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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 30/2022
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 17. Sitzung des Gemeinderates Ediger-Eller am 05.07.2022 im Bürgerhaus

- Einladung vom 27.06.2022 -

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:50 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Bernhard Himmen

Als Mitglieder:

Helmut Brück

Jürgen Holl

Marita Kirchner

Peter Krötz

Frank Mertens

Marie-Luise Meyer-Schenk

Daniel Oster

Michael Oster

Franz-Josef Schauf (ab TOP 3 ö. S.)

Lukas Schauf

Ursula Zenz

Entschuldigt:

Markus Baltes

Norbert Krötz

Hubertus Niemann

Axel Probst

Markus Thiesen

Als Beigeordneter:

Peter Seidel (nicht gewähltes Ratsmitglied)

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführer:

Gerd Lampen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 26.04.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wie folgt einstimmig geändert:

TOP 10 wird TOP 3

TOP 14 wird TOP 4

Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Am 24.06.2022 erfolgte die offizielle Eröffnung des Dorfbüros bzw. Coworking-Space. Ich danke der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V. für diemaßgebliche Finanzierung und fachliche Betreuung des Projektes sowie allen Beteiligten, die das Projekt bislang geplant, ermöglicht, begleitet und in irgendeiner Form unterstützt haben, sowie dem Team welches das Dorfbüro im Auftrag der OG zukünftig unter dem Namen „MoselWerk Ediger-Eller" betreuen wird. Hiermit wurde wieder ein wichtiger und zukunftsweisender Mosaikstein unserer gemeinsam mit den Mitbürgern entwickelten „Zukunftsinitiative Ediger-Eller" gesetzt.

b)

Am 09.05.2022 fand mit Vertretern des LBM, der KV (zu Punkt 1), der VG und der OG ein Ortstermin statt, bei dem durch den LBM folgende Entscheidungen mitgeteilt wurden:

1. Der seitens der OG gewünschten Einrichtung von drei Elektroladesäulen auf dem Mehrzweckstreifen entlang der B 49 im Bereich des Wohnmobilstellplatzes Ediger wird wegen Sicherheitsbedenken und der vorherrschenden Eigentumsverhältnisse nicht zugestimmt.

2. Hinsichtlich der gewünschten Entschärfung der Einmündung des Wirtschaftsweges in die B 49 im Bereich des Bauhofs wurde mitgeteilt, dass es sich hierbei nicht um die Erschließungsstraße des Bauhofs bzw. des Abwasserwerkes handelt. Diese Liegenschaften sind über den bergseitigen Wirtschaftsweg erschlossen. Die Gemeinde kann auf ihre Kosten die Steigung des Wirtschaftsweges durch die Anlegung einer flacheren Wanne reduzieren.

Hierbei soll auch der Zufluss der Außengebietswässer in den vorhandenen Straßenablauf (= Einlaufbauwerk) des Gewässers aus den Weinbergen optimiert werden, um der Bundesstraße kein Wasser und der vorh. Rinne keinen Schotter oder Sand zuzuführen. An der Rinne dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

3. Gleiches gilt sinngemäß auch für die gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung gewünschte Entschärfung bzw. Befestigung der weiteren in Richtung Nehren gelegenen Einmündung desselben Wirtschaftsweges in die B 49. Eine Änderung der vorh. Schotterbefestigung in eine asphaltgebundene Befestigung wird begrüßt. Ansonsten gelten die gleichen Aussagen wie zuvor.

4. Hinsichtlich der seitens der OG geplanten Einrichtung eines Neubaugebietes im Bereich Untermark wird auf den hierfür erforderlichen Linksabbieger auf der B 49 hingewiesen.

5. Ein Entschärfen der Einfahrt zum Wohnmobilstellplatz bzw. zum Campingplatz im OT Ediger kann aus Sicht des LBM lediglich in der Art erfolgen, dass weitere Parkplätze auf dem innerörtlichen Mehrzweckstreifen entfallen. Eine Verbesserung der Situation ist durch die Einziehung von 2 bis 3 Parkplätzen, jeweils vor und hinter der Ein- / Ausfahrt, möglich.

6. Das Schutzgeländer am Pehrbach im Bereich des Moseluferweges liegt im Zuständigkeitsbereich der OG.

7. Hinsichtlich der Absenkung der B 49 im Bereich Ecke Moselweinstraße/Unterbachstraße ist seitens des LBM eine Überprüfung vorgesehen.

