- Einladung vom 13.11.2024 -
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:05 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas |
| Als Mitglieder: | Christoph Haußmann |
| Elmar Lescher |
| Heiko Rösinger |
| Ruth Schiefelbein |
| Frank Schmitz |
| Stefan Seul |
| Philipp Willems (ab TOP 4 öS) |
| Jens Mindermann |
| Sabine Diederichs |
| Florian Gerhartz |
| Caroline Gräf |
| Entschuldigt: | Nils Bieler |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Lisa-Marie Stein |
| Forstamtsleiter Andreas Hodapp (zu TOP 3 und 4 öS) |
| Revierleiterin Dana Justen (zu TOP 3 und 4 öS) |
| Schriftführer: | Hermann-Josef Andres, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 18.09.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Die Ortsgemeinde möchte eine gemeinsame App allen Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Die Ratsmitglieder Sabine Diederichs und Philipp Willems haben diese ausgearbeitet. Sabine Diederichs stellte die App den Ratsmitgliedern vor. Der Rat steht einer gemeinsamen gemeindlichen App positiv gegenüber. |
| b) | Mit dem Ausbau der Friedhofstraße wurde am 11.11. begonnen. Die Ortsgemeinde war im Vorfeld über den Beginn der Bauarbeiten nicht informiert. Die Fa. Friederichs hat jedoch bereits aufgearbeitetes Material zur Baustelle gebracht. Da hierfür jedoch kein Prüfzeugnis vorliegt wurde das Lagern des Material bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell angezeigt. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2024
In der nichtöffentlichen Sitzung am 18.9.2024 wurde über die Anpassung von Reinigungszeiten der Gemeindebediensteten wegen erhöhtem Bedarf befunden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks
Zu diesem Punkt begrüßte der Vorsitzender den Forstamtsleiter, Herrn Andreas Hodapp, sowie die Revierleiterin Frau Dana Justen.
Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung über einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der Waldbewirtschaftung selbst fest.
Die Betriebspläne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachverständige aufgestellt. Die Aufstellung durch das Land erfolgt über die Körperschaften kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverständige übernimmt das Land die zuwendungsfähigen Kosten in voller Höhe (nicht zuwendungsfähig ist die Mehrwertsteuer).
In der Sitzung vom 19.05.2021 hat der Gemeinderat entschieden, die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks durch Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen zu lassen.
Mit Schreiben vom 24.09.2024 teilt das Forstamt Cochem nun mit, dass sich die Aufstellung durch das Land aufgrund der Borkenkäferkalamität und den damit verbundenen Arbeitsspitzen in der Forsteinrichtung erheblich verzögert.
Das Forstamt schlägt daher vor, die Beauftragung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.
Herr Hodapp erläuterte dem Rat die Gründe für die Übertragung der Aufstellung des Forsteinrichtungswerkes an einen privaten Sachverständigen.
Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des Betriebsplanes durch das Land zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2025 und 2026
Revierförsterin Dana Justen erläuterte dem Rat die in den kommenden beiden Jahres angedachten Maßnahmen. Weiterhin ging sie auch auf die Entwicklung im laufenden Jahr 2024 ein.
Planung 2025
Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 370 FM geplant.
Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| - | 205 FM Eiche |
| - | 145 FM Buche |
| - | 20 FM übriges Laubholz |
Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 16.751,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von ca. 9.316,00 € gegenüber.
Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 34.835,00 €.
Dem stehen Einnahmen durch maßnahmenbezogene Fördergelder, dem klimaangepassten Waldmanagement in Höhe von insgesamt 51.395,00 € sowie eine Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 3.000,00 € gegenüber.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:
| Waldbegründung | 9.980,00 € |
| Jungbestandspflege | 5.775,00 € |
| Verbissschutz | 13.480,00 € |
| Verkehrssicherung | 500,00 € |
| Wegebau und Wegeunterhaltung | 4.500,00 € |
| Sonstiges Material | 600,00 € |
Hinzukommen:
Forstumlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 21.990,00 €.
Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 5.005 € zu rechnen.
Planung 2026
Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 386 FM geplant. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| - | 83 FM Eiche |
| - | 92 FM Buche |
| - | 211 FM sonstiges Laubholz |
Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 13.367,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von ca. 6.664,00 € gegenüber.
Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 9.950,00 €.
Dem stehen Einnahmen durch maßnahmenbezogene Fördergelder, dem klimaangepassten Waldmanagement in Höhe von insgesamt 38.745,00 € sowie eine Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 3.000,00 € gegenüber.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:
| Waldbegründung | 5.000,00 € |
| Jungbestandspflege, Erschließung und Wertästung | 1.750,00 € |
| Verbissschutz | 1.600,00 € |
| Verkehrssicherung | 500,00 € |
| Wegebau und Wegeunterhaltung | 500,00 € |
| Sonstiges Material | 600,00 € |
Hinzukommen:
Forstumlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 21.990,00 €.
Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 16.508 € zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftsplänen 2025 und 2026 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Übertragung der Aufgabe "Ärztliche Versorgung" auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 4 GemO
Eine gute und ausreichende haus- und fachärztliche Versorgung einer Region bestimmt maßgeblich die Standortattraktivität und bildet die Grundlage für Lebensqualität für Jung und Alt, Tourismus, Wachstum und Entwicklung. Um sich den zukünftigen Herausforderungen und dem stetig wachsenden Wettbewerb um Haus- und Fachärzte zu stellen, hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2023 beschlossen, diverse Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Neben dem bereits umgesetzten Projekt „Frühe Hilfen – Hebamme Plus“ wurde eingehend über eine finanzielle und bedarfsgerechte Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte beraten und diese grundsätzlich befürwortet. Gemäß der Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell sollen die entsprechenden Voraussetzungen zur Handlungsfähigkeit in diesem Bereich geschaffen werden. Da die medizinische bzw. ärztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern in die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden fällt, ist ein Beschluss zur Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 4 GemO erforderlich. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Aufgabenübertragung, dass die gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Dies wird sowohl von der hiesigen Verwaltung als auch seitens der Kommunalaufsicht als gegeben angesehen. Ohne die erforderliche Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Cochem, müssen die Ortsgemeinden/die Stadt Cochem selbst entsprechende Strukturen schaffen. Die Übernahme der Aufgaben ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verbandsgemeinde (der positive Beschluss wurde am 05.09.2024 gefasst) und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Die Kommunalaufsicht fordert zudem den Erlass einer Förderrichtlinie, die insbesondere Zweckbindung, Gegenstand und Höhe der Förderung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen regeln soll, um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz in den Grundzügen der Ärzteförderung zu verankern und festzulegen. Die „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem“ befindet sich derzeit in Bearbeitung. Bei der Ausgestaltung wird ein besonderer Fokus auf den individuellen und nachhaltigen Einsatz der Fördermittel innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gelegt. Die am 06.11.2024 im Ärztehaus des Cochemer Marienkrankenhaus startende Kinderarztpraxis von Dr. Jansen wurde im Vorgriff auf die vorstehende Regelung und in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) konzipiert und realisiert. Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden haben nun darüber zu entscheiden, ob der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Cochem zugestimmt werden soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung arbeitet derweil weiter an der Ausgestaltung der Förderrichtlinie, um einer aktuellen Anfrage zur Unterstützung einer Praxisnachfolge zeitnah nachkommen zu können.
Der Rat stimmt der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Unterstützung ansiedlungswilliger Haus- und Fachärzte auf die Verbandsgemeinde Cochem zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen
Die Ortsbürgermeister/innen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem sollen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der neuen Legislaturperiode mit einer einheitlichen EDV-Hardware ausgestattet werden.
In der vergangenen Legislaturperiode haben die Ortsbürgermeister/innen zur Bewältigung der täglichen Aufgaben ihre private EDV-Hardware genutzt. Dies soll sich für die kommende Legislaturperiode ändern. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt bei der Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen einen einheitlichen EDV-Standard zu etablieren. Dieser umfasst:
| - | Ausstattung mit einer einheitlichen EDV-Hardware (Notebook samt Zubehör) |
| - | Anbindung an die digitale Telefonanlage (RingCentral) |
EDV-Hardware:
Die Ortsbürgermeister erhalten für die neue Legislaturperiode ein Notebook, inklusive Zubehör. Die Notebooks werden durch das Sachgebiet EDV der Verbandsgemeinde Cochem betreut und verwaltet. Bei EDV-Problemen mit dem Gerät erhalten die Ortsgemeinden innerhalb der Kernarbeitszeit (Remote per Team Viewer) Unterstützung.
Um die Sicherheit und ein einheitliches Arbeiten zu gewährleisten, erfolgt der Zugriff auf die Terminalserver der Verwaltung. Diese werden durch das Sachgebiet EDV zentral betreut. Updates, sicherheitsrelevante Einstellungen und Anpassungen müssen nicht durch die Ortsgemeinden vorgenommen werden. Der Zugriff auf die Terminalserver erfolgt per sicherer zwei-Faktor-Authentifizierung. Es wird lediglich eine Internetverbindung benötigt. Den Ortsbürgermeister/innen werden auf der Arbeitsumgebung der Verwaltung alle Funktionen, Programme (Word, Excel etc.), sowie eine eigene Ordnerstruktur und ein Austauschordner (Transfer von Daten) zur Verfügung gestellt.
Vorteile:
| - | Zentrale Anbindung an die EDV-Infrastruktur der Verwaltung. |
| - | Umfangreicher Support zu den Kernarbeitszeiten. |
| - | Einführung einer einheitlichen EDV-Ausstattung sowie eine sichere Arbeitsplattform (Daten- und Internetsicherheit). |
| - | Durch die Nutzung der Terminalserver und der damit verbundenen Dateistruktur sind die Daten der Ortsgemeinden Teil der Datensicherung der Verwaltung. Die Daten können somit durch das Sachgebiet EDV im Problemfall wiederhergestellt werden. |
| - | Nutzung der Softwarekomponenten der Verwaltung (z.B. MS Office) über die Terminalserver. |
| - | Das Ausdrucken von größeren gemeindebezogenen Druckaufträgen kann, durch die Arbeit auf den Terminalservern, vereinfacht auf den Kopierern der Verwaltung durchgeführt werden. Kleinere Druckaufträge können auf Druckern der Gemeinde vorgenommen werden (Zusätzliche Drucker sind nicht Teil der gestellten Ausstattung). Vorhandene Drucker können durch das Sachgebiet EDV softwareseitig auf den Notebooks installiert werden. |
| Kosten: | |
| - | Notebook Fujitsu Lifebook E559 15,6 Zoll (39,6 cm) samt Zubehör 440,00 € |
| - | Virenschutz (1. Anschaffungsjahr) 65,00 € |
Die laufenden jährlichen Lizenzgebühren (Fachanwendungen, MS-Office, Virenschutz etc.) werden von Seiten der Verbandsgemeinde getragen.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Ortsbürgermeister/innen mit unterschiedlicher EDV-Hardware arbeiten und in vielen Fällen auch individuelle EDV Komponenten (2er Bildschirm, WLAN Stick etc.) nutzen. Die Verwaltung wird die Ortsbürgermeister/innen bei der Anpassung der EDV-Hardware an die individuellen Bedürfnisse unterstützen.
Hinweis:
Die technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen ist ein Angebot der Verwaltung.
Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Ausstattung. Sofern sich die Ortsgemeinde für die Nutzung von privater Hardware entscheidet, ist ein technischer Support über das Sachgebiet EDV der Verwaltung nicht möglich.
Auslieferung und Schulung
Nach einer positiven Beschlussfassung erfolgt die kurzfristige Auslieferung der EDV-Hardware. Mit der Auslieferung der EDV-Hardware ist eine Einführung/ EDV Schulung verbunden.
Digitale Telefonanlage
Zusätzlich zu der neuen Hardware sollen die Ortsgemeinden zukünftig an der digitalen Telefonanlage der Verbandsgemeinde angebunden werden. Jede Ortsgemeinde erhält eine dienstliche Telefonnummer der Verwaltung. Die Nutzung der Telefonanlage erfolgt per App über ein Smartphone mit Internetverbindung oder alternativ per Telefon, welches bei der Verwaltung angefragt werden kann. Diese Telefone benötigen lediglich eine bestehende LAN-Internetverbindung. Durch die Anbindung ist eine einfachere Kommunikation mit der Verwaltung möglich. Zusätzlich ist die Übergabe der Kommunikationskomponenten bei einem Wechsel des Ortsbürgermeister/in vereinfacht.
Die Ortsgemeinde stimmt der Beschaffung der technischen Ausstattung der Ortsbürgermeister zu. Die Kosten werden von der Ortsgemeinde getragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025
Mit der neuen Grundsteuerreform beginnt ab dem 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum endet mit Ablauf des 31.12.2024.
Nach dem Grundsteuergesetz darf die Gemeinde für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum, die Hebesätze festsetzen.
Die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzten Hebesätze dürfen folglich für die im Frühjahr 2025 anstehende Jahreshauptveranlagung der Grundsteuerbescheide nicht mehr herangezogen werden.
Grundsätzlich werden die Hebesätze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgesetzt.
Aus zeitlichen Gründen wird es jedoch der Verwaltung nicht möglich sein, die Haushaltssatzungen für die Doppelhaushalte 2025/2026 so rechtzeitig aufzustellen, dass noch vor dem 01.01.2025 eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung stattfinden kann. Aus diesem Grund, wie auch vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfohlen, sollte für das Kalenderjahr 2025 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung erfolgen.
In Anlehnung an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes ist als Anlage zur Beschlussvorlage der Entwurf der Hebesatzsatzung für die Ortsgemeinde Greimersburg beigefügt, in der die derzeit geltenden Hebesätze festgesetzt sind.
Damit Anfang des Jahres 2025 die Jahreshauptveranlagung der Grundsteuer rechtskräftig erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Hebesatzsatzung noch in diesem Jahr vom Gemeinderat beschlossen und bis zum 31.12.2024 veröffentlicht wird.
Derzeit ist die Verwaltung dabei, die vom Finanzamt über das ELSTER-Portal übermittelten Grundsteuermessbeträge in das EDV-System einzupflegen. Wann die Übermittlung und Erfassung der neuen Messbetragswerte abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar.
In einer aktuellen Hochrechnung der bereits erfassten Daten für das Jahr 2025 kann in der angefügten Übersicht für die Ratsmitglieder eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass eine reduzierte Festsetzung der Hebesätze unterhalb der vom Land festgesetzten Nivellierungssätze nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (Grundsteuer A 345 %; Grundsteuer B 465 %; Gewerbesteuer 380%) nicht ohne Nachteil der Ortsgemeinde möglich ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Greimersburg beschließt die Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Tal- und Mittelstraße
Für den Ausbau der Tal- und Mittelstraße und der damit verbundenen Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen, wurde der fünfjährige Abrechnungszeitraum seinerzeit auf die Jahre 2020-2024 festgelegt.
Die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen und alle Rechnungen eingegangen.
Erfreulicherweise konnte die Maßnahme kostengünstiger durchgeführt werden, weshalb es eine beitragsmäßige Überzahlung gibt. Weichen nach Ablauf des gewählten Zeitraumes die tatsächlichen von den im Durchschnitt erwarteten Aufwendungen ab, so ist das Beitragsaufkommen der folgenden Jahre entsprechend auszugleichen (§ 10a Abs. 2 Satz 2 KAG). Da für das kommende Jahr jedoch keine neue Ausbaumaßnahme ansteht, womit diese Überzahlung verrechnet werden könnte, werden die zu viel gezahlten Beiträge im Rahmen der „Abgaben-Jahreshauptveranlagung“ 2025 entsprechend zurückerstattet.
Der Rat nimmt diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
9. Erneuerung der Zaunanlage auf dem Spielplatz "Auf dem Huschten"
Der Spielplatz „Auf dem Huschten“ ist an drei Seiten mit einem Maschendrahtzaun eingefasst. Der Zaun ist mittlerweile alt und teilweise defekt. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor Verletzungen soll als Ersatz ein neuer Doppelstabmattenzaun angeschafft werden. Es wurden mehrere Firmen für die Abgabe eines Angebotes angefragt. Diese liegen den Ratsmitgliedern vor.
Die Finanzierung erfolgt aus bereitgestellten Haushaltsmitteln.
Nach Auswertung der Angebote soll die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Flöck aus Polch, erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Dorferneuerungsprogramm; Neugestaltung der Ortsmitte als II. Bauabschnitt
- Sachstand und weitere Vorgehensweise
Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.
Darüber hinaus wird verwiesen auf den Vermerk zum Arbeitstreffen des Gemeinderates vom 22. Oktober 2024, welcher den Ratsmitgliedern als Anlage zur Beschlussvorlage vorliegt.
Für die „Neue Mitte Greimersburg“ ist folgende Nachnutzung vorgesehen:
| I. | Barrierefreier Zugang zum Dorfladen |
| Idee: Zugang durch das alte Spritzenhaus und Angleichung des Bodenniveaus zur Überwindung der derzeit vorhandenen Stufe Prüfung durch Planungsbüro |
| II. | Erweiterungsbau an das bestehende Gebäude (neben dem alten Spritzenhaus) |
| Der Erweiterungsbau soll dabei nach Möglichkeit folgende Nutzungen unterbringen: |
| - | barrierefreie Toilettenanlage begehbar von außen sowie innen (Unisex oder getrennte Herren/Damen WC) Prüfung durch Planungsbüro |
| - | ggf. Außentheke/Ausschank/Durchreiche zur Bewirtung des Dorfplatzes (siehe Punkt III.) |
| - | ggf. kleiner barrierefreier Mehrzweckraum (u. a. zur Nutzung als Sprechzimmer für den Ortsbürgermeister, Aufenthaltsraum für Vereine etc.) |
| - | ein Lager für Vereinsutensilien, Bestuhlung etc. zur Bespielung des Platzes |
| - | ggf. Außenterrasse für den Dorfladen |
| - | nach Möglichkeit PV-Anlage auf dem Anbau |
In den Bestand des Gemeindehauses/Dorfladens soll nach Möglichkeit zunächst nicht eingegriffen werden (nur Anpassungsarbeiten bedingt durch den Erweiterungsneubau).
| III. | Platzgestaltung der derzeitigen Abbruchfläche |
| - | Befestigung der Fläche und Beleuchtung |
| - | Sitzgruppen zur Schaffung von Aufenthaltsqualität |
| - | Begrünung (u. a. als Schattenspender) |
| - | ansonsten ggf. Beschattung in Form einer Überdachung o. ä. |
| - | Ver- und Entsorgungspunkte für Bierbrunnen, Toilettenwagen etc. zur Bespielung als Festplatz |
| - | Vorrichtung für einen Maibaum |
| - | ggf. Backes |
| - | ggf. DHL Packstation |
| - | ggf. Wasserspiel |
| - | ggf. E-Bike Ladestation |
| - | Regenwasserzisterne zur Verwendung von Brauchwasser (Zuschuss der Kreiswerke ggf. möglich) |
Anmerkung: Ggf. ist das Kriegerdenkmal bei der Platzgestaltung (Integration) zu berücksichtigen, sollte durch den Umzug der Feuerwehrgarage dessen Versetzung notwendig werden.
Auf dieser Grundlage soll zunächst eine Variantenuntersuchung unternommen werden, die zwei Entwürfe zum Ergebnis haben soll. Diesbezüglich wird ein Honorarangebot bei einem Planungsbüro eingeholt.
Das Planungsbüro wird prüfen, ob und wie die Planungsgedanken des Gemeinderates technisch umgesetzt werden können und welche Kosten hiermit voraussichtlich verbunden sein werden. Ggf. müssen aus technischen und/oder finanziellen Gründen Abstriche gemacht werden.
Entscheidet sich der Gemeinderat schließlich zu einem Entwurf, so muss dieser für eine qualifizierte Antragsstellung im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2026 (Antragstellung Sommer 2025) ausführungsreif geplant werden.
Das heißt, mit der jetzigen Variantenuntersuchung wird noch kein qualifizierter Planungsauftrag erteilt, sondern lediglich die Grundlage hierfür im Rahmen einer Bedarfsplanung (sog. Leistungsphase 0) geschaffen.
Für die Antragstellung sind je nach Kostenvolumen ein bis drei Honorarangebote über die klassischen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 einzuholen, wobei eine stufenweise Beauftragung zunächst bis LP 4 erfolgen wird.
Im Falle einer positiven Bescheidung kann der Auftrag erweitert werden.
Der Gemeinderat legt die Nachnutzung der Freifläche und Gestaltung der „Neuen Mitte Greimersburg“ wie eingangs beschrieben fest.
Darüber hinaus wird ein Honorarangebot zur Variantenuntersuchung für zwei Entwürfe einschließlich Kostenschätzung eingeholt.
Der Vorsitzende wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, sobald ein Honorarangebot vorliegt.
Sobald zwei Entwürfe inklusive Kostenschätzung vorliegen, entscheidet sich der Gemeinderat, welcher Entwurf im weiteren Verlauf vertieft und einer ausführungsreifen Planung unterzogen werden soll. Dies kann auch in einer nichtförmlichen Arbeitskreissitzung geschehen.
Hiermit soll auf Grundlage eines weiteren (zweistufigen) Honorarangebotes die Beauftragung der klassischen Planungsleistungen erfolgen, damit im Sommer 2025 fristgerecht ein Antrag auf Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2026 gestellt werden kann.
Bezüglich der Umsiedlung der Feuerwehr mit ihrem Fahrzeug in einer andere Garage wird der Vorsitzende nach eingehende Gespräche mit den Beteiligten führen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Vereinsheims für den Verein Hundesportfreunde Greimersburg
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Weiher“ gelegenen Grundstück ein Vereinsheim sowie einen Wildzaun zu errichten. Gemeindliche Belange werden durch die vorgesehene Planung nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Einfassung der Rasengräber für Erd- und Urnenbestattungen
- Auftragsvergabe
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, das Rasengrabfeld für Erdbestattungen zu erweitern und das Rasengrabfeld für Urnenbestattungen entsprechend dem Beschluss vom 26.04.2023 einzufassen.
Der Vorsitzende hat bei mehreren Firmen Angebote angefordert. In der Sitzung soll über die bis dahin vorliegenden Angebote beraten und der Auftrag erteilt werden.
Im Haushaltsplan sind Mittel in Höhe von 10.000 € eingestellt.
Der Gemeinderat beschließt der Fa. Juchem, Kaisersesch, als niedrigstbietende Firma zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Bauvoranfrage zur Bebauung eines Grundstückes in der Mittelstraße
Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde gelegenen Grundstück in der Mittelstraße zwei Wohnhäuser zu errichten. Die geplanten Standorte ergeben sich aus der Anlage. Die Erschließung des rückwärtigen Wohnhauses ist über das vordere Grundstück zu gewährleisten. Aufgrund der bereits vorhandenen Nachbarbebauung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Bebauung. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig