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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 2. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Senheim am 01.10.2025 in der Kindertagesstätte Senheim, Im Kalmet 1

- Einladung vom 22.09.2025 –

Beginn:

20:05 Uhr

Ende:

21:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Verbandsvorsteher Bürgermeister Wolfgang Lambertz – ohne Stimmrecht

Als Mitglieder:

Ortsbürgermeister Volker Ahnen

Jens Desoye

Ortsbürgermeister Peter Görgen

Peter Fuhrmann

Olaf Freimuth

Entschuldigt:

Tobias Desoye

Ortsbürgermeister Wolfgang Lenartz

Ortsbürgermeister Frank Liebfried

Auf Einladung:

Jürgen Schneiders, Architekturbüro

Silvia Lung, Architekturbüro

Andreas Bartz, Elternvertretung

Kevin Caspar, Elternvertretung

Heike Hoff, Leiterin Kita Senheim

Daniele Pisanu, Kita Senheim

Manuela Schenk, Kath. Kita gGmbH

Schriftführer:

Gerd Lampen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 18.03.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung, die Gäste sowie den Vertreter der Verwaltung und eröffnet die Sitzung.

Zunächst verpflichtet der Vorsitzende die Herren Olaf Freimuth und Peter Fuhrmann durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder der Verbandsversammlung. Diese waren bei der konstituierenden Sitzung entschuldigt.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung wie folgt einstimmig geändert:

TOP 4 wird TOP 1

Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Erweiterung der Kindertagesstätte

Aufgrund des Beschlusses in der Verbandsversammlung am 27.03.2025 wurden die Planungen nochmals überarbeitet und der Umfang der geplanten Erweiterung auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Verbandsversammlung Architekt Schneiders vom Architekturbüro Okfen und Schneiders das Wort. Dieser stellt die aktuellen Planungen in der Sitzung vor.

Im Rahmen der anschließenden Erörterung ergeben sich noch geringfügige Änderungswünsche bei der Raumaufteilung. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob der Grenzabstand zu einem Nachbar verringert und somit der Baukörper etwas verschoben werden kann.

Die Verbandsversammlung erklärt sich ansonsten mit den jetzigen Planungen grundsätzlich einverstanden. Nach Klärung und Einarbeitung der Änderungswünsche werden die neuen Planunterlagen jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind die Unterlagen mit dem Landes- und dem Kreisjugendamt abzustimmen. In der nächsten Sitzung wird dann erneut über die Angelegenheit beraten und die weiteren Schritte eingeleitet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

2. Feststellung der Jahresrechnungen 2021, 2022 und 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 unter dem Vorsitz von Herrn Jens Desoye und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Peter Görgen und Wolfgang Lenartz die vollständig vorgelegten Unterlagen für die Jahre 2021 bis 2023 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 führte zu folgendem Ergebnis:

Feststellungen zur Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 38.006,77 € und Gesamtaufwendungen von 40.812,53 € weist einen Fehlbetrag von 2.805,76 € aus. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf die neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 31.452,11 € und Zinseinzahlungen 36,93 €) betragen 31.489,04 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 18.936,41 € und Zinsauszahlungen = 2.560,34 €) 21.496,75 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 9.992,29 €.

Die Investitionseinzahlungen betragen 10.167,50 €. Diese resultieren aus der Landeszuwendung für die Schlusszahlung der Erweiterung der Kita. Investitionsauszahlungen haben sich keine ergeben. Somit beläuft sich der Überschuss bei den Investitionen auf 10.167,50 €.

Wird der vorher genannte Überschuss zum Überschuss im ordentlichen Finanzbereich addiert, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von insgesamt 20.159,79 €.

Im Haushaltsjahr 2021 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 8.996,14 € geleistet. Ein Kredit in Höhe von 36.513,18 € wurde umgeschuldet. Weiterhin wurde ein neuer Investitionskredit in Höhe von 52.400,00 € aufgenommen.

Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt der Kindergartenzweckverband über einen Liquiditätskredit in Höhe von 35.179,84 €. Aufgrund der Überschüsse konnte dieser im Jahr 2021 vollständig getilgt werden, sowie 28.383,81 € den liquiden Mitteln zugeführt werden. Somit belaufen sich die liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres auf 28.383,81 €.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 765.189,32 € ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 735.825,68 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 29.363,64 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Die liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes Senheim belaufen sich zum Jahresende auf 28.383,81 €.

Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 41.889,32 € aus, welches sich zum Vorjahr um 2.805,76 € verringert hat.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 482.918,43 €

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 240.381,57 €

Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 237.831,02 €.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 führte zu folgendem Ergebnis:

Feststellungen zur Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 53.492,75 € und Gesamtaufwendungen von 51.903,59 € weist einen Überschuss von 1.589,16 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf die neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 45.118,28 € und Zinseinzahlungen = 73,90 €) betragen 45.192,18 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 26.681,01 € und Zinsauszahlungen 1.937,67 €) 28.618,68 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 16.573,50 €.

Investitionseinzahlungen bzw. Investitionsauszahlungen haben sich im Haushaltsjahr 2022 nicht ergeben.

Der Finanzmittelüberschuss beläuft sich somit zum Jahresende auf 16.573,50 €.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 12.744,40 € geleistet.

Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt der Kindergartenzweckverband über liquide Mittel in Höhe von 28.383,81 €. Aufgrund der Überschüsse konnten 3.829,10 € den liquiden Mitteln zugeführt werden. Somit belaufen sich die liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres auf 32.212,91 €.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 749.402,39 € ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 716.550,96 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 32.851,43 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Die liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes Senheim belaufen sich zum Jahresende auf 32.212,91 €.

Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 43.478,48 € aus, welches sich zum Vorjahr um 1.589,16 € erhöht hat.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 474.798,95 €

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 231.124,96 €

Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 225.086,62 €.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 führte zu folgendem Ergebnis:

Feststellungen zur Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 51.582,55 € und Gesamtaufwendungen von 49.300,04 € weist einen Überschuss von 2.282,51 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf die neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 44.705,74 € und Zinseinzahlungen = 224,95 €) betragen 44.930,69 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 36.261,01 € und Zinsauszahlungen = 1.852,04 €) 38.113,05 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 6.817,64 €.

Investitionseinzahlungen bzw. Investitionsauszahlungen haben sich im Haushaltsjahr 2023 nicht ergeben.

Der Finanzmittelüberschuss beläuft sich somit zum Jahresende auf 6.817,64 €.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 12.793,55 € geleistet.

Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt der Kindergartenzweckverband über liquide Mittel in Höhe von 32.212,91 €. Um den Finanzhaushalt zu finanzieren, mussten zum Ende des Haushaltsjahres liquide Mittel in Höhe von 5.975,91 € entnommen werden. Somit belaufen sich die liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres auf 26.237,00 €.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 725.675,39 € ab und hat sich zum Vorjahr um 23.727,00 € verringert.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 697.920,46 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 27.754,93 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Die liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes Senheim belaufen sich zum Jahresende auf 26.237,00 €.

Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 45.760,99 € aus, welches sich zum Vorjahr um 2.282,51 € erhöht hat.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 466.679,49 €

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 213.234,91 €

Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 212.293,07 €.

Da die Prüfung der Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, die Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 des Kindergartenzweckverbands Senheim festzustellen.

Die Kindergartenzweckverbandsversammlung stellt die Jahresabschlüsse des Kindergartenzweckverbands Senheim für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 fest.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Enthaltung

3. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz, sowie der stellvertretende Verbandsvorsteher Herr Volker Ahnen nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.

Den Vorsitz übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der Verbandsversammlung, Herr Peter Görgen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz sowie dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Volker Ahnen, einschließlich der Vertreter des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, Entlastung für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu erteilen.

Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Enthaltung

4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Senheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Einwohnerbeteiligung:

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 24/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.06.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln. Es wurden keine Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 liegt den Verbandsmitgliedern vor.

Haushaltsplan 2025:

Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird bei Gesamterträgen von 59.520 € und Gesamtaufwendungen von 57.290 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.230 € ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt 2025 weist einen Überschuss von 12.900 € aus. Dieser Überschuss resultiert aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen. Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 47.420 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlung von Investitionstätigkeit beträgt 52.000 €. Diesen stehen keine Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber, so dass sich ein Saldo von -52.000 € ergibt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind für die Planung der Erweiterung des Kindergartens sowie für die Anschaffung von Vermögensgegenständen veranschlagt. Zur Ausfinanzierung des Haushaltsjahres 2025 werden die liquiden Mittel in Höhe von 52.000 € vollständig entnommen.

Haushaltsplan 2026:

Im Haushaltsjahr 2026 wird bei Gesamterträgen von 60.450 € und

Gesamtaufwendungen von 58.080 € ein Jahresüberschuss von 2.370 € ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist 2026 einen Überschuss von 13.040 € aus. Dieser Überschuss resultiert, wie im Vorjahr, aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen. Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 48.350 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 52.000 €. Wie im Vorjahr stehen diesen Investitionsauszahlungen keine Investitionseinzahlungen gegenüber, so dass sich ein Saldo der Investitionstätigkeit von -52.000 € ergibt. Auch in 2026 dienen diese Gelder der Planung der Erweiterung des Kindergartens sowie für die Anschaffung von Vermögensgegenständen. Zur Ausfinanzierung muss ein Investitionskredit in Höhe von 52.000 € aufgenommen werden. Die künftigen Zins- und Tilgungsleistungen für den Kredit werden über die Verbandsumlage finanziert.

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 bestehen beim Kindergartenzweckverband Senheim Investitionskredite in Höhe von 199.449,63 €, welche sich zum Ende des Haushaltsjahres um die ordentlichen Tilgungsleistungen auf 186.555,58 € reduzieren. Zum Ende des Jahres 2026 weisen die Investitionskredite noch eine Verschuldung von 173.610,13 € aus.

Die Verwaltung schlägt der Zweckverbandsversammlung vor, die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu beschließen.

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Senheim beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Enthaltung