- Einladung vom 15.6.2023 -
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:18 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas |
| Als Mitglieder: | Maurice Feiden |
| Dennis Gansen | |
| Jens Mindermann | |
| Ute Mindermann | |
| Hans-Dieter Pauken | |
| Ruth Schiefelbein | |
| Frank Schmitz | |
| Dirk Schönwiese | |
| Entschuldigt: | Kai Brengmann |
| Jörg Krämer | |
| Elmar Lescher | |
| Heiko Rösinger | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Markus Friederich, VGV Cochem (zu TOP 3 öS) | |
| Lisa-Marie Stein, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Hermann-Josef Andres, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 26.04.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| - | Der Sachkostenanteil 2022 der Ortsgemeinde Greimersburg für den Kindergarten Landkern beträgt 11.192,35 €. |
| - | Der Kolping Verein Ober-Roden hat die kostenfreie Nutzung der Schutzhütte im Rahmen eines Jugendzeltlagers für die Übernachtung von ca. 30 Personen vom 24.8. auf den 25.8.2023 beantragt. Seitens des Rates bestehen hiergegen keine Bedenken. |
| - | Die Grundschule Landkern möchte zum vierten Mal in der Gemeindehalle für die 4. Klasse einen Selbstbehauptungskurs am 4./5.7.2023 durchführen und bittet um Nutzung der Halle. Hiergegen bestehen keine Bedenken. |
| - | Der Förderverein des Schulzweckverbands Landkern e.V. bittet um eine Spende zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. Seitens des Rates werden 300 € hierfür bereitgestellt. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2023
Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.6.2023 bekannt.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Greimersburg
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Markus Friederich von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihm das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Greimersburg wurde bereits den Ratsmitgliedern zugestellt.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 21/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Greimersburg die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 30.05.2023 Vorschläge zur Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Innerhalb dieser Frist sind keine Vorschläge eingegangen.
Haushaltsplan 2023
Für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.027.134 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.125.850 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2023 einen Jahresfehlbetrag von 98.716 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverbesserung um 73.184 €.
Der Finanzhaushalt 2023 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen negativen Saldo von 60.060 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 14.180 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 74.240 und ist gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen. Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgt über eine Liquiditätsentnahme.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2023 insgesamt 76.500 € veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen von 97.700 € gegenüber. Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2023 ein Überschuss von 21.200 € der zur Finanzierung des laufenden Bereiches 2023 herangezogen wird. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können aus der Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde rund 260.000 € (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Zur Ausfinanzierung des Haushaltes muss die Ortsgemeinde liquide Mittel in Höhe von 53.040 € entnehmen.
Demzufolge beläuft sich der liquide Mittelstand zum Ende des Haushaltsjahres auf 206.960 €.
Haushaltsplan 2024
Für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.015.226 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.033.910 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2023 einen Jahresfehlbetrag von 18.684 € aus.
Der Finanzhaushalt 2024 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 19.620 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungszahlungen in Höhe von 14.340 € ist der Finanzhaushalt 2024 gem. § 18 bei einem Überschuss von 5.280 € ausgeglichen.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2024 insgesamt 1.500 € veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen von 178.700 € gegenüber. Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2024 ein Überschuss von 177.200 €.
Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können aus der Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.
Der Einzahlungsüberschuss im Investitionsbereich von 177.200 € sowie der Überschuss aus dem laufenden Bereich in Höhe von 5.280 € werden dem liquiden Mittelbestand zugeführt. (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Der liquide Mittelbestand wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich um 182.480 € auf 389.440 € erhöhen.
Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V. m § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist zukünftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Für die Planjahre 2023 und 2024 sind nach § 4 der Haushaltssatzung jeweils 200.000 € als Höchstbetrag der Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse vorsorglich festgesetzt.
Ferner wurde aufgrund der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes die Anpassung der Steuersätze an die neuen Nivellierungssätze des Landes erforderlich. Hier verweisen wir auf die Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 17.10.2022. Entsprechend sind in § 5 der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf neu 345 v.H., für die Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf neu 465 v.H. und für die Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf neu 380 v.H. festgesetzt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Aufstellung einer Ergänzungssatzung "Hauptstraße/Weiher";
| a) | Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen |
| b) | Beschlussfassung über die Satzung |
Für den Satzungsentwurf „Hauptstraße /Weiher“ wurde das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 und Abs. 6 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 21.04. bis einschließlich 24.05.2023 erfolgte mit der Bekanntmachung im Stadt und Landboten am 21.04.2023, die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Verteiler vom 17.04.2023 um Stellungnahme gebeten.
Keine Bedenken wurden vorgebracht von:
| - | Landwirtschaftskammer Koblenz |
| - | Amprion GmbH |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Außenstelle Koblenz |
| - | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel |
| - | Es gab keine privaten Einwendungen |
| a) | Die einzelnen eingegangenen Anregungen | |
| - | Kreisverwaltung Cochem-Zell | |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau | |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Wasserwirtschaft | |
| - | Verbandsgemeinde Cochem, Ordnungsamt | |
| sowie die Beschlussvorschläge sind in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage aufgeführt. | ||
| b) | Die Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Weiher“ wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen/Ergänzungen als Satzung (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) beschlossen. Die Begründung (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) wird gebilligt. | |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage und hier Antrag auf Nutzung eines gemeindlichen Grundstückes als Zufahrt
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Im Kindchen“ gelegenen Grundstück eine Doppelgarage zu errichten.
Das Grundstück ist über das bereits bebaute Grundstück Talstraße 11 erschlossen. Die Zufahrt soll jedoch über das gemeindeeigene Grundstück, derzeit als Parkplätze festgesetzt und auch angelegt, erfolgen (siehe Lageplan). Im Vorgriff wurde bereits beim Ausbau der Parkplätze eine Fläche durch andersfarbige Pflastersteine abgesetzt, um so eine zusätzliche Zufahrt zu ermöglichen.
Die nunmehr vorgelegte Planung macht es zur besseren Ein- und Ausfahrt auf das Grundstück erforderlich, dass die bereits markierte Zufahrt verschoben wird. Zur Sicherung der Zufahrt und als Voraussetzung für die beantragte Baugenehmigung sind
| a) | die Eintragung einer Baulast, |
| b) | die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch oder |
| c) | der Verkauf der benötigten Fläche an den Bauherrn möglich. |
Sofern die Zufahrt über das gemeindeeigene Grundstück und nicht über das eigene Grundstück (Talstraße 11) die Zustimmung des Rates findet, empfiehlt die Verwaltung c) den Verkauf der benötigten Teilfläche. Der Rat stimmt dem Verkauf nach eingehender Beratung zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Unter der Maßgabe, dass die Zufahrt gesichert ist, erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.