen Pflanz- und Bewirtschaftungssituation im Bonerather Wald sieht es der Gemeinderat als ratsam an, keinen Antrag zu stellen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Grundsatzbeschluss

Die Kommunen sind wichtige Akteure in der Gestaltung der Energiewende. Neben den Aufgaben der Bauleitplanung haben sie die Möglichkeit sich aktiv an der Energieerzeugung zu beteiligen und diese zu steuern. Ziel des kommunalen Handelns ist es, die Energieerzeugung und den Energieverbrauch zu regionalisieren und die Akzeptanz der Energieerzeugung durch Partizipation zu erhöhen. Dieses Thema wurde nach Vorlage der Machbarkeitsstudie und in der Vorbereitung der aktuell laufenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans intensiv beraten. Es gab insgesamt 3 Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder des VG-Rates und der Gemeinderäte in Kooperation mit dem GStB. Der GStB empfiehlt für diesen Zweck die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Andere Verbandsgemeinden bzw. Ortsgemeinden sind bereits seit 2008 in diesem Bereich aktiv und können Erfolge vorweisen. Die Vorteile einer AöR liegen in der hohen Flexibilität der Organisation, der Steuerungsmöglichkeit durch die Kommunen (GemO, KomZ, individuelle Anstaltssatzung) Finanzierung (kommunale Finanzierung aufgrund Gewährträgerschaft und Anstaltslast), Kooperationsfähigkeit mit anderen Rechtssubjekten und untersteht nicht der Kommunalaufsicht (Wirtschaftsplan, keine Kreditgenehmigung, schnellere Realisierung). Die Organe einer AöR sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Aufgabe des Vorstandes wird meist der Werkleitung übertragen. Es wird i.d.R. eine Aufwandsentschädigung gewährt, diese ist von der AöR zu zahlen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Mitglieder der AöR zusammen. Dies sind i.d.R. die Ortsbürgermeister*innen der beteiligten Ortsgemeinden und der VG. Diese wählen einen Vorsitzenden, i.d.R. den oder die Verbandsbürgermeister*in. Zur Umsetzung des operativen Geschäfts bedient sich die AöR einer Gesellschaft, sprich für die Umsetzung der Investitionen und die wirtschaftliche Betätigung (z.B. Photovoltaikanlagen). Die Gesellschaftsform ist je nach Partner eine GmbH oder eine GmbH & Co.KG. Die AöR ist Gesellschafter. Die Höhe des Gesellschaftsanteils muss zwischen den Gesellschaftern verhandelt werden. Da die AöR nicht das operative Geschäft übernimmt, ist der Aufwand überschaubar. Die Aufgaben des Vorstandes bestehen in der Regel durch die Erstellung eines Wirtschaftsplanes, Erstellung der Bilanz und Vorbereitung von Sitzungen usw. Sollte die AöR zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Aufgabenfelder übernehmen, kann sich der Aufwand erhöhen. Diese Kosten werden aber auch von der AöR getragen. Es entsteht keine Haushaltsbelastung für die an der AöR beteiligten Kommunen.

Die AöR kann z.B. ohne die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht Kommunalkredite aufnehmen und diese in die GmbH einbringen und partizipieren. Darüber hinaus hat die AöR über die Beteiligung an der Gesellschaft einen Anspruch auf Gewinnausschüttung entsprechend den Anteilen in der GmbH bzw. gemäß der Beteiligung an einzelnen Projekten. Alle an der AöR Beteiligten profitieren indirekt an den Gewinnen, die die AöR erzielt (z.B. Beteiligung an der GmbH und Zinsdifferenz). Die AöR kann mit diesen Einnahmen entsprechend dem Zweck der AöR Ausgaben tätigen. So können z.B. Aufgaben der beteiligten Kommunen auf die AöR übertragen werden. Diese können dann ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht getätigt werden. Somit können die kommunalen Haushalte entlastet und flexibler gehandelt werden. Die Aufgaben sind im Rahmen der Satzung der AöR festzuschreiben. Im nächsten Schritt bedarf es nun einer Grundsatzentscheidung und die Beauftragung der Verwaltung gemeinsam mit dem GStB bzw. der Kommunalberatung RLP die Gründung einer AöR vorzubereiten. Der Gemeinderat Bonerath beschloss

1.

im Grundsatz der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich der erneuerbaren Energien gemeinsam mit der Verbandsgemeinde und den anderen Ortsgemeinden, die die AöR mitbegründen bzw. der AöR beitreten wollen, zu und

2.

die Verwaltung mit den Vorbereitungen in Kooperation mit der Kommunalberatung zu beauftragen. Das Ergebnis wird dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Mietpreise für die Gemeindehalle und die Grillhütte

Dem Rat waren folgende Beträge vorgeschlagen worden:

1.

