Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Situation und Wirtschaftslage ist in den nächsten Monaten mit erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere von Energie- und Personalkosten zu rechnen. Wie und in welchem Umfang es zu solchen Kostensteigerungen kommen wird, lässt sich hingegen derzeit noch nicht immer klar einschätzen. In Anbetracht dieser Situation stellen sich viele GastgeberInnen die Frage, inwiefern es rechtlich möglich ist, Konsequenzen im Rahmen der Preisfindung im Verhältnis zum Kunden zu ziehen.
Die Tourist-Information hat für die GastgeberInnen vom Ferienland Cochem eine Handreichung vorliegen, die erste Antworten und Orientierungshilfen gibt. Sie beinhaltet sowohl die Erhöhung von Preisen vor Buchung (also z.B. gegenüber dem Gastgeberverzeichnis), im Internet und sonstigen Medien. Dagegen werden auch die grundlegenden Fragen der nachträglichen Preiserhöhung bei bestehenden Buchungen oder auch noch abzuschließenden Buchungen behandelt, so auch, inwieweit man sich eine nachträgliche Erhöhung noch vorbehalten könnte oder Energiepreise separat abrechnet. Die Handreichung kann per E-Mail bei Herrn Bacher bestellt werden: h.bacher@ferienland-cochem.de.