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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 8/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Widmungsverfügung

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) und eines Beschlusses des Gemeinderates von Bremm vom 09.02.2023 wird die Kloster-Stuben-Straße (Flur 17, Parz.-Nr. 1) als Gemeindestraße dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr mit sofortiger Wirkung gewidmet. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Zimmer 3.15 der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, 56812 Cochem, zur Einsicht aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzulegen.

Der Widerspruch kann:

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem,
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vgcochem@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Bei Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Cochem, 13.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
- für die Ortsgemeinde Bremm -
(S)
gez.
Wolfgang Lambertz
Bürgermeister