Gemeindehalle für Einheimische bisher 60,-- €, künftig 90,-- €.

2.

Gemeindehalle für Auswärtige bisher 120,-- €, künftig 150,-- €.

3.

Grillnutzung im vorderen Teil der Hütte in Verbindung mit der Hallenanmietung für Einheimische bisher 15,-- €, künftig 18,-- €.

4.

Grillnutzung im vorderen Teil der Hütte in Verbindung mit der Hallenanmietung für Auswärtige bisher 30,-- €, künftig 30,-- €.

Nach einem regen Meinungsaustausch wurde folgender Beschluss Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht.

Ab dem 01.01.2023 sollen die Entgelte für die Hallenmiete und in Verbindung mit der Hallenanmietung die Grillnutzung im vorderen Teil der Hütte, einschließlich der Nutzung der vorhandenen Garnituren, wie folgt lauten:

Einheimische 80,-- € Hallenmiete und 20,-- € Grillnutzung, incl. Garnituren.

Auswärtige 150,-- € Hallenmiete und 50,-- € Grillnutzung, incl. Garnituren.

Glasfaserausbau - Beschlussfassung zur Kooperationsvereinbarung

In der Ortsbürgermeisterbesprechung am 23.11.2022 hat die Firma Westconnect (ehem. Westenergie Breitband) ihr Glasfaserausbauvorhaben in der VG Ruwer vorgestellt. Sie beabsichtigt bis ins Jahr 2025 flächendeckend in der gesamten VG Ruwer einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau bis ins Haus durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, dass im Rahmen einer Vorvermarktung eine vom Unternehmen noch zu definierende Quote an Vorverträgen mit Westconnect erreicht wird. Das bedeutet, dass die Bür-gerinnen und Bürger verbindlich ein Produkt von Westconnect mit einer derzeitigen Mindestlaufzeit von 24 Monaten bestellen. Im Gegenzug bekommen diese den Glasfaserhausanschluss im Rahmen der Ausbaumaßnahmen kostenfrei ins Haus gelegt. Dies wurde bereits in Osburg, Thomm, Farschweiler, Herl, Lorscheid, Gusterath und Pluwig erfolgreich umgesetzt. Westconnect möchte nun mit den weiteren Ortsgemeinden eine Absichtserklärung abschließen. In dieser werden Grundlagen für die Kooperation zwischen dem Telekommunikationsunternehmen Westconnect und der Ortsgemeinde festgelegt. Von Seiten der Ortsgemeinde sind das u.a. Unterstützungsleistungen im Rahmen der Vorvermarktung, z.B. die Organisation von Bürger-Informationsveranstaltungen und Beteiligung an gemeinsamen Presseinformationen. Die gemeinsame Absichtserklärung liegt dieser Vorlage bei. Durch vorangegangenen eigenwirtschaftlichen Ausbau und durch das NGA-Förderprojekt hat die Westconnect in der Ortsgemeinde bereits Glasfaserinfrastruktur bis zu den Verteilerkästen liegen. Von dort soll nun die Glasfaserinfrastruktur bis in jedes einzelne Haus ausgebaut werden. Adressen, welche in der Vorvermarktung einen Vorvertrag abgeschlossen haben, bekommen diesen direkt gebaut. Die weiteren Adressen können aber auch nach dem Ausbau jederzeit einen Glasfaserhausanschluss zu einem bestimmten Preis beauftragen. Die Kapazitäten werden entsprechend großzügig ausgebaut, sodass z.B. auch Baulücken und Neubaugebiete künftig erschlossen werden können. Die Westconnect wird ihr Glasfasernetz als sog. „Open-Access-Netz“ ausbauen. Das bedeutet, dass jeder Telekommunikationsanbieter, welcher einen Vertrag mit der Westconnect abschließt, seine eigenen Produkte über dieses Glasfasernetz den Endkunden anbieten kann. Dies ist auch bereits heute in der Ortsgemeinde bei den bestehenden schnellen Internetprodukten der Fall. Der Gemeinderat beschloss, für den flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Bonerath mit der Firma Westconnect zu kooperieren. Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, die vorliegende Absichtserklärung mit Westconnect abzuschließen.

Vergaben

Im Rahmen der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 1 Angebot wurde abgegeben. Im Rahmen der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit von Bäumen der Ortsgemeinde sollte die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen zu der Angebotssumme von 227,29 € durchführen lassen.