Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 11.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 09.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
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| 2023 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.899.640 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.898.365 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 1.275 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 100.745 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 215.750 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 602.250 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -386.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 285.755 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2023 |
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 386.500 € |
| Zusammen auf | 386.500 € |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: | 400.000 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: | 200.000 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
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| 2023 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A | 450 v. H. |
| - Grundsteuer B | 470 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 440 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 90 € |
| - für den zweiten Hund | 110 € |
| - für jeden weiteren Hund | 140 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 520 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 720 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 720 € |
Der Stand des Eigenkapitals
| zum 31.12.2021 (vorläufig) beträgt | 1.856.189 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2022 beträgt | 1.727.324 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2023 beträgt | 1.728.599 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst nicht genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wurde vorerst nicht genehmigt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 19.06.2023 bis 27.06.2023
im Rathaus, Zimmer 106
öffentlich aus.