- Einladung vom 11.07.2022 -
| Beginn: | 20:08 Uhr |
| Ende: | 20:50 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzende: | Nicole Jobelius-Schausten |
| Als Mitglieder: | Arno Fuhrmann |
| Joachim Burg | |
| Thomas Fischer | |
| Markus Fuhrmann | |
| Manfred Hammes | |
| Michael Hermes | |
| Stephan Lenartz | |
| Entschuldigt: | Dominik Brink |
| Heike Krüger | |
| Edgar Porten | |
| Franz Josef Schinnen | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführerin: | Sabrina Molitor |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschriften über die Sitzungen vom 05.04.2022 und 31.05.2022 werden einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen der Ersten Beigeordneten
| a) | Die drei Beigeordneten haben die Bürgerinnen und Bürger durch eine Mitteilung im „Stadt- und Landboten“ in der 24. Ausgabe, vom 17. Juni 2022 über den Rücktritt von Ortsbürgermeister Heinz Dehren informiert. Heinz Dehren wurde am 06.07. im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedet. Eine kurze Veröffentlichung hierzu wird im Stadt- und Landboten dieser Woche abgedruckt. |
| b) | Die Kreiswerke Cochem-Zell haben mit Schreiben vom 14.07.2022 alle Ortsgemeinden zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Wegen der vorhergesagten Hitzewelle und der weiterhin zu erwartenden Trockenphasen ist weiterhin mit sinkenden Pegeln in den Trinkwasserbrunnen zu rechnen. Daher ist bis auf weiteres die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen im öffentlichen und privaten Bereich, auf das absolut unerlässliche zu reduzieren. Nur so kann die Trinkwasserversorgung und der erforderliche Brandschutz weiterhin aufrechterhalten bleiben. |
| c) | Am 26.06. feierte die Feuerwehr Poltersdorf ihr traditionelles Lindenfest in diesem Rahmen konnten zahlreiche ehrenamtliche Feuerwehrleute das Feuerwehrleistungsabzeichen ablegen, es wurden Feuerwehrleute geehrt und ein neues Feuerwehrmitglied verpflichtet werden. Die Ortsgemeinde gratuliert herzlich. |
| d) | Am 03. Juli hat sich der MGV Moseltreue gemeinsam mit der Kinder-Gesangsgruppe „Klangfrösche“ an der längsten Musikmeile an der Mosel beteiligt. Die Darbietungen und der Kuchenverkauf fand auf dem Festplatz im OT Ellenz statt. Die Ortsgemeinde dankt den Akteuren für die Beteiligung an diesem überregionalen Event und für die schöne Ausgestaltung. |
| e) | Am 17.07.2022 konnte der SSV Alemannia Ellenz-Poltersdorf, mit einem Jahr coronabedingter Verspätung das 100. Vereinsjubiläum feiern. Die Gratulation und ein Präsent in Form eines Schecks konnte durch die erste Beigeordnete übergeben werden. Die Ortsgemeinde gratuliert dem SSV herzlich zum Vereinsjubiläum und dankt für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. |
| f) | Pandemiebedingt konnte zuletzt vor 3 Jahren der Seniorentag in der Gemeinde begangen werden. Um das vermutlich steigende Infektionsgeschehen im Herbst zu umgehen, wurden die Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre für den 01.08.2022 zueinem Seniorentag, mit Mittagstisch und einem kleinen Rahmenprogramm eingeladen. Die Idee, den Tag in einem etwas anderen Format zu veranstalten, wurde sehr gut angenommen. Bisher haben sich etwa 50 Bürgerinnen und Bürger angemeldet. |
| g) | Die Kanalrinne am Bergweg, oberhalb der Aussichtshütte wurde in Stand gesetzt. Die Eisenplatte wurde entfernt. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.05.2022
Die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.05.2022 wurden bekanntgegeben.
3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die derzeit gültige Tourismusbeitragssatzung (TBS) im Jahr 2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. U. a. wurden die Vorteils- und Gewinnsätze ab dem 1. Corona-Jahr 2020 vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für dieses Erhebungsjahr ist nun eine weitere Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert.
Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2020 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt. Darüber hinaus sind Betriebsarten in der anliegenden Betriebsartentabelle, die Bestandteil der TBS ist, zu ergänzen bzw. zu löschen.
Die Änderungen werden nachfolgend näher erläutert.
Anlage zur TBS – Betriebsartentabelle
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf in der aktuellen Fassung wird neu gefasst.
Siehe Anlage zur TBS –Betriebsartentabelle-
Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“
Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst.
Hierzu wurden die zum Jahresende 2021 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland- Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2020 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.
Erläuterung zur Ergänzung der Betriebsarten
Bei Satzungserstellung am 20.05.2019 wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich sind jedoch weitere tourismusbeitragspflichtige Betriebe hinzugekommen, deren Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die fehlenden Betriebsarten zu ergänzen; die Vorteilssätze sind vom Gemeinderat zu beschließen.
Erläuterung zum Löschen von Betriebsarten
In die Erstfassung der Betriebsartentabelle wurden einige Betriebsarten aufgenommen, zu denen zum damaligen Zeitpunkt keine entsprechenden Betriebe in Ellenz-Poltersdorf angesiedelt waren; auch künftig ist nicht mit einer Ansiedlung zu rechnen. Die Betriebsarten sind daher aus Rechtssicherheitsgründen aus der Betriebsartentabelle zu löschen.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu.
Die Vorteilssätze der zu ergänzenden Betriebsarten werden wie folgt festgesetzt:
| EB08 | Wohnmobilstellplätze/-parkplätze | 98 v.H. |
| FA04 | Bürotechnik-/-möbel-, EDV-/IT-Geräte-, Hard- u. Software-Handel | 5 v.H. |
| FA05 | Catering, Partyservice | 5 v.H. |
| FC13 | Recht/Steuern/Wirtschaft: c) Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, kfm. Unternehmensberatung | 10 v.H. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Revierorganisation - Angestrebte Neuabgrenzung der Forstreviere
U. a. durch das Ausscheiden von mehreren Revierleitern wird die Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem als notwendig erachtet. Daher hat die Ortsgemeinde Senheim in Abstimmung mit dem Forstamt Cochem und der Verwaltung im September 2021 ein Verfahren zur Neuabgrenzung der Forstreviere initiiert. Diesem Vorschlag haben 16 der 17 beteiligten Waldbesitzenden zugestimmt, eine Ortsgemeinde hat den Organisationsvorschlag abgelehnt.
Das Forstamt Cochem unterbreitet den Vorschlag, die Forstreviere wie ursprünglich geplant – mit Ausnahme der Ortsgemeinde Dohr – zu bilden. So kann der Wunsch der Ortsgemeinde Dohr zur Bildung eines Kleinreviers berücksichtigt und ein Einvernehmen zur Revierorganisation herbeigeführt werden.
Die betreffenden Ortsgemeinden müssen innerhalb von drei Monaten über den Alternativvorschlag beraten und entscheiden.
Falls eine einvernehmliche Lösung innerhalb der genannten Frist nicht zustande kommt, entscheidet die Obere Forstbehörde über die Neuabgrenzung der Reviere.
Wir verweisen auf das Schreiben vom Forstamt vom 30.06.2022.
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Neuabgrenzung der Forstreviere zu.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungszweck | Zuwendungsbetrag | Zuwendungsgeber | Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde |
| Kindergarten | 250,00 € | Weingut Fuhrmann-Burg | Beigeordneter |
| Außenspielplatz | Ellenz-Poltersdorf | OG Ellenz-Poltersdorf | |
| Fam. Markus u. | |||
| Christina Fuhrmann | |||
| Schulstraße 11 | |||
| 56821 Ellenz- | |||
| Poltersdorf | |||
| Kindergarten | 250,00 € | Weingut | -------------- |
| Außenbereich | Arnold Fuhrmann & | ||
| Sohn | |||
| Fam. Arnold u. Julia | |||
| Fuhrmann | |||
| Hauptstraße 23 | |||
| 56821 Ellenz-Poltersdorf |
Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemäß §22 Absatz 1 GemO nehmen die Ratsmitglieder Markus Fuhrmann und Arnold Fuhrmann an der Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes 5 nicht teil und nehmen im Zuhörerbereich Platz.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau/Sanierung eines Wohnhauses und Ausbau einer weiteren Ferienwohnung und hierzu Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes
Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Wohnhaus mit ehemals 2 Wohnungen, zwei weitere Ferienwohnungen einzurichten. Hierzu erfolgen einige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Anbau und die Erweiterung eines
Balkons. Für die zwei neuen Wohneinheiten (Ferienwohnungen) sind zwei neue Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück kann lediglich ein Stellplatz nachgewiesen werden. Ein weiterer Stellplatz (zu 2.250 €) soll bei der Ortsgemeinde abgelöst werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zum Umbau- und Sanierung des bestehenden Wohnhauses in insgesamt 4 Wohneinheiten zu. Mit dem Bauherrn ist für die Ablöse eines Stellplatzes ein Stellplatzablösevertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im unbeplanten Innenbereich (Goldbäumchenweg)
Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstück im Ortsteil Poltersdorf, Goldbäumchenstraße, ein Wohnhaus mit Garagen zu errichten. Das Grundstückstück ist durch alle angrenzenden Straßen erschlossen. Gemeindliche Belange werden durch den geplanten Neubau nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.