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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 36. Sitzung des Gemeinderates Osburg am 23.05.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Dewald fand am 23.05.2024 im Vereinshaus des MGV Osburg, 54317 Osburg die 36. Sitzung des Gemeinderates Osburg statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024

Da keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen sind, entfällt eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Vorlage: BV/137/2024/15
Sachverhalt und Rechtslage:

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde nach Fertigstellung im Bürgerhaushalt veröffentlicht und an die Ratsmitglieder weitergeleitet. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann, d.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Der Ortsgemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2024 ohne Änderung.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Einnahmen des Frühlingsmarktes

Es wurde ein Erlös in Höhe von rd. 2.800,00 € erzielt. Dieser soll für soziale Zwecke in der Ortsgemeinde verwendet werden. Der Gemeinderat beschloss die Einnahmen aus dem Frühlingsmarkt i. H. v. 2.800,00 € wie folgt aufzuteilen:

1/3 Förderverein Bambinifeuerwehr

1/3 Förderverein Kita

1/3 Förderverein Grundschule Osburg

Beratung und Beschlussfassung über die Ausrichtung eines Flohmarktes in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Kita, Elternbeirat und JuKi

Für Ratsmitglied Susanne Geib lag Sonderinteresse nach § 22 GemO vor. Sie rückte vom Sitzungstisch ab und nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

In der Sitzung vom 16.12.2023 wurde die Veranstaltung eines Flohmarktes angeregt. Der Vorsitzende informierte, dass der Förderverein Kita, der Elternbeirat und die JuKi in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde den 1. Osburger Flohmarkt veranstalten möchte. Der Flohmarkt soll im September 2024 auf dem Festplatz stattfinden. Der erzielte Erlös geht an die organisierenden Vereine. Der Gemeinderat stimmte der Veranstaltung zu. Organisation und Planung erfolgt durch den Förderverein Kita, den Elternbeirat und die JuKi.

Beratung und Beschlussfassung über die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Osburg zur Abrechnung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, das Abrechnungssystem von einmaligen Straßenausbaubeiträgen (Abrechnung, separat für jede einzelne Verkehrsanlage im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage) auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (sämtliche zum Ausbau bestimmte Verkehrsanlagen im Ortsgebiet) umzustellen. Daraufhin ist zum 01.01.2024 eine Ausbaubeitragssatzung in Kraft getreten. Im Rahmen eines Rechtsstreites gegen die wiederkehrenden Beiträge in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Ruwer wurde die Verwaltung vom Verwaltungsgericht darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung der Gemeinde über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtungen nach § 10a Abs. 1 Satz 8 und 9 KAG zu begründen und diese Begründung der Satzung beizufügen ist. Bei der aktuell gültigen Satzung der Ortsgemeinde Osburg vom 22.06.2023 war die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtungen lediglich durch die Abgrenzung in einem beigefügten Lageplan ersichtlich. Des Weiteren soll aus dem Beschlussauszug zur Satzung die Begründung über die Verschonung der einzelnen Verkehrsanlagen hervorgehen. Aus vorher genannten Gründen ist die Satzung vom 22.06.2023 aufzuheben und eine neue Satzung rückwirkend zu beschließen. Die allgemeinen Festsetzungen der ”Einmalbeitragssatzung" wurden in die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen übernommen. Zudem wurde der Wortlaut der aktuellen Musterbeitragssatzung des Gemeinde- und Städtebundes verwendet. Zur Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung wird der Ortsgemeinde Osburg von der Verwaltung empfohlen sich an der Ortsrandsatzung vom 29.07.1977 und den aktuell rechtskräftigen Bebauungsplänen zu orientieren. Die Begründung über die Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung sowie ein Plan werden der zukünftigen Satzung als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat entschied sich dazu den Gemeindeanteil auf 30 % festzulegen. Aufgrund der systematischen Auslegung gilt lt. Oberverwaltungsgericht sämtlicher innerörtlicher Verkehr als Anliegerverkehr. In der Ortsgemeinde Osburg gibt es nur eine Zufahrt über die Kreisstraße K67 von Neuhaus kommend. Der Gemeindeanteil i. H. v. 30% bewegt sich im Ermessensspielraum der Gemeinde. Weiter werden die Tiefenbegrenzung auf 40 m, die doppelte Tiefenbegrenzung auf 80 m (Bebauung in zweiter Reihe), der Teilungsfaktor bei der Baumassenzahl auf 3,5 m (findet in der VG Ruwer keine Anwendung da alle Bebauungspläne eine höchst zulässige Zahl von Vollgeschossen zu Grunde legen), sowie der Zuschlag bei Teilgewerbe auf 10 % und bei Vollgewerbe auf 20 % festgelegt. Gemäß § 10 a Abs. 6 KAG können von der Gemeinde Übergangsregelungen bei der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge getroffen werden. Nach Satz 3 soll die Übergangsregelung vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums nach Satz 3 sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Da in den letzten Jahren mehrere Abrechnungen nach der damals gültigen Einmalbeitragssatzung stattgefunden haben, wurden die Verschonungszeiträume im Vorfeld in einer Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Osburg am 27.04.2023 besprochen. Dem Gemeinderat wurden von der Verwaltung drei Modelle vorgestellt. Eine Verschonung pauschal nach abgerechneten Maßnahmen, eine Verschonung nach Beitragshöhe/qm sowie eine straßengenaue Differenzierung. Die Regelung ergibt sich aus § 13 der zukünftigen gültigen Ausbaubeitragssatzung. Auf der Suche nach einer gerechten Lösung versuchte der Gemeinderat stets einen Kompromiss für Grundstücke, die in der Vergangenheit bereits veranlagt wurden und den Grundstücken der restlichen Ortslage zu finden. Jede Verschonung führt zu einer Steigerung des Beitragssatzes und damit zu einer Erhöhung der Beitragsbelastung der nicht verschonten Grundstücke. Aus diesem Grund entschied sich der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde dafür, dass die Verschonung nach Art der Ausbaumaßnahme erfolgt und für die komplette Herstellung der Verkehrsanlage 20 Jahre, für die Herstellung der Fahrbahn 15 Jahre, für die Herstellung des Gehwegs 10 Jahre und für die Herstellung der Beleuchtung oder anderer Teilanlagen 5 Jahre beträgt. Folgende Verkehrsanlagen betrifft diese Übergangsregelung:

Die neue Ausbaubeitragsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Die aktuell gültige Ausbaubeitragssatzung vom 22.06.2023 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Ein Zuhörer fragte nach, ob er ebenfalls von der Übergangsregelung betroffen ist und verschont wird. Hierauf antwortet der Vertreter der Verwaltung, dass es sich bei dieser Straße um einen Vollausbau gehandelt hat und diese Verkehrsanlage demnach bis 31.12.2029 verschont ist. Der Rat beschloss die Satzung zur Abrechnung/Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 01.01.2024.

Beratung und Beschlussfassung zur Bau- und Unterhaltungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Landesbetrieb Mobilität Trier

Der Landesbetrieb Mobilität Trier (LBM) hat den Umbau des Verkehrsknotenpunktes L151, L149 1K 67 bei Osburg- Neuhaus geplant. Im Rahmen dieses Ausbauvorhabens wird ein unselbständiger Gehweg im Zuge der L149 und L 151 hergestellt, der eine sichere fußläufige Verbindung zwischen dem Knotenpunkt und den Häusern Neuhaus 3 und 4 (Tankstelle) schaffen soll. Der LBM und die Gemeinde sind übereingekommen, die Baumaßnahme gemeinsam auszuführen. Die Planung, Baurechtsbeschaffung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung der Baumaßnahme obliegt dem Landesbetrieb. Alle Baukosten für den Gehweg werden vom LBM übernommen. Die Verkehrssicherungspflicht soll die Ortsgemeinde übernehmen. Hierzu hat der LBM eine entsprechende Bau- und Unterhaltungsvereinbarung vorbereitet. Dieser Vereinbarung liegt als Anlage 1 ein Ausschnitt aus dem Lageplan im Maßstab 1: 500 bei, in dem der Gehweg in roter Farbe dargestellt ist bei. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Vereinbarung geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass keine Kündigungsfristen festgehalten wurden. Hier wird eine entsprechende Regelung empfohlen. Zudem wird empfohlen, dass bei Nichterfüllung des Vertragszwecks der LBM verpflichtet wird, die Grundstücke in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Daher wird empfohlen, dass der Gemeinderat den Beschluss der Vereinbarung mit den oben genannten Änderungen fasst. Nach kurzer Diskussion hielt der Ortsbürgermeister fest, dass die von der Verbandsgemeinde empfohlenen Änderungen in die Bau- und Unterhaltungsvereinbarung eingearbeitet werden sollen. Der Gemeinderat beschloss, den beigefügten Vertragsentwurf mit den von der VG empfohlenen Änderungen anzunehmen und beauftragt den Ortsbürgermeister zum Abschluss der Bau- und Unterhaltungsvereinbarung.

Mitteilungen
100-jähriges Jubiläum der Feuerwehr Osburg

Am 01./02.06.2024 feierte die Feuerwehr ihr 100-järiges Jubiläum. An beiden Tagen wurde ein vielfältiges Programm angeboten.

Verkehrsknotenpunkt Osburg K67/ L151

Die Vergabe der Maßnahme wurde ausgeschrieben. Die Submission müsste erfolgt sein. Am 06.06.2024 wird der Kreisausschuss dem Mindestbietenden den Auftrag erteilen. Danach findet eine Informationsveranstaltung des LBM, voraussichtlich in Osburg, statt, in der die umliegenden Ortsgemeinden über die Maßnahme und den zeitlichen Ablauf informiert werden. Diesbezüglich informierte der Vorsitzende darüber, dass ihm auf Social Media Vorwürfe wg. mangelnder Veröffentlichung von Informationen gemacht werden. Er hält fest, dass dies keine Baumaßnahme der Ortsgemeinde ist und demnach auch keine Infos durch den Ortsbürgermeister erfolgen können. Bauherren sind der Kreis Trier-Saarburg und der Landesbetrieb Mobilität. Geplant ist ein Vollausbau innerhalb von 4 Monaten. Für diesen Zeitraum ist eine Vollsperrung vorgesehen.

Dank an Gemeinderat

Ortsbürgermeister Andreas Dewald dankte dem Gemeinderat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauantragsangelegenheiten beraten und beschlossen.