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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 36/2022
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 25. Sitzung des Gemeinderates Lieg am 23.08.2022 in der Hunsrückhalle

- Einladung vom 15.08.2022 -

Beginn:

18:05 Uhr

Ende:

19:45 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Heinz Zilles

Als Mitglieder:

Klaus Bleser

Anita Creutzer

Arndt Ehringhausen

Bernd Reiz

Joachim Schnorbach

Martin Weil

Thomas Wickert

Entschuldigt:

Peter Christmann

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Katharina Jahnen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschriften über die Sitzungen vom 13.06.2022 und 08.08.2022 werden einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Dame und die Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.

Die endgültige Festsetzung der Verbandsumlage des Forstzweckverbandes Treis-Karden für das Haushaltsjahr 2021 beläuft sich für die OG Lieg auf insgesamt 14.194,30 €. Somit erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 7.636,56 €.

2.

Die Kreisumlage 2022 wurde gemäß Umlagesatz von 43,9 % für die Gemeinde auf 154.872 € festgesetzt.

3.

Die jährliche Inspektion und Wartung von zwei Geräteraum-Toren in der Hunsrückhalle gemäß der UVV und techn. Herstellervorgaben kostete 84,89 €.

4.

Die Betriebskostenabrechnung des Kindergartens für das Jahr 2020 (vorläufige Personal- und Sachkosten) belief sich für die OG Lieg auf insgesamt 51.821,25 € (= 11 Kinder).

5.

Anlässlich der Sitzung des Kindergarten-Zweckverbandes am 21.07.2022 wurde der Austausch defekter Beleuchtungskörper bzw. die Gesamtumrüstung auf LED beschlossen. Die Gesamtkosten liegen bei rund 5.000 € brutto.

6.

Die vor einigen Monaten durchgeführten Mulch- und Profilschneidearbeiten an Wald- und Wegrändern kosteten 6.080,04 € brutto.

7.

Die Reparatur des Rasenmähertraktors kostete 202,65 €.

8.

Zurzeit erfolgt die vierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP IV). Zum Kapitel „Erneuerbare Energie“ läuft das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Die Unterlagen können auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport RLP, http://lep.rlp.de, eingesehen werden. Die Fortschreibung beinhaltet u. a. die Reduzierung der Mindestabstände zu bewohnten Gebieten auf 900 m (bisher 1000 m), die Zulassung auch von Einzelstandorten für Windenergieanlagen (WEA) (bisher min. 3 Anlagen) sowie die Ausweisung von Vorranggebieten für Freiflächen-PV-Anlagen (insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen).

9.

Bezüglich des Abbruchs von Felsgestein in einem Stollen an der Erzgrube im Dünnbachtal und einer erneuten (kleineren) Bodenabsenkung im Hangbereich wurde die Verwaltung beauftragt, die weitere Vorgehensweise mit der SGD Nord und dem Landesamt für Geologie und Bergbau abzustimmen. Am 11.08.2022 fand dazu ein Ortstermin statt. Aus Sicherheitsgründen bleibt der Bereich bis auf Weiteres abgesperrt.

10.

Am 22.08.2022 begannen die Arbeiten am Rasengräberfeld auf dem Friedhof. Die umfangreichen Vorarbeiten wurden unentgeltlich in Eigenregie durchgeführt.

Herzlichen Dank an Klaus Bleser für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Baubegleitung. Ein besonderer Dank gilt auch Jan Schneider für seine kompetente Ausarbeitung der Bemaßungsskizzen und Pläne.

11.

Eine erneute Auswertung der Geschwindigkeitsdisplays an der L 108 ergab, dass insbesondere Fahrzeuge in Höhe des Friedhofs oft mit erhöhter Geschwindigkeit sich der Ortslage nähern. Am Ortseingang aus Richtung Treis kommend ist dies bedeutend besser. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme der L 108 (Haus Pfennig bis Lieg) sowie im Zuge des geplanten Neubaugebiets (In der Fehl) sollen die seitens der Gemeinde gewünschten straßenbaulichen Maßnahmen möglichst zur Verbesserung der Situation beitragen.

12.

Die Offenlage des Bebauungsplans für das geplante Neubaugebiet „In der Fehl“ endete am 18.08.2022. Am 01.08.2022 wurden mit dem Planungsbüro HSI (Trier) und der Verwaltung (Abwasserwerk) die weiteren Schritte besprochen. Zunächst muss ein erforderliches Bodengutachten (Standfestigkeit usw.) beauftragt werden, dessen Vorlage dann bis Ende Oktober ´22 erwartet wird. Im Anschluss erfolgt die Antragstellung für die wasserrechtliche Erlaubnis. Die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis für die Erschließungsmaßnahmen sollen bis Ende Januar/Anfang Februar ´23 vorliegen, sodass nach jetzigem Stand und optimalem Verlauf die Bauausführung voraussichtlich von Frühjahr bis Herbst 2023 erfolgen könnte.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.06.2022

Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.06.2022 werden bekanntgegeben.

3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Lieg für das Jahr 2022

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022 der Ortsgemeinde Lieg wurde den Gemeinderatsmitgliedern digital zugestellt.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 27/2022, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Lieg die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 11.07.2022 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Nachtragshaushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.

1. Nachtragshaushalt 2022

Der vorliegende Nachtragshaushaltsplan 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss in Höhe von 41.470 € aus. Gegenüber dem Planansatz des Doppelhaushalts 2021/2022, der einen Jahresüberschuss in Höhe von 55.610 € vorsah, stellt dies eine Verschlechterung um 14.140 € dar, die sich insbesondere aus angepassten Steuer-, Umlage- und Zuweisungszahlungen ergibt.

Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Überschuss von 52.210 € aus. Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz im Doppelhaushalt 2021/2022, der einen Einzahlungsüberschuss in Höhe von 66.350 € vorsah, stellt dies ebenfalls eine Verschlechterung in Höhe von 14.140 € dar, die sich aus denselben Gründen ergibt, die auch zu den Anpassungen im Ergebnishaushalt geführt haben.

Im 1. Nachtragshaushalt 2022 der Ortsgemeinde Lieg sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 318.000 € enthalten. Gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von 88.000 € haben sich die Investitionsauszahlungen um 230.000 € erhöht.

Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 318.000 € sind im Nachtrag 2022 wie folgt veranschlagt:

-

20.000 € für Planungskosten für einen Kindergartenneubau/-erweiterung

-

200.000 € für den Ankauf von Baugrundstücken für das neue Neubaugebiet

-

65.000 € für den Abriss einer Schrottimmobilie

-

20.000 € für die Anlegung von neuen Rasenreihengrabfeldern auf dem Friedhof

-

10.000 € Planungskosten für die Erschließung des Neubaugebietes

-

3.000 € für Ankauf des Grillplatzes an der Dünnbach.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind im Nachtragshaushalt in Höhe von 35.850 € berücksichtigt. Dies stellt gegenüber dem vorherigen Planansatz in Höhe von 100 € für Grabnutzungsentgelte eine Steigerung um 35.750 € dar.

Die zusätzlichen Investitionseinzahlungen in Höhe von 35.750 € ergeben sich im Nachtrag 2022 aus Investitionszuwendungen im Rahmen der Dorferneuerung für den Abriss einer Schrottimmobilie und die spätere Gestaltung eines Mehrgenerationenplatzes.

Der 1. Nachtragshaushalt 2022 weist somit im Investitionsbereich einen Auszahlungsüberhang in Höhe von 282.150 € aus. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Planaufstellung um 194.250 €.

Die sich im Haushaltsjahr 2022 ursprünglich ergebende Unterdeckung in Höhe von 87.900 € sollte durch den Überschuss im Finanzhaushalt in Höhe von 66.350 € sowie durch eine Liquiditätsentnahme in Höhe von 21.550 € (Abnahme der Forderungen gegenüber der Einheitskasse) finanziert werden, so dass auf eine Aufnahme von Investitionskrediten verzichtet werden konnte.

Durch den Nachtrag 2022 erhöht sich die Unterdeckung im Investitionsbereich nun auf 282.150 €, die ebenfalls durch den Einzahlungsüberschuss in Höhe von 52.210 € sowie eine Entnahme von liquiden Mitteln (Abnahme der Forderungen gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 229.940 € finanziert werden soll, so dass auch im Rahmen des Nachtrags auf die Aufnahme von Investitionskrediten verzichtet werden kann.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die in künftigen Haushaltjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, war ursprünglich auf 450.000 € festgesetzt und erhöht sich im Rahmen des 1. Nachtrags 2022 der Ortsgemeinde Lieg auf 1.400.000 €. Die im Doppelhaushalt 2021/2022 ursprünglich für das Jahr 2022 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 € entfällt aufgrund des geplanten Komplettankaufs aller Baugrundstücke und Flächen im Jahr 2022. Somit verbleibt die ursprünglich veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 € für die spätere Erschließung des Neubaugebietes. Zusätzlich wurde im 1. Nachtrag 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000 € für den möglichen Neubau eines Kindergartens eingestellt.

In diesem Zusammenhang verändert sich auch die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen von 0 € auf nun 700.000 €, da der Bestand an liquiden Mitteln in den zukünftigen Jahren voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die angestrebten Investitionsmaßnahmen in vollem Umfang aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Festlegung der Brennholzpreise

Im Rahmen der allgemein erheblich gestiegenen Energie- und auch Lohnkosten hat das Forstamt Cochem eine aktuelle Berechnung (einschl. anfallender Unternehmer-/Rückekosten usw.) für die Vermarktung von Holz im Staatswald vorgelegt. Anhand dieser Aufstellung wurden vom Revierleiter, Hans-Josef Bleser, u. a. auch die zukünftig für Selbstwerber anzusetzenden Taxe für Brennholz unter Berücksichtigung der Kostendeckung wie folgt errechnet:

-

stehendes Laubholz: 25,00 €/RM

-

liegendes Laubholz: 28,00 €/RM

-

Polter Käferholz: 27,00 €/RM

-

Polter Laubholz: 45,00 €/RM.

Um den Nährstoffentzug in den Wäldern nicht weiter zu forcieren wird vorgeschlagen, in nächster Zeit kein Kronenholz als Los bereitzustellen. Es ist seitens des Revierleiters vorgesehen, vorgenannte Preise einheitlich im Forstzweckverband Treis-Karden zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt, die vorgeschlagenen Preise ab Herbst 2022 zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Auftragsvergabe;

Malerarbeiten am Mietshaus der Ortsgemeinde in der Schulstraße 5

Die Außenfassade und die Treppengeländer des Mietshauses in der „Schulstraße 5“ benötigen wegen starker Verschmutzung und Abplatzung dringend einen Neuanstrich, da seit mindestens 30 Jahren dort keine solche Leistungen vorgenommen wurden. Da der Schwellenwert nicht überschritten wird, kann die Ausschreibung nach der VOB/A im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen. Es wurden sechs Malerbetriebe angefragt.

Zwei Malerbetriebe gaben ein Angebot ab. Wirtschaftlichster Anbieter ist der Malerbetrieb Werner Lauxen aus Lieg. Für die Investition stehen im Haushaltsplan 2022 nicht genügend Haushaltmittel zur Verfügung. Ein Großteil der Ausgaben muss überplanmäßig bereitgestellt werden.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Malerbetrieb Werner Lauxen aus Lieg zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Dorferneuerung;

Nachnutzung des Grundstückes Hauptstraße 24

Die Ortsgemeinde Lieg beabsichtigt, nach der erfolgreichen Abbruchmaßnahme der Gebäude des Grundstücks „Hauptstraße 24“ nunmehr die Nachnutzung der Flächen in Angriff zu nehmen. Im Fokus steht dabei eine Freiflächengestaltung für die öffentliche Nutzung in Ergänzung zum gegenüberliegenden Brunnenplatz. Ggf. könnte ein Festplatz mit Sitzgruppe/Leseecke einschl. Bücherschrank sowie Begrünung und Standort für den Kirmesbaum entstehen. Denkbar ist auch die Errichtung einer E-Ladestation für ein sog. Dorfauto. Darüber hinaus bestehen reichlich weitere Überlegungen.

Um die Ideen näher zu konkretisieren, ist zunächst die Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit Hilfe eines Planungsbüros sinnvoll. Dabei könnten Gemeinderat, Mitwirkende der Arbeitskreise aus dem jüngst abgeschlossenen Zukunfts-Check Dorf und die Bevölkerung die Nachnutzung der freigewordenen Fläche eruieren. Im Rahmen dieser Konzeptplanung sollen auch die Zuwendungsmöglichkeiten näher beleuchtet werden.

Möglicherweise ist die Gestaltung der Flächen nach VV-Dorf förderfähig. Eine Abstimmung mit den Vertretern der Dorferneuerung wird angestrebt, sodass die Weichen für eine künftige Antragstellung (voraussichtlich Dorferneuerungsprogramm 2024; Frist 01. August 2023) gestellt werden.

Gleichzeitig dient die Konzeptplanung einer ersten Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten. Erst wenn das Nachnutzungskonzept feststeht und die Größenordnung der Baukosten absehbar ist, können auf dieser Grundlage Fachplanungsbüros für eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI angefragt werden. D. h., die tatsächlichen Ingenieurleistungen werden in einem zweiten Schritt beauftragt.

Für die beabsichtigte Machbarkeitsstudie hat das Büro Schmitt & Pauken aus Cochem-Brauheck, welches seinerzeit mit den Ingenieurleistungen für den Gebäudeabbruch beauftragt war, einen Honorarvorschlag auf Stundenbasis unterbreitet. Dieser beinhaltet den geschätzten Aufwand anhand von Erfahrungswerten. Abgerechnet würde im Falle einer Beauftragung nach tatsächlich angefallenem Aufwand. Der geschätzte Aufwand lässt eine Direktvergabe im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) zu (bis 25.000,00 € netto).

Das Angebot ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die Festlegung der Nachnutzung zunächst eine Machbarkeitsstudie vorzunehmen.

Zu diesem Zweck wird über das vorliegende Angebot des Büros Schmitt & Pauken beraten. Der Gemeinderat beschließt in diesem Zusammenhang, den Auftrag an das Büro Schmitt & Pauken über die Betreuungsleistungen zu den angebotenen Stundensätzen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende appelliert erneut an die Bevölkerung, sich mit Ideen und Vorschlägen an dem Projekt zu beteiligen, damit an vorgenannter Stelle im Ortskern ein schöner Treffpunkt für Jung und Alt sowie viele Gelegenheiten entsteht.

7. Bekanntgabe Eilentscheidung

Bei dem Ratsmitglied Thomas Wickert liegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Das Ratsmitglied nimmt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.

Aus Gründen der Dringlichkeit wurde vom Vorsitzenden und dessen Beigeordneten folgende Eilentscheidung anstelle eines Gemeinderatsbeschlusses getroffen:

Der öffentliche Versteigerungstermin am 29.07.2022 zur Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen wurde abgesagt.

Die für den 29.07.2022 anberaumte Versteigerung/Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke der Gemeinde wurde im Rahmen einer Eilentscheidung vom Vorsitzenden im Benehmen mit den Beigeordneten abgesagt, da sich Verhältnisse hinsichtlich des Pachtgegenstandes wesentlich geändert haben. Vorher wurden die Ratsmitglieder im Rahmen einer Abfrage beteiligt und erteilten dazu ihre Zustimmung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Waldspielplatzes

Der Gemeinderat hat eine Bauvoranfrage zur Anlegung eines Waldspielplatzes eingereicht. Der Standort liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde im Bereich der Quelle „Wingertsgraben“. Seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbehörde, wird nunmehr darauf hingewiesen, dass der Spielplatz insbesondere aufgrund der Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde, nicht genehmigungsfähig ist. Es wird daher um Mitteilung gebeten, wie mit der Bauvoranfrage weiter verfahren werden soll.

Der Gemeinderat beschließt, die Bauvoranfrage zurückzunehmen. Es soll eine Alternative für den Standort gesucht werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Anpassung der Einschaltzeiten für die Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung

In der Sitzung am 08.07.2020 hatte der Gemeinderat den Beschluss zur durchgehenden Aktivierung der Straßenbeleuchtung nachts in der gesamten Ortslage gefasst. Weiterhin wurde damals beschlossen, eventuelle Fördermöglichkeiten für die Fortführung der LED-Umrüstung zu prüfen. Der entsprechende Förderantrag wurde gestellt und positiv beschieden, sodass die bis jetzt noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten in absehbarer Zeit ebenfalls mit LED-Leuchtmitteln usw. ausgestattet werden.

Gemäß einer Vorlage der ADD, Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister beim Landrat und der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung am 27.07.2022 wurde angeregt, wegen der aktuellen Energiekrise Einsparpotenziale in den Städten und Kommunen bezüglich Gas- und Stromverbrauch zu prüfen. Im Rahmen dessen könnte eine Veränderung des Zeitschaltrhythmus der Straßenbeleuchtung mit stundenweiser Nachtabschaltung zumindest für die Dauer der jetzigen Energiekrise einen Beitrag dazu leisten, sofern die technischen Gegebenheiten es zulassen.

Der Gemeinderat berät, ob und in welchem Zeitrahmen eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung durchgeführt werden soll.

Der Gemeinderat beschließt, jeweils in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr wieder eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Ortslage einrichten zu lassen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Bedarfsanmeldung Landeszuwendungen nach dem Investitionsstock 2023

Für die Beantragung von Landeszuwendungen nach dem Investitionsstock wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 03.06.2022 der Bedarf an möglichen Fördermaßnahmen für das Jahr 2023 abgefragt. Die Vorhaben sind bis zum 31.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden und die Zuwendungsanträge bis zum 15.10.2022 der Kreisverwaltung Cochem-Zell vorzulegen. Weitere Einzelheiten sind dem angefügten Schreiben der Verwaltung zu entnehmen.

Der Ortsgemeinderat berät über etwaige Fördermaßnahmen für das Zuwendungsjahr 2023. Derzeit sind keine Fördermaßnahmen geplant.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg

- Sachstand und Streckenentwurf

Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die Möglichkeit zur Entwicklung eines „Panorama-Höhenradwegs (Arbeitstitel) zu prüfen. Der Höhenradweg soll als eigenständige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem Höhenradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht erschlossenen Perspektive erleben können.

Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zunächst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee geprüft.

Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben.

Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde:

-

Durchgängiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz

-

Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd - mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsrückseite verläuft

-

Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege)

-

Wegeführung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen

-

durchgängig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/ oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke

-

Führung im Bestand - kein Wegeneubau vorgesehen

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Mitführung auf klassifizierten Straßen möglichst vermeiden

-

Mitbenutzung des Mosel-Radwegs nur wenn absolut notwendig / alternativlos

-

einheitliche und durchgängige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: „Hinweise für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021“ (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22)

Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro Beteiligungen der Fachbehörden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forstämter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband/Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Änderungswünsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.

Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbehörden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage für die weitere Beratung zur Projektumsetzung vorzulegen.

Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, können die Kosten für die Umsetzung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden.

Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hierüber informiert und um Zustimmung gebeten.

Die Ortsgemeinde nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt positiv gegenüber, wird jedoch von der jetzt vorgesehenen Streckenführung nicht tangiert. Deshalb soll die Streckenführung aber auf jeden Fall im Bereich Treis-Karden so angepasst werden und verlaufen, dass eine gute Anbindung an den bestehenden „Hunsrück-Mosel-Radweg“ erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.