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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 5/2025
Wirtschaftsförderung
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2. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte der LAG Vulkaneifel

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel – 2. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte

Bis zum 05. März 2025 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!

Im Jahr 2025 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. So funktioniert es:

1.

Antrag bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung, sowie einer Kostenschätzung einreichen.

2.

Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung in der Sitzung des Entscheidungsgremiums.

3.

Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle.

4.

Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.

Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden.

Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?

Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)

Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)

Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)

Finanzierung von reinen Bauunterhaltungsmaßnahmen

Lebensmittel und Bewirtungskosten

Verbrauchsgegenstände

Einzelrechnungen unter 100 €

Wer darf einen Förderantrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von engagierten Menschen

Von der Förderung ausgeschlossen sind politische Parteien, kommunale Körperschaften, privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen

Welche Förderung gibt es?

Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.

Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

Die Förderung wird nach Einreichung der durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 30.09.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Kostenberechnung des Projektes muss durch ein Angebot pro Kostenposition belegt sein.

Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden (z.B. durch Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen).

Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden.

Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien sind als Download auf unserer Website oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Eckdaten zum Förderaufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittelbudget:

30.0001 €

Datum des Aufrufes:

20.01.2025

Einreichungsfrist für Anträge:

05.03.2025 (Ausschlussfrist)

Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG:

voraussichtlich KW 15

Frist für die Schlussabrechnung:

30.09.2025 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnung bei der Geschäftsstelle)

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.leader-vulkaneifel.de

1Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung

Ansprechperson für Rückfragen:

Die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel (Tel: 06592 933578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de) ist werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.

Wittlich, den 15.01.2025
Dr. Sabine Theunert
Vorsitzende der LAG Vulkaneifel