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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 10/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Gemeinderates Ernst am 25.11.2024 im Bürgerhaus

- Einladung vom 18.11.2024 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:30 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Elmar Johann

Als Mitglieder:

Petra Andrae

Marcel Beilstein

Oliver Dax

Mathias Göbel

Christine Gosslau

Eva Hausmann-Müller

Rudolf Kaiser

Heike Lönartz

Eva Thielmann

Entschuldigt:

Frank Beilstein

Anja Boos

Heiko Friebel

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Revierleiter Hans-Josef Bleser (zu TOP 1)

Martin Kolb (zu TOP 2 öS)

Schriftführerin:

Linda Porten-Rochowiak, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Der Tagesordnungspunkt 9 der öffentlichen Sitzung „Technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen“ wird einstimmig in den Tagesordnungspunkt „Anbindung der Ortsgemeinde an der Telefonanlage der Verbandsgemeinde“ umbenannt. Die Niederschrift über die Sitzung vom 25.09.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Revierleiter Hans-Josef Bleser. Herr Bleser erläutert den Tagesordnungspunkt den Ratsmitgliedern.

Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung über einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der Waldbewirtschaftung selbst fest.

Die Betriebspläne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachverständige aufgestellt. Die Aufstellung durch das Land erfolgt über die Körperschaften kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverständige übernimmt das Land die zuwendungsfähigen Kosten in voller Höhe (nicht zuwendungsfähig ist die Mehrwertsteuer).

In der Sitzung vom 16.06.2021 hat der Gemeinderat entschieden, die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks durch Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen zu lassen.

Mit Schreiben vom 24.09.2024 teilt das Forstamt Cochem nun mit, dass sich die Aufstellung durch das Land aufgrund der Borkenkäferkalamität und den damit verbundenen Arbeitsspitzen in der Forsteinrichtung erheblich verzögert.

Das Forstamt schlägt daher vor, die Beauftragung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des Betriebsplanes durch das Land zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Landebrücke bei Mosel-km 55,3 linkes Ufer in der Ortsgemeinde Ernst

Es ist beabsichtigt, die bestehende Landbrücke in der Ortsgemeinde Ernst auszutauschen und um rd. 8 m zu verlängern. Der erforderliche Antrag beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz wird mit den notwendigen Unterlagen durch die Fa. Kolb eingereicht.

Der Vorsitzende übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an die anwesenden Vertreter der Fa. Kolb. Diese stellen die Planung den Gemeinderatsmitgliedern vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag dem Grunde nach zu. Die Einzelheiten zu dieser Maßnahme werden in einem Vertrag zwischen der Fa. Kolb und der Gemeinde geregelt, der vor Abschluss der Zustimmung des Gemeinderates bedarf.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen

3. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025

Mit der neuen Grundsteuerreform beginnt ab dem 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum endet mit Ablauf des 31.12.2024.

Nach dem Grundsteuergesetz darf die Gemeinde für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum, die Hebesätze festsetzen.

Die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzten Hebesätze dürfen folglich für die im Frühjahr 2025 anstehende Jahreshauptveranlagung der Grundsteuerbescheide nicht mehr herangezogen werden.

Grundsätzlich werden die Hebesätze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgesetzt.

Aus zeitlichen Gründen wird es jedoch der Verwaltung nicht möglich sein, die Haushaltssatzungen für die Doppelhaushalte 2025/2026 so rechtzeitig aufzustellen, dass noch vor dem 01.01.2025 eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung stattfinden kann.

Aus diesem Grund, wie auch vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfohlen, sollte für das Kalenderjahr 2025 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung erfolgen.

In Anlehnung an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes erhalten die Ratsmitglieder einen Entwurf der Hebesatzsatzung für die Ortsgemeinde Ernst, in der die derzeit geltenden Hebesätze festgesetzt sind.

Damit Anfang des Jahres 2025 die Jahreshauptveranlagung der Grundsteuer rechtskräftig erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Hebesatzsatzung noch in diesem Jahr vom Gemeinderat beschlossen und bis zum 31.12.2024 veröffentlicht wird.

Derzeit ist die Verwaltung dabei, die vom Finanzamt über das ELSTER-Portal übermittelten Grundsteuermessbeträge in das EDV-System einzupflegen. Wann die Übermittlung und Erfassung der neuen Messbetragswerte abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar.

Einer aktuellen Hochrechnung der bereits erfassten Daten für das Jahr 2025 liegt den Ratsmitgliedern vor.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass eine reduzierte Festsetzung der Hebesätze unterhalb der vom Land festgesetzten Nivellierungssätze nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (Grundsteuer A 345 %; Grundsteuer B 465 %; Gewerbesteuer 380%) nicht ohne Nachteil der Ortsgemeinde möglich ist.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ernst beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

4. Einsatz der Anwendung "Mantau" für die Gemeinderatsarbeit

Für die Gemeinderatsarbeit wird seit einiger Zeit die App „Mantau“ getestet. Mit der Anwendung können:

-

Termine abgestimmt,

-

Nachrichten versendet,

-

Dokumente ausgetauscht und

-

Videokonferenzen durchgeführt

werden. Die Kosten für bis zu 20 Nutzer betragen 120,00 € pro Jahr.

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten eine detaillierte Produktbeschreibung. Derzeit wird noch eine andere Alternative vom Gemeinderat sowie der Verbandsgemeinde ausgearbeitet.

Der Gemeinderat beschließt, die Testphase bis Mitte des Jahres 2025 zu verlängern. Die Nutzungsgebühren werden bis dahin vom Ortsbürgermeister getragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Nebenentschädigungen für den Ortsbürgermeister

Aufgrund von Ausschließungsgründen des Vorsitzenden übernahm die erste Beigeordnete Christine Goßlau den Vorsitz. Herr Johann nahm an der Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes nicht teil und verließ den Sitzungstisch.

a) Dienstzimmerentschädigung:

Die Ortsgemeinde Ernst verfügt über ein Gemeindebüro im Bürgerhaus, welches von Ortsbürgermeister Johann genutzt wird. Eine pauschale Dienstzimmerentschädigung wird aus diesem Grunde vom Ortsbürgermeister nicht beantragt.

b) Telefonkostenerstattung:

Ortsbürgermeister Johann macht keine Telefonkostenerstattung geltend, da für ihn keine zusätzliche aus dem Ehrenamt veranlasste Telekommunikationsaufwendungen anfallen werden.

c) Reisekostenentschädigung:

Die Reisekostenvergütung an die Ortsbürgermeister/innen richtet sich ausschließlich nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie werden gewährt zur Abgeltung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Dienststätte ist das Gemeinde-/Bürgerhaus oder das Dienstzimmer, für das die Gemeinde eine Dienstzimmerentschädigung leistet. Dienstreisen sind auch die Fahrten des Ortsbürgermeisters zur Verbandsgemeindeverwaltung und zu den Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 69 Abs. 3 GemO). Die dadurch anfallenden Fahrtkosten sind zu erstatten. Die zu zahlende Wegstreckenentschädigung beträgt nach § 6 Landesreisekostengesetz grundsätzlich 0,28 € je Kilometer. Nach § 1 Abs. 1 bis 3 LVO zu § 6 LRKG beträgt die Wegstreckenentschädigung für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge, die im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten werden und eine dienstlich notwendige Fahrleistung von mindestens 3.000 km jährlich zu erwarten ist, 0,38 € je Kilometer.

In Sonderfällen kann nach § 1 Abs. 4 LVO zu § 6 LRKG ein überwiegend dienstliches Interesse auch anerkannt werden, wenn zwar die Fahrleistung von 3.000 km nicht erfüllt ist, jedoch infolge der Art der Dienstgeschäfte ein unabweisbares dienstliches Bedürfnis besteht, dass ein Kraftfahrzeug ständig bereitgehalten wird. In diesen Fällen kann auch die Kilometerentschädigung von 0,38 € gezahlt werden. Diese Sonderregelung wird für die Erstattung von Fahrtkosten an Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterinnen vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell für anwendbar erklärt und auch bisher in allen anderen Gemeinden im Verbandsgemeindebereich praktiziert.

Zu c) Der Rat erkennt in der Bereithaltung des privaten Fahrzeuges von Ortsbürgermeister Johann ein überwiegend dienstliches Interesse im Sinne des § 1 Abs. 4 LVO zu § 6 LRKG an, da infolge der Art der Dienstgeschäfte (u.a. häufige Wahrnehmung von Terminen innerhalb und außerhalb der Ortslage) ein unabweisbares dienstliches Bedürfnis im vorstehenden Sinne besteht. Ortsbürgermeister Johann erhält auf entsprechenden Antrag eine Wegstreckenentschädigung von 0,38 € je gefahrenen Kilometer.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Ernst

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Ernst hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Frank Beilstein sowie unter Beteiligung der weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern, Herr Heiko Friebel und Herr Marcel Beilstein die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017, 2018 und 2019 der Ortsgemeinde Ernst geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 führten zu folgenden Ergebnissen:

a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 969.768,90 EUR und Gesamtaufwendungen von 943.288,75 EUR weist einen Jahresüberschuss von 26.480,15 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 79.350,15 EUR verbessert. Der Jahresüberschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2017 die Erträge ausreichen, um die Aufwendungen zu decken (Jahresüberschuss) ist die Ergebnisrechnung 2017 der Ortsgemeinde Ernst ausgeglichen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 919.170,38 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 918.279,09 EUR und Zinseinzahlungen = 891,29 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 833.572,29 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 821.783,06 EUR und Zinsauszahlungen = 11.789,23 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 85.598,09 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 105.968,09 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 39.747,26 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 155.372,23 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 113.624,97 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 43.875,03 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 28.026,88 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 149.843,12 EUR verbessert.

Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2017 aufgenommen. Außerdem wurden ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 13.857,52 EUR geleistet.

Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 41.677,59 EUR ab. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verschlechterung um 7.447,59 EUR dar.

Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2017 auf 315.927,43 EUR.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.700.368,32 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.375.397,69 EUR und das Umlaufvermögen auf 323.919,17 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 26.480,15 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.938.748,27 EUR.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 1.363.346,19 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 59.148,16 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 339.025,67 EUR.

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 310.229,00 EUR.

b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 1.043.659,89 EUR und Gesamtaufwendungen von 964.763,89 EUR weist einen Jahresüberschuss von 78.896,00 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 143.676,00 EUR verbessert. Der Jahresüberschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2018 die Erträge ausreichen, um die Aufwendungen zu decken (Jahresüberschuss) ist die Ergebnisrechnung 2018 der Ortsgemeinde Ernst ausgeglichen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 979.815,50 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 977.653,36 EUR und Zinseinzahlungen = 2.162,14 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 876.897,07 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 865.491,09 EUR und Zinsauszahlungen = 11.405,98 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 102.918,43 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 135.088,43 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 121.728,51 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 109.188,85 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 12.539,66 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 90.460,34 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 115.458,09 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 44.628,09 EUR verbessert.

Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2018 aufgenommen. Außerdem wurden Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 24.962,10 EUR (ordentliche Tilgungen = 14.121,80 € und außerordentliche Tilgungen = 10.840,30 €) geleistet.

Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 87.390,52 EUR zu. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verbesserung um 133.930,52 EUR dar.

Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2018 auf 403.317,95 EUR.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.808.783,02 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.388.486,89 EUR und das Umlaufvermögen auf 419.273,51 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 78.896,00 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 3.017.644,27 EUR.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 1.417.193,53 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 58.427,55 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 315.417,64 EUR.

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 285.266,90 EUR.

c) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 975.414,20 EUR und Gesamtaufwendungen von 1.031.989,25 EUR weist einen Jahresfehlbetrag von 56.575,05 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 86.494,95 EUR verbessert. Der Jahresüberschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2019 die Erträge nicht ausreichen um die Aufwendungen zu decken (Jahresfehlbetrag) ist die Ergebnisrechnung 2019 der Ortsgemeinde Ernst nicht ausgeglichen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 897.343,19 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 892.054,27 EUR und Zinseinzahlungen = 5.288,92 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 948.752,18 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 937.926,74 EUR und Zinsauszahlungen = 10.825,44 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 51.408,99 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 66.901,01 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 334.567,02 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 268.801,08 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 65.765,94 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 1.434,06 EUR). Zusammen mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 14.356,95 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 65.466,95 EUR verbessert.

Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2019 aufgenommen. Außerdem wurden Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 14.928,82 EUR (ordentliche Tilgungen Ortsgemeinde = 13.878,82 € und außerordentliche Tilgungen Jagdgenossenschaft = 1.050,00 €) geleistet.

Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 5.190,05 EUR zu. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verbesserung um 71.230,05 EUR dar.

Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2019 auf 408.508,00 EUR.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 5.018.292,91 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.573.812,36 EUR und das Umlaufvermögen auf 443.299,37 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 56.575,05 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.961.069,22 EUR.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 1.701.463,49 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 51.554,00 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 304.106,17 EUR.

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 276.900,58 EUR.

Da die Prüfung der Jahre 2017 bis 2019 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Ernst festzustellen.

Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Ernst für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 fest.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

7. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Ernst

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Frank Beilstein und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern, Herr Heiko Friebel und Herr Marcel Beilstein die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Ernst geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 führten zu folgenden Ergebnissen:

a)

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017

1.

Abschluss für den Ergebnishaushalt

Erträge  —  10.132,56 EUR

Aufwendungen  —  7.058,49 EUR

Jahresüberschuss / -fehlbetrag  —  3.074,07 EUR

2.

Abschluss für den Finanzhaushalt

Einzahlungen  —  8.107,38 EUR

Auszahlungen  —  8.107,38 EUR

Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag  —  0,00 EUR

b)

Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018

1.

Abschluss für den Ergebnishaushalt

Erträge  —  8.158,62 EUR

Aufwendungen  —  7.110,86 EUR

Jahresüberschuss / -fehlbetrag  —  1.047,76 EUR

2.

Abschluss für den Finanzhaushalt

Einzahlungen  —  8.158,62 EUR

Auszahlungen  —  8.158,62 EUR

Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag  —  0,00 EUR

Da die Prüfung der Jahre 2017 und 2018 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Ortsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Ernst festzustellen.

Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Jagdgenossenschaft der Ortsgemeinde Ernst für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 fest.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

8. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Ernst

a) Entlastung für das Haushaltsjahr 2017

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf die zweite Beigeordnete Frau Petra Andrae, welche auch in 2017 Beigeordnete gewesen ist, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Joachim Barden, sowie den damaligen Beigeordneten Herrn Gerhard Jobelius und der Beigeordneten Frau Petra Andrae, als auch dem damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde und deren Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

b) Entlastung für das Haushaltsjahr 2018

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf die zweite Beigeordnete Frau Petra Andrae, welche auch in 2018 Beigeordnete gewesen war, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Ebenso darf auch Herr Bürgermeister Lambertz, der mit Wirkung vom 01.03.2018 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem ernannt wurde, an der Beratung nicht teilnehmen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Joachim Barden, sowie den damaligen Beigeordneten Herrn Gerhard Jobelius und der Beigeordneten Frau Petra Andrae, als auch den damaligen Bürgermeistern der Verbandsgemeinde und deren Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

c) Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf die zweite Beigeordnete Frau Petra Andrae (1. Halbjahr u. 2. Halbjahr Beigeordnete) sowie Herr Bürgermeister Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Joachim Barden (1. Halbjahr 2019) sowie dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Bernd Schüller (2. Halbjahr 2019) sowie den damaligen Beigeordneten Herrn Gerhard Jobelius (1. und 2. Halbjahr Beigeordneter), Beigeordnete Frau Petra Andrae (1. und 2. Halbjahr 2019 Beigeordnete) sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz und dessen Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen

a)

für das Haushaltsjahr 2017

b)

für das Haushaltsjahr 2018

c)

für das Haushaltsjahr 2019

zu.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen

9. Anbindung der Ortsgemeinde an die Telefonanlage der Verbandsgemeinde Cochem

Digitale Telefonanlage

Die Ortsgemeinden sollen zukünftig an der digitalen Telefonanlage der Verbandsgemeinde angebunden werden. Jede Ortsgemeinde erhält eine dienstliche Telefonnummer der Verwaltung. Die Nutzung der Telefonanlage erfolgt per App über ein Smartphone mit Internetverbindung oder alternativ per Telefon, welches bei der Verwaltung angefragt werden kann. Diese Telefone benötigen lediglich eine bestehende LAN-Internetverbindung. Durch die Anbindung ist eine einfachere Kommunikation mit der Verwaltung möglich. Zusätzlich ist die Übergabe der Kommunikationskomponenten bei einem Wechsel des Ortsbürgermeister/in vereinfacht.

Die Ortsgemeinde nimmt die Anbindung der Ortsgemeinde an die Telefonanlage der Verbandsgemeinde zustimmend zur Kenntnis.

10. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Fragen vor.

11. Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende erläutert den Ratsmitgliedern, dass zukünftig unter diesem Tagesordnungspunkt alle Ratsmitglieder die Gelegenheit haben, Anfragen zustellen.

a)

Die Ortsgemeinde wird zu einer VG-Sonderumlage „Beförsterung“ für anteilige Versorgungsaufwendungen der ehemals kommunalen Beförsterung in Höhe von 5.077,78 € (Haushaltsjahr 2024) herangezogen.

b)

Die Gemeinde hat einen anteiligen Abschlag für die Personalkosten der Kita in Höhe von rd. 30.000 € für 2024 geleistet.

c)

Die Kosten des Straßenausbaus in der Brückenstraße bewegen sich im Rahmen der Kostenschätzung. Der Beginn der Asphaltierungsarbeiten in der Brückenstraße musste mehrfach verschoben werden, da das Asphaltwerk ausgelastet und nicht lieferfähig war.

Mit dem Einbau der Tragschicht wurde zwischenzeitlich begonnen. Am Mittwoch, dem 27.11.2024, um 14:00 Uhr werden im Rahmen einer Begehung ggf. noch auszuführende Restarbeiten besprochen. Hierbei soll auch die Wiederherstellung der Straße „Kammerforst“ angesprochen werden. Die Abnahme der Maßnahme kann voraussichtlich in der 50. Kalenderwoche erfolgen.

d)

Ein erster Teilbetrag für die Herstellung des Stauwasserkanals unterhalb des Sportplatzes in Höhe von 90.000 € wurde vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde angefordert. Der hierzu bewilligte Zuschuss für die Teilrechnung wurde zeitnah von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angewiesen.

e)

Die Verbandsgemeinde bittet um Meldung von Projekten zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen zur Förderung aus dem „Goldenen Plan“. Aus der Mitte des Rates werden keine Vorschläge eingebracht.

f)

Im Bereich Mittelstraße und Herrenstraße wurde eine Rattenbekämpfung durchgeführt. Die nächste planmäßige Bekämpfung findet im Dezember statt.

g)

Die Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt. Aufgrund der Fastnachtsaktivitäten kann die Wahl nicht im Bürgerhaus stattfinden. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung kann die Durchführung der Wahl in der katholischen Kindertagesstätte in Ernst erfolgen.

h)

Das Ratsmitglied Eva Thielmann teilte mit, dass sich die Straßenlampen der Ortsgemeinde sehr spät einschalten. Der Vorsitzende wird bezüglich der Steuerung der Straßenbeleuchtungen informieren.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.