über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Gusterath gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Frau Katherin Marion Weyandt hat ihr Mandat als Mitglied im Gemeinderat Gusterath niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 4 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Christian Schoßau
in den Gemeinderat Gusterath berufen.