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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Gemeinderat Gusterath gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Frau Katherin Marion Weyandt hat ihr Mandat als Mitglied im Gemeinderat Gusterath niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 4 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen.

Als Ersatzperson wird demzufolge

Herr Christian Schoßau

in den Gemeinderat Gusterath berufen.

54317 Gusterath, 22.01.2024
Roman Kaßelmann
Gemeindewahlleiter