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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 23/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 23. Sitzung des Gemeinderates Ediger-Eller am 17.05.2023 im Bürgerhaus

- Einladung vom 11.05.2023 -

Beginn:

20:15 Uhr

Ende:

20:55 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Bernhard Himmen

Als Mitglieder:

Helmut Brück

Jürgen Holl

Peter Krötz

Marie-Luise Meyer-Schenk

Daniel Oster

Michael Oster

Axel Probst

Ursula Zenz

Markus Thiesen

Entschuldigt:

Markus Baltes

Marita Kirchner

Norbert Krötz

Frank Mertens

Hubertus Niemann

Franz-Josef Schauf

Lukas Schauf

Als Beigeordneter:

Peter Seidel (nicht gewähltes Ratsmitglied)

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführer:

Gerd Lampen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 12.04.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a.

Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises „Neubau Bauhof“ am 27.04.2023 wurden folgende, in der Ratssitzung am 12.04.2023 von mehreren Ratsmitgliedern angefragten Punkte, einvernehmlich wie folgt abgestimmt:

- Aufgrund des seitens des EVU vertraglich zur Verfügung gestellten Stromanschlusses von 5 KW sind bei Starkregenereignissen und somit einem Betrieb der Pumpen des Abwasserwerkes im Bauhof keine Arbeiten möglich, die einen höheren Strombedarf benötigen (z.B. Schweißarbeiten, Kompressor, Durchlauferhitzer). Da im Regelbetrieb ausreichend elektrische Leistung zur Verfügung steht, soll wie geplant vorläufig auf eine separate Stromanbindung verzichtet werden, die Anschlusskosten von etwa 30.000 EUR zur Folge hätte.

- Auf eine Dusche soll wie geplant verzichtet werden, da gemäß Arbeitsstättenverordnung die Tätigkeiten der Gemeindearbeiter der Kategorie A (mäßig schmutzende Tätigkeiten) zuordnen sind, für die keine Duschen vorgesehen werden müssen. Die Anschlüsse (Abwasser, Wasser, Strom) bzw. entsprechende Leerrohre sollen für eine spätere Einrichtung jedoch bereits vorgesehen werden.

- Der Zugang zum Sozialraum im Anbau des Bauhofs erfolgt über den Werkstattraum. Aus statischen Gründen ist ein weiterer Zugang unmittelbar aus dem Hallenbereich nicht möglich.

- Die Pflasterarbeiten im Außenbereich sollen zeitnah ausgeführt werden, um die Halle frühzeitig nutzen zu können. Die gewünschte Doppel-T-Betonpflasterung ist gemäß Angaben des Planers aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugenehmigung nicht ohne Abweichung möglich und soll seitens des Planers daher mit der Baugenehmigungsbehörde nochmals abgestimmt werden.

- Die vorzeitige Anschaffung eines Kaminofens für die Halle ist nicht erforderlich, da hinsichtlich der Heizungsinstallationen im Anbau nicht mit Verzögerungen zu rechnen ist.

- In den Sanitärräumen sollen die Leichtbauwände zusätzlich mit OSB-Platten verstärkt werden.

- Der Planer soll den Ratsmitgliedern kurzfristig eine aktuelle Kostenübersicht der Baumaßnahme übermitteln.

b.

Hinsichtlich des Projektes E-Carsharing hat mit Vertreter:innen der KV Cochem-Zell und der beteiligten Verbands- und Ortsgemeinden sowie den örtlichen Kümmerern am 17.04.2023 ein Startgespräch stattgefunden.

c.

Die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes wurde mit 11.245,50 EUR abgerechnet. Nach Abzug der Zuwendung aus der Dorferneuerung von 80 % verbleibt bei der OG ein Eigenanteil von 2.249,10 EUR.

d.

Für den Austausch des durch Sachbeschädigung zerstörten Hinweisschildes vom „Kulturweg der Religionen“ im Bereich der Stadtmauer im Ortsteil Ediger wurden 433,16 EUR aufgewendet.

e.

Reparaturarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage wurden mit 994,27 EUR in Rechnung gestellt.

f.

Für das Abfräsen von Bewuchs im Bereich von Mauerkronen wurden 1.071,00 EUR verausgabt.

g.

Die KV Cochem-Zell übernimmt die hälftigen Kosten für die Entsorgung der Weinbergspfähle/Teerspitzen.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2023

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2023 bekannt.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Dorf- und Festplatz" im Ortsteil Eller

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 28.02.2023 mit einem Nachtrag zur Erweiterung der bestehenden Weinlounge befasst und der Erweiterung der Bewirtschaftungsfläche auf insgesamt rd. 300 m² unter der Maßgabe zugestimmt, dass auch ausreichend Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Pachtvertrag ist diesbezüglich anzupassen.

