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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 30/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Gemeinderates Greimersburg am 30.06.2025 im Gemeindehaus (Ortsmitte)

- Einladung vom 24.06.2025 -

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:30 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas

Als Mitglieder:

Christoph Haußmann

Elmar Lescher

Heiko Rösinger

Frank Schmitz

Jens Mindermann

Nils Bieler

Sabine Diederichs

Florian Gerhartz

Caroline Gräf (ab TOP 1 öS)

Entschuldigt:

Ruth Schiefelbein

Stefan Seul

Philipp Willems

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Markus Friederich, VGV Cochem

Schriftführer:

Markus Friederich

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.03.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnetdie Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a) Sachstand Kindergarten

Im Kindergarten Landkern werden ab dem Jahr 2026 weitere 15 Plätze fehlen. Um den Bedarf zu decken, ist vorgesehen, den aktuellen Mieter des erstens Stock im ehemaligen Pfarrhaus in das möglicherweise ab dem 31.08. freiwerdende und dann sanierte ehemalige Lehrerwohnhaus umziehen zu lassen. Im Anschluss soll, vorbehaltlich der Genehmigung der erste Stock des ehemaligen Pfarrhauses zu einer zusätzlichen Kindergartengruppe umgebaut werden. Den Vorschlag der Ortsgemeinde Greimersburg in der Sitzung vom 10.03.2025 eine Container Zwischenlösung für zwei Gruppen mit Ganztagsplätzen bereitzustellen, hat der Gemeinderat von Landkern in seiner Sitzung am 29.04.2025 abgelehnt. Herr Mattes hat bei dem letzten Treffen im Gemeindehaus in Wirfus erklärt, dass er den Kindergarten bis zum geplanten gemeinsamen Umbau von Grundschule und Kindergarten zu einem Bildungshaus (voraussichtlich im Schuljahr 2031/2032) mit einer Übergangslösung betreiben möchte. Dies würde jedoch bedeuten, dass bis dahin nur 50 Kinder in Landkern ein Ganztagsangebot mit Mittagessen erhalten können. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.

Die Ortsgemeinde Landkern stimmt der Gründung eines Zweckverbandes nur unter der Bedingung zu, dass Landkern als alleiniger Standort festgelegt wird. Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat hier einen vorläufigen Entwurf einer Zweckverbandssatzung erstellt. Dieser wird derzeit der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Laut Aussage von Frau Wagner könnte der Entwurf noch in dieser Woche den beteiligten Ortsgemeinden zur weiteren Abstimmung zugehen.

b) Sachstand Errichtung Jugendraumcontainer

Die Ortsgemeinde Greimersburg hat am 07.11.2024 eine Bauvoranfrage zur Aufstellung eines Wohncontainers als Jugendraum auf dem Gelände am Sportplatz gestellt. Mit Schreiben vom 03.02.2025 wurde die Anfrage durch die zuständige Behörde abgelehnt. Da kein geeigneter Alternativstandort zur Verfügung stand, wurde seitens der Ortsgemeinde ein Widerspruch eingereicht. Mit Schreiben vom 19.05.2025 duldet das Bauamt schließlich die Aufstellung des Containers am ursprünglich geplanten Standort am Sportplatz. Ein Dank an Frau Martina Christmann, Kreisjugendpflegerin, für ihre engagierte Unterstützung.

c) Sachstand Friedhofstraße

Der Weg am Friedhof ist bislang noch nicht asphaltiert. Die beauftragte Firma Friedrich hat bisher nicht alle geforderten Nachweise zu den eingebauten Materialien vorgelegt. Die Ortsgemeinde hat daher einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Ein Gespräch mit Herrn Friedrich war für den 16.01.2025 angesetzt. Trotz des Termins konnten die geforderten Nachweise nicht vollständig erbracht werden. Die Firma Friedrich hat zwischenzeitlich die Zahlung einer Zwischenrechnung angemahnt. Da die Struktur. und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) ebenfalls Nachweise zu den verbauten Materialien verlangt, hat die Ortsgemeinde eine externe Firma mit der Materialprüfung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Prüfung stehen derzeit noch aus.

d) Entscheidung zur Stromqualifizierung;

Bündelausschreibung 2026-2028

Die Verwaltung hat im Rahmen der 6.Bündelausschreibung Strom 2026-2028 den Ortsgemeinden eine Übersicht über die voraussichtlichen Stromarbeitspreise zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Berechnung der voraussichtlichen Gesamtkosten wurde festgestellt, dass die zunächst mitgeteilten Werte deutlich über den tatsächlich zu erwartenden Preisen lagen. Aus diesem Grund soll den Gemeinderäten die Möglichkeit eingeräumt werden, die Vergabeentscheidung erneut zu überprüfen. Da es sich bei den neuen Angaben jedoch ebenfalls nur um Schätzpreise handelt, wird empfohlen, an der bisherigen Entscheidung und Teilnahme an der Bündelausschreibung festzuhalten.

e) Sachstand Glasfaserausbau

Am 13.06.2025 fand in Faid ein Praxistag der „Deutschen Glasfaser“ statt. Der Ausbau in Greimersburg ist für das 3. Quartal in 2026 geplant.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.03.2025

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Greimersburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Markus Friederich von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihm das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 / 2026 der Ortsgemeinde Greimersburg wurde bereits den Ratsmitgliedern zugestellt.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 21/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Greimersburg die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 26.05.2025 Vorschläge zur Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Innerhalb dieser Frist sind keine Vorschläge eingegangen.

Haushaltsplan 2025

Für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.055.120 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.171.330 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2025 einen Jahresfehlbetrag von 116.210 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverschlechterung um 97.526 €. Somit ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt 2025 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen negativen Saldo von 75.545 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 14.510 € ist der Finanzhaushalt 2025 gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen und weist einen Fehlbetrag von 90.055 € (freie Finanzspitze) aus. Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgt durch eine Liquiditätsentnahme in selbiger Höhe.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2025 insgesamt 120.600 € veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen von - 35.440 € (Rückzahlung durch zu viel gezahlte Straßenbeiträge u.a.) gegenüber. Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2025 ein Fehlbetrag von 156.040 €. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls durch eine Liquiditätsentnahme. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können aus der Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.

Der liquide Mittelbestand (Beginn des Haushaltsjahres 2025: rd. 706.000 €) wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich um 246.095 € auf 459.905 € reduzieren.

Haushaltsplan 2026

Für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.035.495 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.099.860 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2026 einen Jahresfehlbetrag von 64.365 € aus und ist demnach nicht ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt 2026 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen negativen Saldo von 22.875 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 14.690 € ist der Finanzhaushalt 2026 gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen und weist einen Fehlbetrag von 37.565 € (freie Finanzspitze) aus. Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgt durch eine Liquiditätsentnahme in selbiger Höhe.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2026 insgesamt 380.000 € veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen von 61.700 € gegenüber. Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2025 ein Fehlbetrag von 318.300 €.

Die Finanzierung erfolgt ebenfalls durch eine Liquiditätsentnahme. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können aus der Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.

Der liquide Mittelbestand (Beginn des Haushaltsjahres 2026: rd. 459.905 €) wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich um 355.865 € auf 104.040 € reduzieren.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Dorferneuerungsprogramm 2026; "Neue Mitte Greimersburg"

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates und insbesondere des Arbeitskreises „Neue Mitte Greimersburg“. Es wird verwiesen auf die beiliegenden Unterlagen.

Die Sanierungsbedürftigkeit und die barrierefreie Erweiterung des Gemeindehauses/Dorfladens steht im Vordergrund. Als weiterer Bauabschnitt soll dann die Gestaltung der Restfläche als Festplatz Freianlagengestaltung erfolgen.

Sowohl die barrierefreie/energetische Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses als auch die Gestaltung der Potenzialfläche gelten als dorferneuerungsförderfähig.

Es ist daher beabsichtigt, für das Vorhaben einen Antrag auf Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2027 zu stellen. Antragsfrist ist der 15. September 2026.

Den Antragsunterlagen müssen ausführungsreife Planunterlagen einschließlich Kostenschätzung nach DIN 276 zugrunde liegen. Hierfür ist die Beauftragung eines Architektur-/Ingenieurbüros erforderlich. Parallel wird voraussichtlich die Hinzunahme von Fachplanern (Haustechnik, Statik) erforderlich.

Auf Grundlage der Ideensammlung/Entwurfsskizze, die im Arbeitskreis entwickelt wurde, werden zeitnah mehrere Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zuvor empfiehlt sich zur Grundlagenermittlung und Bestandserfassung des Bürgerhauses die Hinzunahme eines Energieberaters. Die Verwaltung hat hierzu Kontakt mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz aufgenommen. Der Termin findet am Donnerstag, den 17. Juli 2025 statt.

Die Erstberatung durch die Energieagentur RLP ist für die Ortsgemeinde kostenfrei.

Erforderlichenfalls kann ein externer (honorarpflichtiger) Energieberater hinzugezogen werden, wobei Fördermöglichkeiten unterdessen ebenfalls geprüft werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er beschließt, fristgerecht einen Antrag auf Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2027 (Frist 15. September 2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell) zu stellen.

Er berät in diesem Zusammenhang über die Hinzunahme eines Energieberaters und beschließt, eine energetische Einschätzung des Gebäudes vornehmen zu lassen.

Sollte eine kostenfreie Ersteinschätzung durch die Energieagentur RLP nicht möglich sein, soll ein externer Berater beauftragt werden. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Büros und deren Honorare zu sondieren.

Der Vorsitzende wird sodann ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für eine Energieberatung zu erteilen.

Darüber hinaus sollen geeignete Ingenieur-/ Architekturbüros für den planerischen Gesamtauftrag angefragt werden, sodass auch hier ein Honorarvertrag herbeigeführt werden kann. Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sind für die nächsten Haushaltsjahre bereitzustellen.

Ferner beschließt der Gemeinderat in Bezug auf das Gesamtvorhaben (Bürgerhaus und Dorf-/Festplatz), dass grundsätzlich der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit dem Arbeitskreis sowie der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung die weiteren verfahrensimmanenten Schritte tätigen kann.

Dies beinhaltet z.B. behördliche Abstimmungen sowie Vergabeverfahren und daraus resultierende Auftragsvergaben. Eine nachträgliche Mitteilung hierüber im Gemeinderat genügt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig