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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Morscheid für das Jahr 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 11.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 09.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.899.640 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.898.365 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

1.275 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

100.745 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

215.750 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

602.250 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-386.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

285.755 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

386.500 €

Zusammen auf

386.500 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

400.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

200.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Steuersätze

2023

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

450 v. H.

- Grundsteuer B

470 v. H.

- Gewerbesteuer

440 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

90 €

- für den zweiten Hund

110 €

- für jeden weiteren Hund

140 €

- für den ersten gefährlichen Hund

520 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

720 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

720 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 (vorläufig) beträgt

1.856.189 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt

1.727.324 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

1.728.599 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Morscheid, den 11.05.2023
Josef Weber, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst nicht genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wurde vorerst nicht genehmigt.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 19.06.2023 bis 27.06.2023

im Rathaus, Zimmer 106

öffentlich aus.

Waldrach, den 12.06.2023
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin