- Einladung vom 17.09.2025 -
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 17:00 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Heinz Zilles |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeister Josef Weckbecker |
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| Ortsbürgermeister Franz Oberhausen |
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| Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser |
| Entschuldigt: | Forstamtsleiter Andreas Hodapp |
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| Ortsbürgermeisterin Hildegard Moritz |
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| Ortsbürgermeisterin Simone Nick |
| Auf Einladung: | Marie Henzgen, VGV Cochem |
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| Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Jan Hermes, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 17.05.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Versammlung und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
| a) | Mit Schreiben vom 28.06.2023 hatte die ADD dem in der Sitzung am 17.05.2023 beschlossenen Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/ 2024 zugestimmt. |
| b) | Seit 01.08.2023 ist Herr Andreas Hodapp als neuer Leiter des Forstamtes Cochem maßgeblich für die forstwirtschaftlichen Belange der Kommunen im Forstzweckverband Treis-Karden (FZV) zuständig. Im Namen des FZV gratuliere ich ihm nochmals ganz herzlich zur Ernennung. Möge die Ausübung seiner Tätigkeiten allzeit mit viel Freude und Erfolg sowie das gemeinsame Handeln zum Wohle der Ortsgemeinden von einem guten und fruchtbaren Miteinander geprägt sein. |
| c) | Aufgrund der Kommunalwahlen 2024 schieden die ehemaligen Ortsbürgermeister aus Moselkern (Peter Mayer) und Pommern (Willi Loosen) als Vertreter ihrer Kommunen aus dem FZV aus. Im Namen des FZV gilt beiden Vorgenannten ein herzlicher Dank für die stets gute Zusammenarbeit und das vertrauensvolle Miteinander sowie Willi Loosen für seine geleistete Arbeit als stellvertretender Vorsitzender in der abgelaufenen Legislaturperiode. |
| d) | Im Zeitraum 24.07. bis 31.12.2023 und 15.07. bis 31.12.2024 wurden auf Basis eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses jeweils Kurzeinsätze eines jungen Mitbürgers aus dem Bereich des FZV ermöglicht, die im Bedarfsfall und nach Abstimmung mit dem Revierleiter erfolgten. |
| e) | Am 01.04.2025 erfolgte die Neueinstellung eines Forstwirtes, da der bisherige Stelleninhaber auf eigenen Wunsch (Auflösungsvertrag mit Ablauf des 30.04.2025) ausschied. |
| f) | Gemäß Jahresabschluss 2024 übersteigen die Personalkostenerstattungen die geleisteten Personalauszahlungen. Das führt zu einer Überzahlung von insgesamt 34.884,81 €, die im Verhältnis der in 2024 an den FZV erstatteten Personalkosten an die Verbandsmitglieder rücküberwiesen wird. |
2. Wahl eines Verbandsvorstehers und eines stellvertretenden Verbandsvorstehers
Der geschäftsführende Verbandsvorsteher Heinz Zilles schlägt der Versammlung vor, dass Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Amtszeit des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers und dessen Stellvertreters entspricht der Dauer der kommunalen Vertretungen. (§ 9 Absatz 1 KomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). Die Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane endete zum 30.06.2024. Über den Zeitraum hinaus bleiben der ehrenamtliche Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter bis zur Einführung eines Nachfolgers im Amt, sodass jetzt sowohl ein neuer Zweckverbandsvorsteher als auch ein neuer stellvertretender Zweckverbandsvorsteher zu wählen ist.
Für die hier in Rede stehenden Wahlen sind entsprechend den maßgeblichen Bestimmungen der Verbandsordnung die Vorschriften der Gemeindeordnung RLP (GemO) für Wahlen analog anzuwenden.
Die Wahlen haben gemäß § 40 GemO grundsätzlich in geheimer Wahl zu erfolgen. Die Verbandsversammlung kann allerdings beschließen, alle oder einzelne Wahlvorgänge auch offen per Akklamation (Handzeichen) durchzuführen.
Die Verbandsversammlung hat das Recht, Kandidaten für die Wahlen vorzuschlagen und anschließend zu wählen.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Wahlen offen per Handzeichen durchzuführen.
a) Wahl eines Verbandsvorstehers
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Heinz Zilles als Verbandsvorsteher vorgeschlagen.
Herr Zilles wird bei eigener Enthaltung einstimmig zum Verbandsvorsteher gewählt, er bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.
b) Wahl eines stellvertretenden Verbandsvorstehers
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Franz Oberhausen als stellvertretender Verbandsvorsteher vorgeschlagen.
Herr Oberhausen wird bei eigener Enthaltung einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt, er bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.
3. Wahl eines Rechnungsprüfungsausschusses
Entsprechend der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit der Gemeindeordnung RLP ist für den Forstzweckverband ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Die Wahlzeit des Rechnungsprüfungsausschusses endete zum 30.06.2024, sodass jetzt eine Neuwahl ansteht.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt grundsätzlich in geheimer Wahl nach § 40 GemO. Die Verbandsversammlung kann jedoch beschließen, die Wahl per Akklamation (Handzeichen) durchzuführen.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, die Wahlen offen per Handzeichen durchzuführen.
Anmerkung der Verwaltung:
In den Rechnungsprüfungsausschuss dürfen sowohl der Verbandsvorsteher sowie sein Stellvertreter nicht gewählt werden.
Aus der Mitte der Versammlung werden folgende Personen vorgeschlagen:
1. Josef Weckbecker
2. Hans-Josef Bleser
3. Simone Nick
Ortsbürgermeisterin Simone Nick hat im Vorfeld schriftlich ihre Bereitschaft erklärt, im Falle ihrer Wahl das Mandat anzunehmen.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingebracht. Die Verbandsversammlung wählt einstimmig die vorgeschlagenen Personen in den Rechnungsprüfungsausschuss, die die Wahl annehmen.
4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Forstzweckverbandes Treis-Karden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 13/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, die Mitglieder des Forstzweckverbandes Treis-Karden sind, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 31.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Es wurden keine Vorschläge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.
Haushaltsjahr 2025
Nach bisheriger Gegenüberstellung ist der Ergebnishaushalt mit Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen von jeweils 309.160 € ausgeglichen. Es wird kein Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Es werden keine Investitionsein- oder -auszahlungen veranschlagt.
Zur Ausfinanzierung der zahlungswirksamen Aufwendungen ist in der Haushaltssatzung die vorläufige Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 mit 53.010 € festgesetzt. Auf die Betriebskostenbeiträge (= Personalkostenerstattungen an das Land für die Revierdienste) entfällt ein Anteil von 45.000 €. Der Anteil zur Deckung der Sach- und Betriebskosten beläuft sich auf 8.010 €.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 verfügt der Forstzweckverband über rund 2.710 € an liquiden Mitteln, welcher voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 unverändert bleibt.
Haushaltsjahr 2026
Nach bisheriger Gegenüberstellung ist der Ergebnishaushalt mit Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen von jeweils 312.590 € ausgeglichen. Es wird kein Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
Auch im Haushaltsjahr 2026 sind keine Investitionsein- oder -auszahlungen veranschlagt.
Zur Ausfinanzierung der zahlungswirksamen Aufwendungen ist in der Haushaltssatzung die vorläufige Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 mit 53.030 € festgesetzt. Auf die Betriebskostenbeiträge (= Personalkostenerstattungen an das Land für die Revierdienste) entfällt, wie im Vorjahr, ein Betrag in Höhe von 45.000 €. Der Anteil zur Deckung der Sach- und Betriebskosten beläuft sich auf 8.030 € und hat sich zum Vorjahr um lediglich 20 € erhöht.
Auch zum Ende des Haushaltsjahres 2026 wird mit einem unveränderten liquiden Mittelbestand in Höhe von rund 2.710 € gerechnet.
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025-2026 des Forstzweckverbandes Treis-Karden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Anschaffung Freischneider
Die beiden Freischneider, die in den Jahren 2010 und 2012 angeschafft wurden, mussten in den letzten Monaten mehrmals repariert werden. Viele der Komponenten sind altersbedingt verschlissen und eine Instandsetzung wäre unwirtschaftlich. Mit weiteren kostenintensiven Reparaturen ist zu rechnen. Der Anschaffungspreis betrug damals insgesamt 1.575,95 €. Die Nutzungsdauer wurde bei beiden Geräten auf 4 Jahre festgelegt.
Der Vorsitzende schlägt vor, zwei neue Geräte anzuschaffen. Neue Geräte bieten nicht nur eine höhere Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, sondern sind oft auch von der Handhabung her ergonomischer und zudem effizienter im Verbrauch, was sich langfristig auf die Betriebskosten auswirkt.
Revierleiter Hans-Josef Bleser beantragt, auch neue Helmfunkgeräte anzuschaffen.
Wesentliche Gründe hierfür liegen vor allem in der Arbeitssicherheit und in einer verbesserten Kommunikation zwischen den Forstwirten und den Dienstleistern bei Holzrückearbeiten. Dies führt u. a. zu effizienter Koordination der Einsätze. Nach Schätzung belaufen sich die Kosten für den Erwerb von drei Helmfunkgeräten und einem Handfunkgerät auf etwa 3.000,00 € bis 5.000 €.
Die Verbandsversammlung beschließt die Anschaffung von zwei neuen Freischneidern sowie die Anschaffung von drei neuen Helmfunkgeräten und einem Handfunkgerät.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Angebote einzuholen.
Der Vorsitzende wird ermächtigt, den wirtschaftlich vorteilhaftesten Anbieter zu ermitteln und diesem den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Forstliche Belange
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Revierleiter des Forstrevieres Treis-Karden/Lieg.
| a) | Herr Bleser informiert die Versammlung über die klimabedingten Veränderungen im Wald. |
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| Die weit verbreiteten, massiven Waldschäden infolge der trockenen und heißen Jahre 2018 - 2019 haben bereits angedeutet, mit welcher Geschwindigkeit diese Veränderungen voranschreiten können. Daher erscheint es dringend geboten, umfassende Konzepte zu entwickeln, um die Wälder und ihre Bewirtschaftung anzupassen. Insgesamt ist das Ziel, den Wald und seine Ökosystemleistung durch Etablierung von Mischbeständen aufrechtzuerhalten; insbesondere im Rahmen der Wiederbewaldung durch heimische Holzarten wie z.B. Eiche, Douglasie, Weißtanne, Buche, Esskastanie, Elsbeere Spitzahorn und in Teilen durch Eibe. Für den Waldbau soll vor allem die den Gemeinden durch den Bund zur Verfügung gestellte Prämie des "Klimaangepassten Waldmanagement" verwendet werden. |
| b) | Auf Grundlage der jeweils aktuellen PEFCSystembeschreibung führt die HWZert GmbH als Zertifizierungsstelle der Region Rheinland-Pfalz ein VorOrtAudit in den Forstbetrieben der Ortsgemeinden Müden und Treis Karden durch. |
| c) | In den Gemeindewäldern der Ortsgemeinden des Zweckverbandes herrschen insgesamt stabile Wildbestände. Die Jagdpächter sind dennoch weiterhin zu animieren, die jagdlichen Situationen kontinuierlich im Auge und den Wildverbiss im Rahmen zu halten - damit Wald, Tierwelt und Mensch im Gleichgewicht bleiben. |
| d) | Aus der Mitte der Versammlung erkundigt man sich nach Hangrutschgefahren in Verbindung mit intensiven Starkregenlagen. Herr Bleser führt aus, dass, um diese Gefahr zu mindern, die Aufforstung vorangetrieben wird. Durch das Anlegen geeigneter Bestände können Wurzeln austreiben und dem Boden Halt verleihen, was die Stabilität der Hanglagen erhöht. Zudem trägt verstärktes Waldwachstum dazu bei, Wasser zu speichern und besser im Wald zu binden, wodurch der Oberflächenabfluss reduziert wird. Außerdem werden bei geplanten Wegebaumaßnahmen in den Gemeindewäldern ebenfalls Maßnahmen zum Wasserrückhalt getroffen. |
Die Versammlung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.