Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 38/2022
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Niederschrift

über die 16. Sitzung des Gemeinderates Moselkern am 24.08.2022 in der Elztalhalle

- Einladung vom 16.08.2022 -

Beginn:

18:08 Uhr

Ende:

20:40 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Peter Mayer

Als Mitglieder:

Pascal Bressan

Stefan Brixius

Bernhard Kaufmann

Wolfgang Kratz (bis TOP 4)

Heinz Nollen

Barbara Pfeil-Baird

Klaus Schmitz

Dr. Ingeborg Scholz

Josef Weckbecker

Entschuldigt:

Patrick Hammerschmitt

Marco Sues

Andreas Wich-Glasen

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Gerlinde Fuchs, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.07.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie den Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Auf Antrag von Ratsmitglied Pascal Bressan wird durch einstimmigen Beschluss TOP 10 ÖS von der Tagesordnung abgesetzt, da hierzu vorab weiterer Klärungsbedarf besteht. Ratsmitglied Stefan Brixius hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

-

Der Ortsgemeinde Moselkern wurden für das Jahr 2022 Leistungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz in Höhe von 4.571,00 € bewilligt.

-

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die von der Ortsgemeinde Moselkern für das Haushaltsjahr 2022 zu zahlende Kreisumlage auf 234.765,00 € festgesetzt.

-

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat auf Veranlassung des Vorsitzenden die Kosten, die der Gemeinde nach der Hochwasserflut für die Freiräumung des Elzbachs entstanden sind, zur Erstattung bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell angefordert, da dem Landkreis die Unterhaltungspflicht des Elzbaches als Gewässer 2. Ordnung obliegt.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.07.2022

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2022 bekannt.

3. Sanierung von Brücken nach Hochwasserflut in der Ortsgemeinde Moselkern

Durch die Folgen der massiven Regenfälle, die Mitte Juli 2021 in verschiedenen Teilen unseres Bundeslandes große Schäden an der Infrastruktur angerichtet haben, wurde auch die Ortsgemeinde Moselkern in Mitleidenschaft gezogen.

Durch die Ortsgemeinde Moselkern, fließt der Elzbach, der Schäden an Straßen und Brücken angerichtet hat. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme durch ein Fachbüro wurden die Schäden an den 4 kommunalen Brücken dokumentiert und Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Die Maßnahmen wurde beschränkt ausgeschrieben und dazu vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; zwei Firmen kamen der Angebotsaufforderung nach. Die Submission fand am 31.05.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem statt. Die Prüfung und Wertung der Angebote ist zwischenzeitlich erfolgt.

In der Ortsgemeinderatssitzung am 11.07. wurde die Beauftragung des niedrigstfordernden Anbieters noch nicht beschlossen, da dem Gemeinderat die Kosten zu hoch erschienen. Aufgrund der submittierten Baukosten wurde zunächst aus der Mitte des Ortsgemeinderates vorgeschlagen, eine Kostensenkung durch die Einzelauftragsvergabe je Brücke zu erzielen und die Brücken ggf. nach Priorität zu sanieren. Die Auftragserteilung wurde deshalb noch abgelehnt.

Den Ratsmitgliedern ist mit der Einladung ein aktualisierter Vergabevorschlag zugegangen.

Seitens der Verwaltung ergeht folgender Hinweis:

Die Beurteilung des auf Brücken spezialisierten Fachbüros ergab eine Zustandsbewertung, wonach Mängel/Schäden die Dauerhaftigkeit der Bauteile beeinträchtigen. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile sei mitunter zu erwarten und an allen Brücken sind Schadensbilder u.a. kurzfristig zu beseitigen.

Aus diesen Gründen, insbesondere wegen der Verkehrssicherungspflicht und um die Schäden nicht noch größer werden zu lassen, wurde auch bei der Ortsgemeinde dringender Handlungsbedarf gesehen. Daneben muss das Abflussverhalten und die Durchgängigkeit schnellstens verbessert werden. Deshalb sollen die Schäden vor dem nächsten Winter behoben werden.

Vor diesem Hintergrund wurden die Brückensanierungsmaßnahmen zusammengefasst ausgeschrieben, um die Maßnahmen zeitnah durchzuführen zu können und die positiven wirtschaftlichen Vorteile gegenüber einer Ausschreibung von Einzelmaßnahmen zu nutzen.

Der seinerzeit von der Ortsgemeinde beschlossene Maßnahmenplan ist um die Mehrkosten zu erweitern. Seitens des Landes wurde mitgeteilt, dass es bereit ist, die Mehrkosten der Maßnahme durch die Fluthilfeförderung zu bezuschussen.

Bürgermeister Lambertz äußert gegenüber dem Gemeinderat seine rechtlichen Bedenken hinsichtlich des Beschlusses vom 11.07.2022. Insbesondere die Begründung zur Aufhebung der Ausschreibung mit den gestiegenen Kosten sei aus seiner Sicht nicht ausreichend, da der Zuschussgeber diese akzeptiert habe. Er weist nochmals ausdrücklich auf mögliche Risiken, wie den Verlust der Förderung, hin.

Nach Eingehender Beratung stellt der Vorsitzende folgende Anträge zur Abstimmung:

a)

Die Ortsgemeinde beschließt in Abänderung der Beschlussfassung vom 11.07.2022 den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen und den Maßnahmenplan an die neue Kostensituation anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

b)

Die Submission wird wegen der dem Rat am 11.07.2022 bekannten Preissteigerung von 19 % aufgehoben und es wird kein Auftrag erteilt. Damit bleibt der Rat bei seinem Beschluss vom 11.07.2022. Diese Vorgehensweise ist mit dem Zuschussgeber abzustimmen. Geplant ist, zu den Leistungen in Teillosen Angebote einzuholen und Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

c)

Zusätzlich fasst die Ortsgemeinde folgenden Vorratsbeschluss: Falls der Zuschussgeber diese Vorgehensweise (Aufhebung der Ausschreibung und Nichtvergabe wegen Preissteigerung um 19 %) nicht mitträgt, beschließt der Rat in Abänderung der Beschlüsse vom 11.07.2022 und 24.08.2022 den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Das Ratsmitglied Pascal Bressan hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.

4. Beantragung von Fluthilfeförderung nach der VV Wiederaufbau RLP 2021;

Aktualisierung des Maßnahmenplanes

Durch die Starkregenereignisse, die zur Flutkatastrophe an der Ahr und zum Sommerhochwasser in der Zeit vom 14./15.07.2021 geführt haben, kam es auch zu einer massiven Überschwemmung des Elztales durch den Elzbach in der Ortsgemeinde Moselkern. Neben Schäden an den privaten Hausgrundstücken wurde auch die gemeindliche Infrastruktur beschädigt.

In das daraufhin erlassene Hilfsprogramm (durch die VV-Wiederaufbau RLP 2021) ist auch der Landkreis Cochem-Zell mit seinen Kommunen aufgenommen worden, so dass für das o.g. Schadensereignis ein 100 % Zuschuss beantragt werden kann.

Die zu beantragenden Maßnahmen sind in einem sogenannten Maßnahmenplan (s. Anlage) aufzunehmen. Der erste Maßnahmenplan wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 01.12.2021 beschlossen und zwischenzeitlich genehmigt.

Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung ist der Maßnahmenplan zu aktualisieren und der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis Mitte September 2022 vorzulegen.

Von den angemeldeten Maßnahmen sind vier Maßnahmen zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Kosten liegen vor. Die Brückensanierungsmaßnahmen sollen zeitnah vor dem nächsten Winterhalbjahr beauftragt und durchgeführt werden.

a)

Der Ortsgemeinderat beschließt den Maßnahmenplan.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

b)

In einer weiteren Fortschreibung des Maßnahmenplanes beabsichtigt die Ortsgemeinde die Schadensbeseitigung am Verbindungsweg Moselkern-Müden und am Verbindungsweg Brücke Dlugaj bis Haan‘sches Wehr rechts vom Elzbach mit aufzunehmen. Hierzu beschließt der Ortsgemeinderat ein Ingenieurbüro mit der Schadensaufnahme und Kostenermittlung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

5. Baumfällarbeiten in Verbindung mit Sanierungsarbeiten an der Gewölbebrücke Moselstraße

Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten von Brückenbauwerken der Ortsgemeinde Moselkern wurde festgestellt, dass die im Bachbereich stehenden Bäume an der Gewölbebrücke Moselstraße gefällt werden müssen. Um den Abflussbereich im zweiten Gewölbebereich zu verbessern, müssen die Anlandungen aufgenommen werden und die darinstehenden Bäume gefällt werden.

Deshalb müssen die v.g. Arbeiten vor dem nächsten Winter im Zuge der Brückensanierungsarbeiten durchgeführt werden.

Für die erforderlichen Arbeiten wurde die Fa. Herter GmbH, Treis-Karden, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies erfolgte wettbewerbsoffen im Rahmen der geltenden Vergabeerleichterungen zur Fluthilfe. Es wird daher vorgeschlagen, die Firma Herter GmbH, Treis-Karden, mit den angefragten Arbeiten zu beauftragen.

Das Angebot ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingegangen und liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Beauftragung der angebotenen Baumfällarbeiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Moselkern

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die derzeit gültige Tourismusbeitragssatzung (TBS) im Jahr 2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. U. a. wurden die Vorteils- und Gewinnsätze ab dem 1. Corona-Jahr 2020 vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für dieses Erhebungsjahr ist nun eine weitere Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2020 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt.

Darüber hinaus sind einige Betriebsarten zu löschen.

Weiterhin sind zur Wahrung der Rechtssicherheit nach heutigem Sachstand in den §§ 3, 7 und 8 TBS inhaltliche Änderungen erforderlich.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Tourismusbeitragssatzung neu gefasst. Die Änderungen werden nachfolgend näher erläutert.

Zu § 3 - Beitragsmaßstab

§ 3 Abs. 2 TBS wird neu gefasst:

Erläuterung zur Anpassung an die Mustersatzung des GStB

In § 3 Abs. 2 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dieser Absatz korrigiert.

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung - Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS - der Ortsgemeinde Moselkern in der aktuellen Fassung wird neu gefasst. Die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Erhebungsjahr 2020 werden gemäß § 3a Abs. 3 und 4 TBS endgültig festgesetzt.

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2021 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2020 in die nachstehende Neufassung der Satzung übernommen.

Erläuterung zum Löschen von Betriebsarten

Weiter wurden in die Erstfassung der Betriebsartentabelle einige Betriebsarten aufgenommen, zu denen zum damaligen Zeitpunkt keine entsprechenden Betriebe in Moselkern angesiedelt waren; auch künftig ist nicht mit einer Ansiedlung zu rechnen. Die Betriebsarten sind daher aus Rechtssicherheitsgründen aus der Betriebsartentabelle zu löschen.

Zu §§ 7 und 8

§§ 7 und 8 werden neu gefasst:

Erläuterung zur Anpassung an die Mustersatzung des GStB

In §§ 7 und 8 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind Korrekturen erforderlich.

a)

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

b)

Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Löschung von Betriebsarten in der Anlage zur Tourismusbeitragssatzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung

7. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg

- Sachstand und Streckenentwurf

Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die Möglichkeit zur Entwicklung eines „Panorama-Höhenradwegs (Arbeitstitel) zu prüfen. Der Höhenradweg soll als eigenständige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem Höhenradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht erschlossenen Perspektive erleben können.

Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zunächst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee geprüft.

Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben.

Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde:

-

Durchgängiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz

-

Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd - mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsrückseite verläuft

-

Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege)

-

Wegeführung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen

-

durchgängig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke

-

Führung im Bestand - kein Wegeneubau vorgesehen

-

Mitführung auf klassifizierten Straßen möglichst vermeiden

-

Mitbenutzung des Mosel-Radwegs nur wenn absolut notwendig / alternativlos

-

einheitliche und durchgängige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: „Hinweise für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021“ (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22)

Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro Beteiligungen der Fachbehörden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forstämter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband / Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Änderungswünsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.

Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbehörden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage für die weitere Beratung

zur Projektumsetzung vorzulegen.

Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, können die Kosten für die Umsetzung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hierüber informiert und um Zustimmung gebeten.

Die Ortsgemeinde nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt positiv gegenüber. Eine feste Zusage erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Kosten.

Sie ist mit dem vorgelegten Streckenentwurf nicht einverstanden.

Folgende Änderungswünsche liegen vor:

Streckenführung 1. Alternative:

Kardener Berg - Müdener Berg - Müden - Verbindungsweg nach Moselkern - B 416 nach Hatzenport mit Hinweis auf Wanderung zur Burg Elz und Bike & Hike Station im Elztal

Streckenführung 2. Alternative:

Kardener Berg - Müdener Berg - Verbindungsweg Funkenberg Richtung Kringel - Hochwasserfluchtweg ins Elztal mit Hinweis auf Wanderung zur Burg Elz und Bike & Hike Station im Elztal

Eine Streckenführung über die K 33 wird wegen erheblicher Unfallgefahr abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Moselkern wird folgende Spende angeboten:

Ver-

wendungs-

zweck

Zu-

wendungs-

betrag

Zu-

wendungs-

geber

Ander-

weitiges

Beziehungs-

verhältnis

zur Gemeinde

Einrichtung eines Bücherschranks

250,00 €

VR Bank Rhein-Mosel eG,

Postfach 2052, 56510 Neuwied

Geld/-Kredit-

anlagen-

institut

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Restaurant- und Eventhalle an der Ringelsteiner Mühle und hier Antrag auf Überschreitung der festgesetzten Baugrenze

Es ist beabsichtigt, auf dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ringelsteiner Mühle“ gelegenen Grundstück eine Restaurant- und Eventhalle zu errichten. Das Vorhaben überschreitet die festgesetzte Baugrenze in östlicher und westlicher Richtung.

Diesbezüglich wird eine Befreiung beantragt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag mit der Überschreitung der Baugrenzen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.