8. Die Erneuerung des schadhaften Seitenstreifens aus Basaltpflaster im Bereich der Ortslage Ediger ist seitens des LBM in Planung.

9. Hinsichtlich der defekten Treppenbauwerke im Bereich der Stützmauer der B 49 in der Ortslage Ediger erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Übernahme der Baukosten in Abhängigkeit der Nutzung.

10. Hinsichtlich der seitens der OG geplanten Einrichtung von Parkplätzen im Bereich der Gärten zwischen den Ortsteilen wird darauf hingewiesen, dass hierfür ein Linksabbieger einzurichten ist, sofern eine Erschließung nicht über vorhandene Innerortsstraßen erfolgen kann. Einer Zufahrt einzelner Parkplätze unmittelbar von der B 49 aus wird nicht zugestimmt.

11. Der gewünschten Einrichtung einer Ortsdurchfahrt auf der B 49 im Bereich der Ortslage Eller wird nicht zugestimmt, da im Bereich dieses Ortsteils bereits eine innerörtliche Erschließungsstraße parallel zur B 49 vorhanden ist. Da es sich aus diesem Grund somit weiterhin um eine freie Strecke handelt, wird auch eine Einrichtung von Parkflächen entlang der B49 dort nicht zugelassen.

12. Zur Einrichtung von Parkflächen im Bereich der Ortslage Eller unterhalb der B 49 vorhandenen Grünanlagen bestehen seitens des LBM keine Bedenken, sofern eine Erschließung ausschließlich über die bauseits vorhandene Zufahrt zu den Wohnmobilstellplätzen erfolgt.

13. Der seitens der OG im Rahmen der „Zukunftsinitiative Ediger-Eller“ gewünschte Zugang vom Parkplatz am Ortsausgang Eller zur bauseits bereits vorhandenen Querungshilfe wird seitens des LBM mittelfristig hergestellt.

14. Die Einrichtung einer Haltestelle des ÖPNV im Bereich dieser Querungshilfe ist nicht möglich, da es sich bei der B 49 in diesem Bereich um eine freie Strecke handelt.

c)

Seitens der Kita gGmbH wurde mitgeteilt, dass sich die Abschläge der OG für die Sachkosten aufgrund des Wegfalls des Betreuungsbonus des Landes für 2-jährige Kinder, gesteigerter Energiekosten sowie der im Zusammenhang mit der Corona-Situation angefallenen Mehrkosten erhöhen werden.

d)

Für den Neubau des Bauhofs wurde für 746,44 EUR eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.

e)

Zur Durchführung des Weinfestes wurden für 2.099,78 EUR zwei Zelte 5 x 10 m angeschafft.

f)

Für die Anschaffung eines Feuerlöschers im Dorfbüro wurden 160,52 EUR verausgabt.

g)

Für die Anpassung des Frischwasseranschlusses durch das Kreiswasserwerk auf dem Friedhof in Eller wurden 384,73 EUR aufgewendet.

h)

Die Reparatur des mutwillig beschädigten Kreisels auf dem Spielplatz in Eller wurde mit 474,32 EUR in Rechnung gestellt.

i)

Die im Rahmen eines Verkehrsunfalls beschädigte Schrankenanlage wurde zwischenzeitlich ausgetauscht. Die Kosten werden durch die Versicherung des Verursachers gedeckt.

j)

Für die Erneuerung der Schriftzüge im Moseluferbereich wurden 952,00 EUR verausgabt.

k)

Für die Anschaffung eines Wasserwagens wurden 7.500,00 EUR und für die Anmeldung, Zulassung und Erneuerung der Reifen weitere 636,02 EUR aufgewendet.

l)

Die Inspektion, der Austausch der Vorderreifen sowie Reparaturarbeiten an dem 2017 angeschafften Gemeindetraktor wurden mit 4.501,12 EUR in Rechnung gestellt.

m)

Für den Bauhof wurde für 1.639,00 EUR ein Rasenmäher angeschafft und für Reparaturarbeiten an Geräten des Bauhofs weitere 969,33 EUR verausgabt.

n)

Für Reparaturarbeiten an diversen Einrichtungen im Bereich von Parkplätzen, Wegen und Weinbergsmauern wurden 605,97 EUR verausgabt.

o)

Mulcharbeiten an Wirtschaftswegen wurden mit 5.044,69 EUR in Rechnung gestellt.

p)

Für Mulcharbeiten an Landespflegeflächen mit der Steilhangraupe wurden weitere 2.998,80 EUR verausgabt.

q)

Für das Abschälen von Seitenstreifen auf Wirtschaftswegen wurden 1.416,10 EUR aufgewendet.

r)

Rück- und Formschnitte an Hecken- und Pflanzbeeten wurden mit 1.365,53 EUR in Rechnung gestellt.

s)

Der Austausch des defekten Füllrohrverschlusses der Heizungsanlage im Kindergarten wurde mit 152,24 EUR abgerechnet.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2022

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2022 bekannt.

3. Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereiches in der St. Jakobsstraße

Die Ortsgemeinde Ediger-Eller beabsichtigt, einem Betrieb in der St. Jakobsstraße, OT Eller, eine Sondergenehmigung zur Außenbewirtschaftung zu erteilen. Bei der St. Jakobsstraße handelt es sich aufgrund eines Antrages der Anwohner seit dem Jahr 1984 um einen verkehrsberuhigten Bereich.

Im Rahmen der Prüfung zur Umsetzung des Vorhabens ist aufgefallen, dass nicht alle seinerzeit zur Anlegung des verkehrsberuhigten Bereiches getroffenen Anordnungen umgesetzt bzw. einige Umsetzungen mittlerweile wieder rückgängig gemacht wurden. Auch wird die Straße offensichtlich von den Verkehrsteilnehmern weder im ruhenden noch im fließenden Verkehr wie ein verkehrsberuhigter Bereich behandelt.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an dieser Stelle daher nur denkbar, sofern die zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereiches erforderlichen Maßnahmen gemäß der damaligen Anordnung vorab getroffen werden sowie auch die geplante Sondernutzungsfläche durch eine sichere Abgrenzung (bspw. Poller o. ä.) eingerichtet wird. Dies betrifft die folgenden Punkte entsprechend des in der Sitzung vorliegenden Lageplans:

a)

Wiederherstellung der Beschilderung, so dass an jedem Einfahrtsbereich auf die Verkehrsberuhigung hingewiesen wird.

b)

Einzeichnung von Parkflächen und – platzmarkierungen

c)

Auf der Fahrbahn sollen durch straßenverkehrsgerecht durchgeführte Maßnahmen Verschwenkungen/Verengungen der Fahrbahn erfolgen, um eine Reduzierung der Geschwindigkeiten zu erreichen.

d)

Sichere Abgrenzung der Sondernutzungsfläche von den angrenzenden Parkflächen.

Durch einstimmigen Beschluss wird die Sitzung um 18.30 Uhr unterbrochen. Den zahlreich erschienenen Anwohnern der St. Jakobstraße wird Gelegenheit gegeben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Hierbei wird insbesondere erörtert, welche verschiedenen Straßentypen (50er Zone, 30er Zone, Spielstraße etc.) möglich und welche Vor- und Nachteile jeweils damit verbunden sind. Um 18.50 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

Der Gemeinderat beschließt, die o. g. Punkte entsprechend der Anordnung aus dem Jahr 1984 umzusetzen sowie zusätzlich eine sichere und geeignete Abgrenzung der geplanten Sondernutzungsfläche von der vorgesehenen Parkfläche zu schaffen. Die Punkte b) - d) sind mit der Ordnungsbehörde abzustimmen. Bergseitig sind mindestens vier Parkplätze vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

4. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag Ausbau Wirtschaftsgebäude und Aufstockung zu einer Wohneinheit in der Paulusstraße

Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde (Ortsteil Ediger) gelegenen Grundstück das vorhandene Wirtschaftsgebäude um- bzw. auszubauen und als Wohneinheit aufzustocken. Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Ediger-Eller

Mit Schreiben vom 19.04.2021 wurde erstmals über die anstehende Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem informiert. Die aktuellen Fassungen der Straßenreinigungssatzungen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem entsprechen größtenteils nicht mehr den geltenden rechtlichen Anforderungen.

Die Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen wurden zwischenzeitlich an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), aus der 3. vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage der Schriftenreiche „Straßenreinigung und Winterdienst in Rheinland-Pfalz“ angepasst. Neben den üblichen formellen Anpassungen des Satzungsmusters durch die Verwaltung wurden ebenso individuelle Ergänzungen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen.

Die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen liegt den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor. Nach eingehender Beratung soll noch ein Zusatz eingefügt werden, dass die Reinigungspflicht auch für Schmutz und Schlamm nach einem Moselhochwasser gilt.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen ansonsten in der vorliegenden Neufassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2023

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Ediger-Eller herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2023 beteiligen möchte.

In den vergangenen Jahren hat sich die Ortsgemeinde Ediger-Eller mit einer Anzeige (1 Seite farbig / 425 € netto) im Heimatjahrbuch präsentiert; die Anzeige aus dem letzten Heimatjahrbuch ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Bei Schaltung einer Anzeige

entsprechend dem Vorjahr entstehen Kosten i. H. v. 480 € netto.

Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:

Nach eingehender Beratung legt der Rat fest, dass sich die Gemeinde am Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2023 wieder beteiligt. Die Art und Größe soll wie im Vorjahr sein, der Entwurf aber vorab noch mit der Touristinformation in Ediger-Eller (TI) abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Verlängerung der Wortmarke "Osterlämmchen"

Seit 1953 hat die Ortsgemeinde die Wortmarke „Osterlämmchen“ beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Die Schutzdauer dieser Wortmarke (Nr. 649145) endet am 31.12.2022; eine Verlängerung für weitere 10 Jahre ist gegen Entrichtung einer Verlängerungsgebühr in Höhe von 800 € möglich.

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Wortmarke „Osterlämmchen“ und beauftragt die Verwaltung mit der rechtzeitigen Entrichtung der Verlängerungsgebühr in Höhe von 800 € an das Deutsche Patent- und Markenamt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Grundsatzentscheidung Kriegsgräberfürsorge

Die Kriegsgräberfürsorge startet jährlich einen Aufruf an die Ortsgemeinden zur Durchführung einer Haussammlung. Die letzten Jahre haben leider gezeigt, dass sich keine freiwilligen Helfer mehr finden, um diese Haussammlungen durchzuführen. Im laufenden Jahr 2022 Jahr erfolgte bereits lediglich ein allgemeiner Spendenaufruf. Die Ortsgemeinde hat in den beiden letzten Jahren in Würdigung der gefallenen Väter und Söhne der Ortsgemeinde in den Weltkriegen in Abstimmung mit den Beigeordneten jeweils 100 € gespendet. Hierzu sollte nun ein Grundsatzbeschluss erfolgen, dass die Ortsgemeinde zukünftig turnusmäßig die Spende veranlasst, die beispielsweise 100 € jährlich beträgt. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist nach positivem Beschluss hierüber in Kenntnis zu setzen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat, turnusmäßig einen Spendenbetrag von 100 €/Jahr an die Kriegsgräberfürsorge zu überweisen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Antrag des Golfclubs Cochem/Mosel e.V. auf Wasserentnahme aus der Mosel durch einen Tanklaster über ein gemeindeeigenes Grundstück

Dem Gemeinderat Ediger-Eller liegt ein Antrag des Golfclubs Cochem/Mosel e.V. auf Wasserentnahme aus der Mosel von der ehemaligen Fährrampe vor. Der Antrag der Sitzungsvorlage ist als Anlage beigefügt. An der dafür vorgesehenen Örtlichkeit (Lageplan siehe Anlage) fand am 09.05.2022 ein Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung und der Straßenmeisterei statt.

Nachfolgende Passage ist aus dem Gesprächsvermerk entnommen.

„Der obere Teil der Fährrampe bis zum querenden Radweg gehört der Ortsgemeinde Ediger-Eller (Flur 18, Nr. 135/2 - Fahrweg); die untere Hälfte der Bundesrepublik Deutschland -Wasserschifffahrtsverwaltung-. Für den gemeindeeigenen Bereich ist man seitens der Ortsgemeinde grds. willens, die Zustimmung zur gelegentlichen Nutzung durch Tankfahrzeuge (für Wasserentnahme aus der Mosel zur Golfplatzbewässerung) zu erteilen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis der SGD Nord zur Wasserentnahme läge wohl vor. Für die Nutzung der unteren Fläche sei seitens des Golfclubs die Erlaubnis der WSV einzuholen. Dies sei dort bekannt. Da die Wasserentnahme üblicherweise bei Bedarf in der trockenen Jahreszeit notwendig sei, wurde die Nutzung der Rampe vom Vertreter der VGV kritisch gesehen, da bei Belegung des Wohnmobilparkplatzes kein Rangieren (Zugmaschine mit Tank oder landw. Gespann) dort möglich ist. In dem Fall müsse ggfs. rückwärts von der Bundesstraße (freie Strecke) evtl. mit Querung der Gegenfahrbahn auf die ehem. Fährrampe zurückgesetzt werden. Zudem müsse Rücksicht auf den dort querenden Radverkehr genommen werden. Die Angelegenheit soll abschließend noch im Gemeinderat beraten werden. Seitens der SM bestanden hinsichtlich der Zufahrt keine grundsätzlichen Bedenken.“

Um die Wasserentnahme an der Stelle durchführen zu können, ist es erforderlich, mit dem Tanklaster das gemeindeeigene Grundstück, Flur 18, Nr. 135/2, zu passieren. Neben der dazu erforderlichen Gestattung durch die Gemeinde, ist für das Befahren des unteren Abschnitts bis zur Mosel zusätzlich eine Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einzuholen. Bei Zustimmung zum o.g. Antrag kann die Gemeinde mit dem Antragsteller einen Gestattungsvertrag abschließen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat, die Zustimmung zu dem Antrag zu erteilen. Der Vorsitzende wird im Einvernehmen mit den Beigeordneten beauftragt und ermächtigt, einen Gestattungsvertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

10. Kindertagesstätte;

Anschaffung Sonnenschutz für U3-Feld

Für den laufenden Kindergartenbetrieb war es unerlässlich, dass im Außenbereich im Bereich des U3-Feldes noch zusätzlicher Sonnenschutz installiert wird. Damit hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen wird, hat der Förderverein „Pusteblume“ der Kindertagesstätte St. Martin Ediger-Eller e. V. kurzfristig zwei Sonnenschirme zu einem Preis von je 398,72 Euro beschafft und bezahlt. Der Förderverein beantragt nun die Übernahme der Kosten für einen Schirm durch die Gemeinde, die Kosten für den zweiten Schirm übernimmt der Förderverein.

Der Rat stimmt der kurzfristigen Anschaffung der Sonnenschirme zu. Der Vorsitzende bedankt sich beim Förderverein sehr herzlich für die Initiative und die Übernahme der Kosten für einen Sonnenschirm. Die noch fehlenden Beton-Beschwerungsplatten für die Schirmständer werden für beide Schirme noch durch die Gemeinde beschafft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Ausführung Bootsstege

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.04.2022 die Ausführung der Bootsstege sowie die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen LP 1 bis 4 (Objekt- und Tragwerksplanung) durch den Vorsitzenden im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen.

Zu den Planungsleistungen wurde nochmals ein vergleichbares Angebot eines Fachplaners eingeholt, welches jedoch höher ausfällt. Das zur Sitzung am 26.04.2022 vorliegende Angebot zu den Planungsleistungen soll daher beauftragt werden.

Die ursprünglich angefragte Firma hatte hier noch ein ergänzendes Angebot mit Kostenschätzung für die Ausführung der Bootsstege in einer Länge von jeweils 8 m nachgereicht (s. Angebot 2), welches zu Einsparungen von insgesamt etwa brutto 44.000 EUR für beide Anlagen führen würde. Dieses war noch nicht Bestandteil der Beratungen. Die Planungskosten bleiben bei beiden Varianten (16 oder 8 m) gleich.

Für die weitere Planung ist insbesondere vor dem Hintergrund der statischen Berechnungen hinsichtlich der gewünschten Länge noch eine Entscheidung erforderlich.

Die VG wird beauftragt zu prüfen, ob hier eine Möglichkeit zur Förderung beantragt werden kann.

Im Haushalt 2022 wurden hier als Ausgaben bereits 100.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus gehenden Mittel müssen im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt werden.

Der Gemeinderat beschließt, für beide Ortsteile die 8 m-Variante vorzusehen und die notwendigen Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 4 an die Firma SBS Andernach gem. dem Angebot A008500 vom 26.04.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12. Standortfestlegung Elektroladesäulen

Die Ortsgemeinde möchte E-Ladesäulen errichten. Zur Erörterung eines Standortvorschlages zur Anlegung von 3 E-Ladesäulen im Bereich Wohnmobilstellplatz Ediger, entlang der Bundesstraße, fand auf Veranlassung des Klimamanagers der Kreisverwaltung, Herrn Ehl, ein Gesprächstermin statt, an dem Vertreter der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung und der Straßenmeisterei teilgenommen haben. Vorausgegangen war hierzu bereits ein Gespräch beim LBM. Das Ergebnis der beiden Besprechungen ist nachfolgend beigefügt:

Seitens des LBM wird die „Installierung von Elektroladesäulen für die dort befindlichen, parallel zur B 49 angelegten Parktaschen kritisch gesehen (Einengung des Fußgängerbereichs durch Ladesäule/Gefahrenpunkt durch Ladekabelverbindung).Möglicherweise ist hier der angedachte Standort nochmals zu überdenken bzw. zu konkretisieren. Auch die Straßenmeisterei Alf kann dem Vorhaben nicht zustimmen, zudem innerörtlich an der Schule eine verkehrssichere Alternative bestehen würde.“

Auf Wunsch der Ortsgemeinde soll der Parkplatz vor dem Bürgerhaus zu diesem Zweck hergerichtet werden. Am bereits im Rat abgestimmten Standort im Bereich des Festplatzes Eller sollen abweichend zum bisherigen Beschluss nicht drei sondern insgesamt vier Parkplätze für Elektromobilität eingerichtet werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13. Bauhofangelegenheiten;

Neubau einer Lager- und Gerätehalle für den gemeindlichen Bauhof

- Installation eines Wasserbehälters

Die Ortsgemeinde Ediger-Eller trägt sich mit dem Gedanken, im Zuge der Baumaßnahme „Neubau einer Lager- und Gerätehalle für den gemeindlichen Bauhof“ zusätzlich einen unterirdischen Wasserbehälter einzubauen. Hiermit könnte Drainagewasser aufgefangen und für das Bewässern von Pflanzen, Reinigen von Geräten etc. genutzt werden.

Das Ratsmitglied Holl erläutert in seiner Funktion als baubetreuender Architekt den genauen Sachverhalt.

Die mit den Erd- und Rohbauarbeiten beauftragte Firma Ahnen Bau GmbH aus Senheim hat zu diesem Zweck ein Nachtragsangebot erstellt, welches den Ratsmitgliedern vorliegt. Beabsichtigt ist die Lieferung eines Behälters aus Beton in der Größe 9.200 Liter, Leergewicht 7.500 kg, in allen Teilen ohne Pumpe, Schläuche u. ä. an die Baustelle sowie Aushub gemäß den Vorschriften und Angaben der Herstellerfirma des Behälters, Verfüllung nach Einsetzen des Behälters, Einbau des Behälters auf Sandbett (ca. 10 cm) oder nach Angabe sowie Anschluss an die Grundleitungen. Die Ausführung soll nach Möglichkeit mit der Verlegung der Grundleitungen vorgenommen werden. Eine Skizze zum Einbau liegt den Ratsmitgliedern vor.

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat den Einbau des geplanten Wasserbehälters durch die Fa. Ahnen Bau GmbH entsprechend dem vorliegenden Angebot.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

14. Erneuerung eines Schutzgeländers am Pehrbach

Das Geländer am Pehrbach soll erneuert werden. Eine Reparatur des vorhandenen Geländers wird aufgrund des Zustandes als nicht wirtschaftlich erachtet. Der Vorsitzende hat daher ein Angebot zur Erneuerung des Geländers eingeholt. Das Angebot liegt dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag gemäß dem vorliegenden Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Wohnhauses in der Denkmalzone Ediger (Hochstraße)

Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich (Ortsteil Ediger) gelegenen Grundstück in der Denkmalzone eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des bestehenden Wohnhauses zu errichten. Durch die Maßnahme sind keine gemeindlichen Belange berührt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

16. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines bestehenden Wohnhauses als Ferienwohungen in der Kuhgasse

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat, dass der Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung als TOP 3 weiterbehandelt wird.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

17. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines Wohnhauses als Ferienwohnung in der Oberbachstraße, Ediger

Es ist beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus in der Oberbachstraße im Ortsteil Ediger als Ferienwohnung um zu nutzen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde innerhalb der Denkmalzone. Der erforderliche Stellplatz wird in der angrenzenden Garage nachgewiesen. Gemeindliche Belange werden durch das geplante Vorhaben nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zur Umnutzung des bestehenden Wohnhauses als Ferienwohnung zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

18. Anschaffung von Zubehör für die Kehrmaschine des Bauhofs

Auf Anraten des Gemeindearbeiters soll zur Erleichterung von Reinigungsarbeiten Zubehör für die Kehrmaschine angeschafft werden. Seitens des Gemeindearbeiters wurde daher ein Angebot für eine Wassersprüheinrichtung zur Ergänzung der Kehrmaschine eingeholt. Das Angebot liegt dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Wassersprüheinrichtung gemäß dem vorliegenden Angebot.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.