Das Vorhaben liegt insgesamt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dorf- und Festplatz“. Im Rahmen der Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Cochem-Zell, wird nunmehr gefordert, dass die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch die Außengastronomie bauplanungsrechtlich geregelt wird. Die entsprechenden Unterlagen liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor. Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen kommt nicht in Betracht.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Dorf- und Festplatz“ dahingehend, dass der Bereich der Außengastronomie im Bebauungsplan festgesetzt wird. Bauliche Anlagen sind in diesem Bereich nicht zulässig, außer den Sitzflächen mit entsprechendem Mobiliar. Des Weiteren sind die Bereiche im Bebauungsplan darzustellen, in denen Liegestühle und Kinderspielgeräte zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt dürfen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur mobile Anlagen errichtet werden, die nach der Saison abzubauen sind.

Der Bereich der Außengastronomie liegt in einer Fläche, die der Bebauungsplan als Grünfläche festsetzt. Für die Inanspruchnahme dieser Flächen ist ein ggf. erforderlicher Ausgleich zu schaffen. Die Kosten der Bauleitplanung sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

Das Ratsmitglied Michael Oster hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und im Zuschauerraum Platz genommen.

4. Beseitigung der Schäden an der Touristinfo im Rahmen der Fluthilfe;

Mitteilung einer Vergabeentscheidung

Durch die Starkregenereignisse, die zur Flutkatastrophe an der Ahr und zum Sommerhochwasser in der Zeit vom 14./15.07.2021 geführt haben, kam es zu Feuchteschäden am denkmalgeschützten Gebäude, in dem die Touristinfo untergebracht ist sowie der dort zur Beheizung aufgestellte Pelletofen wurde beschädigt. In das daraufhin erlassene Hilfsprogramm (durch die VV-Wiederaufbau RLP 2021) ist auch der Landkreis Cochem-Zell mit seinen Kommunen aufgenommen worden, so dass für das o.g. Schadensereignis ein 100 % Zuschuss beantragt werden konnte. Die zu beantragende Maßnahme wurde im sogenannten Maßnahmenplan aufgenommen und aktualisiert, der jeweils vom Ortsgemeinderat beschlossen wurde.

Mit Bescheid vom 24.01.2023 hat die ADD eine Zuwendung aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe RLP 2021 zur Beseitigung der Feuchteschäden sowie für die Ersatzbeschaffung des Pelletofens im Gebäude der Touristinfo Ediger-Eller, Pelzer Str. 1, in der beantragten Höhe bewilligt. Die Ortsgemeinde erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung ist unverzüglich dem Zuwendungszweck zuzuführen.

Nunmehr sind die Sanierungsarbeiten bzw. ist die Ersatzbeschaffung des Pelletofens durch die Ortsgemeinde zu veranlassen. Der Auftragsvergabe hat grundsätzlich ein wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren nach der VV Öffentliches Auftragswesen RLP voranzugehen, d. h. es waren jeweils mind. 3 Angebote einzuholen.

Der Vorsitzende wurde ermächtigt, die Aufträge zur Durchführung der Sanierungsarbeiten bzw. zur Ersatzbeschaffung des Pelletofens, nach Einholung von jeweils drei Angeboten, im Benehmen mit den Beigeordneten, an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen.

Bei dem Pelletofen wurden 5 Anbieter um Angebotsabgabe gebeten; bei den Malerarbeiten 4 Anbieter. Bei den Malerarbeiten war auch entscheidend, dass der Malerbetrieb über Erfahrungen bei einer denkmalgerechten Ausführung besitzen muss.

Dies schränkt den Bieterkreis grds. bereits ein. Es wurden für diese Arbeiten am Ende lediglich nur zwei Angebote abgegeben. Aufgrund des geringen Auftragswertes wurde auf die Einholung eines 3. Angebotes verzichtet.

Die Aufträge wurden jeweils an den günstigsten Anbieter vergeben. Die Angebotsauswertung sowie die Angebote liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Rat nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Anschaffung einer neuen Doppelschaukel für den Spielplatz unterhalb des Gemeindehauses

Bei der letzten sicherheitstechnischen Prüfung des Spielplatzes unterhalb des Gemeindehauses im März 2023 wurde festgestellt, dass der Achsbalken der Doppelschaukel im inneren so stark von Fäulnis befallen ist, so dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Das Spielgerät musste sofort für jegliche Nutzung gesperrt werden. Die Schaukel wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach repariert, zuletzt vor rd. 10 Jahren. Es stellte sich die Frage, ob eine nochmalige Reparatur noch wirtschaftlich ist oder eine neue Doppelschaukel angeschafft wird, welche sich auch optisch dem Bestand anpasst.

Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt. Die Anschaffungskosten für eine neue Doppelschaukel, Herstellung der Fundamente und Montage betragen zwischen 3.500 EUR und 4.500 EUR. Die Angebote liegen dem Rat in der Sitzung vor. Die Kosten würden mit liquiden Mittel aus dem Haushalt 2023/24 finanziert.

Nach eingehender Beratung legt der Rat fest, dass die vorhandene Schaukel nochmals repariert wird. Hierzu sollen der Tragbalken und die beiden Schaukeln neu beschafft werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig