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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 37/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 20. Sitzung des Gemeinderates Müden am 29.08.2023 im Gemeindehaus, Bergstraße 2

- Einladung vom 21.08.2023 -

Beginn:

18:06 Uhr

Ende:

19:33 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Franz Oberhausen

Als Mitglieder:

Heike Balzer

Matthias Bäumler

Achim Dehen (ab TOP 1 b)

Stefan Einig

Christian Heimes (ab TOP 1 c)

Walter Heinzen

Dennis Marx

Birgit Michels

Boris Sewenig

Paul Sewenig

Entschuldigt:

Christopher Laux

Walter Weckbecker

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Hannah Bertram, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.06.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Rückblick Veranstaltungen:

Das Sommerfest der Kita, das Partnerschaftstreffen der drei Müden und die Müdener Kirmes verliefen hervorragend und waren sehr gut besucht. Der Vorsitzende dankt allen Beteiligten für ihr Engagement bei diesen Veranstaltungen.

b)

Bevorstehende Veranstaltungen:

Am 10. September wird das Jubiläum „100 Jahre Grundstein“ der Müdener Pfarrkirche gefeiert. Hiermit ist die Ausstellung der Grabbeilagen Fränkisches Gräberfeld am Tag des offenen Denkmals verbunden. Am 24. September findet ein Mundartnachmittag in der Mehrzweckhalle statt.

c)

Der Bewilligungsbescheid für die Zuwendung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ über 25.190,00 € ist eingetroffen.

d)

Müden nimmt an der nächsten Ausbaustufe für Glasfaser teil. Voraussetzung ist, dass 33 % der Haushalte dem Angebot zustimmen. Am 28.09.2023 findet ein Infoabend in der Mehrzweckhalle statt. Im Gemeindehaus wird montags und freitags jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr ein Beratungsbüro geöffnet.

e)

Es bestehen mehrere Kontakte mit Betreibern aufgrund einer potentiellen Freiflächen-Photovoltaik-Anlage am Sportplatz. Es ist jedoch fraglich, ob die technischen Voraussetzungen für eine Einspeisung ins Stromnetz gewährleistet werden können.

f)

Der Vorsitzende spricht allen ehrenamtlichen Helfern ein Dankeschön aus, die im Juli und August bei Grünschnittarbeiten und ähnlichen Tätigkeiten mitgeholfen haben.

g)

Leider gab es Illegale Müllablagerungen am Grüngutplatz, an einem Weinbergsweg und an den Glascontainern. Es werden oftmals Abfälle entsorgt, auch wenn die Abfalleimer voll sind.

h)

Der Sachstand bezüglich des Coworking wurde dargestellt. Die Homepage ist fertig und es laufen verschiedene Marketing-Aktivitäten. Erste Nutzer haben die Räumlichkeiten bereits gebucht.

i)

Das Starkregenereignis am 16.08.2023 führte unter anderem zur Beschädigung des Vorfluters und zu einem Überlaufen eines Geröllfangs im Zweibachtal. Die Schäden sind behoben. Weitere Schutzmaßnahmen im Rahmen der Aktion „Hochwasser- und Starkregenkonzept“ sollen in naher Zukunft beraten werden.

j)

Wohnmobilstellplätze:

Die beschlossene Gebührenerhöhung für Wohnmobile am Wanderparkplatz Müdener Berg wurde umgesetzt. Der aktuelle Stand der Einnahmen wurde dargestellt.

k)

Nach der Beschlussfassung des Haushalts unter Einhaltung aller neuen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 zum Haushaltsausgleich und der Finanzierung der Investitionen und Tilgungen wird auf die Genehmigung der Kommunalaufsicht gewartet. Die administrativen Anforderungen für die Sonderentschuldung (PEK) werden von der Verbandsgemeindeverwaltung wahrgenommen. Ein formeller Antrag der Ortsgemeinde ist bis zum nächsten Jahresende zu stellen.

l)

Das Kriegerdenkmal bedarf einer Sanierung. Dies wird mit hohen Kosten verbunden sein. Da die Anlage unter Denkmalschutz steht, muss die Vorgehensweise mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

m)

Dem Vorsitzenden liegen einige Anfragen bezüglich der Fahrbahnverengung an der K32 in Richtung Müdener Berg in der Lage „Vogelsacker“ vor. Die Absperrungen werden bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an der Straßenböschung inklusive der Installation von Schutzeinrichtungen noch einige Wochen bestehen bleiben.

n)

Ein Ratsmitglied informiert, dass sich auf dem Weinbergsweg in der Verlängerung der Straße „Im Sand“ in Richtung Moselkern eine Leitplanke befindet, auf der eine als Erhöhung dienende Rohrstange befestigt war. Ungefähr 50 Meter dieser Rohrstange wurden entwendet, wohingegen die Ösen, welche als Befestigung dienen, nach wie vor vorhanden sind.

2. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Stromspeicheranlage in der Gemarkung Müden

Es ist beabsichtigt, auf der im Außenbereich der Ortsgemeinde Müden gelegenen Fläche Flur 2, Flurstück 70/2, eine Stromspeicheranlage zu errichten. Das Grundstück liegt zwischen der B 49 und der Eisenbahnstrecke. Hinsichtlich der ggf. einzuhaltenden Sicherheitsabstände finden bereits Gespräche zwischen dem Antragsteller sowie der DB statt.

Im Außenbereich sind Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht berührt sind, die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben der öffentlichen Versorgung dient. Eine abschließende Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit erfolgt durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Ortsgemeinde stimmt der Errichtung einer Stromspeicheranlage auf der im Außenbereich gelegenen Fläche zu.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

3. Neufassung des Flächennutzungsplanes im der Gemarkung Müden; Darstellung des bestehenden Wanderparkplatzes sowie Wohnmobilstellplatzes

Der bestehende Wanderparkplatz und Wohnmobilstellplatz auf dem Müdener Berg wurde Anfang der 90 Jahre aufgrund des Besucherverkehrs zur Burg Eltz neu angelegt.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Treis-Karden stellt den Bereich als Parkplatz dar.

Der Gemeinderat beantragt, den Platz entsprechend der bereits erfolgten Nutzung auch als Wohnmobilstellplatz in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes darzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Instandsetzungsarbeiten an der Stützwand parallel zur Bahntrasse

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Verkehrssicherheit von Straßen und Wegen unterliegen Brücken, Durchlässe und sonstige Ingenieurbauwerke einer besonderen Überwachungspflicht durch den Baulastträger. In der DIN 1076 ist die Prüfplicht in Umfang und Zeitabstand der Ingenieurbauwerke geregelt. Die Verbandsgemeinde Cochem hat die Einfache Prüfung über die „Stützwand parallel zur Bahntrasse“ sowie die „Stahlbetonbrücke über die Bahn“ beauftragt. Der Prüfbericht hat bei beiden Bauwerken zahlreiche Mängel/Schäden ergeben, die größtenteils kurzfristig zu beheben sind.

Das Brückengeländer entspricht nicht den gültigen Vorschriften, die Geländerhöhe von 110 cm ist aufgrund der Radwegenutzung unzureichend, hier muss eine Geländerhöhe von 130 cm gegeben sein. Im Kurvenbereich der Stützwand sowie der Stahlbetonbrücke kann das Geländer erhöht werden, ein Neubau wird nicht erforderlich.

Im Bereich der Geraden (Stützbauwerk), ca. 140 m, ist der Rückbau des Systems (Geländer) notwendig und der Neubau eines neuen Rückhaltesystems erforderlich.

Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr voll gegeben. Die Schadenbeseitigung ist kurzfristig erforderlich.

Weiterhin sind bei der Brücke kurzfristig Instandsetzungen von Abdichtungen und Belägen vorzunehmen, der Höhenunterschied aufgrund von Absackungen der Fahrbahn anzupassen und Erdungskabel instand zu setzen. Die Schäden an der Zugangstreppe sind zu sanieren. An der Stützmauer ist kurzfristig der Bewuchs im Mauerwerk zu entfernen. Eine Tragfähigkeitsbeschilderung zur Ablastung der Straße ist vorzunehmen.

Mittelfristig ist eine Mauerwerksanierung und eine Instandsetzung von Belägen und Fugen durchzuführen.

Eine eventuell mögliche Förderung von Maßnahmen über den I-Stock setzt eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 voraus. Die Diskussion im Rat ergibt, dass Entscheidungen über Investitionen erst getroffen werden, wenn ein Gesamtbild über die entstehenden Kosten vorliegt.

Der Gemeinderat beschließt,

a)

die Brücke für Radfahrer zu sperren

b)

ein Schild bezüglich des maximalen zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen anzubringen,

c)

eine Ausschreibung an das Planungsbüro zur Kostenermittlung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig