Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) und eines Beschlusses des Gemeinderates von Bremm vom 09.02.2023 wird die Kloster-Stuben-Straße (Flur 17, Parz.-Nr. 1) als Gemeindestraße dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr mit sofortiger Wirkung gewidmet. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Zimmer 3.15 der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, 56812 Cochem, zur Einsicht aus.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzulegen.
Der Widerspruch kann:
erhoben werden.
Bei Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.