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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 8/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 25. Sitzung des Gemeinderates Bruttig-Fankel am 16.01.2023 im historischen Rathaus

- Einladung vom 10.01.2023 -

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:41 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Rainer Welches

Als Mitglieder:

Karl-Heinz Bleser

Elke Dax

Eileen Eschbach

Ludwig Götz

Andreas Hoppe

Matthias Klein

Jens Kreutz

Bettina Lenz, ab TOP 1e) ö.S.

Hubert Marx

Rita Pearse-Danker

Beigeordneter Hermann-Josef Scheuren, ab TOP 6 ö.S.

Michael Zelt

Erster Beigeordneter Mario Zender

Entschuldigt:

Mark Grünewald

Sonja Weyrauch

Alexander Zabel

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Forstamtsleiter Hans-Peter Schimpgen, bis einschl. TOP 6 ö.S.

Revierleiterin Elisabeth Blaue, bis einschl. TOP 6 ö.S.

Schriftführer:

VFA Philipp Hennen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt 10. Umgestaltung des Friedhofs im Ortsteil Bruttig; Vergabe der Planungsleistungen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

erweitert.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2022 wird durch das Ratsmitglied Elke Dax aufgrund vermeintlicher fehlender Wortbeiträge gerügt. Vorsitzender und Schriftführer nehmen dies zur Kenntnis. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Im Kreis Cochem-Zell findet am 18.06.2023 die Wahl des Landrats statt. Wahllokal wird, wie bei der Bundestagswahl 2021, die Turnhalle der Grundschule sein.

b)

Im Bereich des Birkenwegs finden vom 16.01.- 03.02.2023 Verlege-Arbeiten von Kabelschutzrohren im Auftrag der BIG Cochem-Zell statt. Es kann in diesem Bereich zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

c)

Dem Vorsitzenden liegt die Anfrage eines privaten Unternehmens zur Errichtung einer Ladesäule für E-Bikes vor. Die Kosten für Anschaffung und Errichtung werden durch Werbung auf den Ladestationen refinanziert, die Kosten für Unterhalt und Betrieb würden bei der Gemeinde verbleiben. Der Rat spricht sich dafür aus, über die Gemeinde eine eigene Ladestation für E-Bikes anzuschaffen. Der Vorsitzende wird mit der Angebotseinholung zur nächsten Sitzung beauftragt.

d)

Auf verschiedenen Wirtschaftswegen im Bereich der Ortsgemeinde konnten Humusablagerungen festgestellt werden. Der Vorsitzende wird einen Hinweis im Mitteilungsblatt veröffentlichen, dass diese Ablagerungen unverzüglich zu beseitigen sind. Da die vermutlichen Verursacher bekannt sind, wird die Gemeindeleitung diese auch direkt ansprechen.

e)

Im Ortsteil Fankel soll ähnlich wie in Bruttig ein W-Lan Hotspot errichtet werden. Ein genauer Standort wird noch gesucht werden, der Vorsitzende wird mit der Einholung von Angeboten sowie der Auftragsvergabe beauftragt.

f)

Die Umgestaltung des Platzes „Am Bungert“ verzögert sich, da zurzeit alle möglichen Fördermaßnahmen ausgeschöpft bzw. seitens der OG beantragt sind. Die Gemeindeleitung wird bei nächstmöglichen Fördermöglichkeiten tätig.

g)

Die FFW Bruttig-Fankel feiert am 21.01.2023 ihr 100- jähriges Bestehen. Aufgrund der großen Verdienste um das Zusammenleben in der Ortsgemeinde unterstützt die Ortsgemeinde die Feierlichkeiten mit einem Zuschuss von 1.500 €. An der Beratung zu diesem Punkt haben die Ratsmitglieder Kreutz und Zelt nicht mitgewirkt.

h)

Ratsmitglieder die mit ihrem Sitzungs-Tablet technische Probleme haben, sollen dies an den Vorsitzenden melden, er gibt dies dann gesammelt an die Verwaltung weiter.

i)

Die Gemeindeleitung steht in ersten Gesprächen mit einer Anwaltskanzlei zum Thema Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde. Sobald hierzu konkrete Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Rat mitgeteilt.

j)

Mit der Umgestaltung des Platzes „Auf der Kipp“ durch die Pfadfinder wird begonnen, sobald die Witterung dies zulässt.

k)

Die Gemeinde prüft zur Zeit die Möglichkeit, auf dem Wohnmobilstellplatz einen Parkscheinautomaten aufzustellen und diesen vom Ordnungsamt überwachen bzw. warten zu lassen.

l)

Am Busparkplatz an der Brücke wurden vermehrt illegale Müllentsorgungen festgestellt. Die Gemeindeleitung bittet, Feststellungen oder Auffälligkeiten mitzuteilen.

m)

Im Bereich vor der Grundschule ist ein Baum schief angewachsen. Die Gemeinde wird einen Fachunternehmer mit den Pflegearbeiten für den Baum beauftragen.

Die Punkte i bis m werden vom Ersten Beigeordneten Mario Zender vorgetragen.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2022

Durch den Vorsitzenden werden die Beratungsergebnisse vom 21.11.2022 bekannt gegeben.

3. Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Frau Christine Grünewald hat ihr Ratsmandat im Gemeinderat Bruttig-Fankel mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Herr Hubert Marx, 56814 Bruttig-Fankel, in den Rat einberufen.

Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Marx namens der Bürgerschaft auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

Der Vorsitzende dankt Frau Grünewald für ihr großes Engagement für die Ortsgemeinde in den vergangenen Jahren.

4. Wahl von Ausschussmitgliedern

Frau Christine Grünewald hat ihr Ratsmandat im Gemeinderat Bruttig-Fankel mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Herr Hubert Marx in den Gemeinderat einberufen.

Gleichzeitig mit der Niederlegung des Ratsmandats scheidet Frau Grünewald auch aus den Ausschüssen der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel aus; die nachfolgenden Positionen sollen nunmehr neu besetzt werden:

a)

Ordentliches Mitglied im Bau-, Wege- und Weinbauausschuss

Wahlvorschlag: Hubert Marx

b)

Stellv. Mitglied für Rita Pearse-Danker im Forstausschuss

Wahlvorschlag: Hubert Marx

c)

Ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

Wahlvorschlag: Hubert Marx

Die kommunalrechtlichen Vorgaben sehen grundsätzlich vor, dass ein Ratsmitglied im Ausschuss nur von einem Ratsmitglied als Ersatzperson vertreten werden kann (persönliche Stellvertretung). Zudem sollen mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder

Ratsmitglieder sein; dies gilt auch für die Ersatzpersonen.

Die Ersatzleute sind im Wege der Mehrheitswahl entsprechend der einschlägigen Regelungen des § 40 GemO zu bestimmen.

Die Wahl von Ersatzleuten zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 V GemO und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 III 1 GemO).

Wahlergebnis zu a): Hubert Marx

Wahlergebnis zu b): Hubert Marx

Wahlergebnis zu c): Hubert Marx

jeweils

Abstimmungsergebnis: 11 Ja Stimmen 1 Enthaltung

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RP.

5. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2023 und 2024

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Forstamtsleiter Schimpgen sowie Frau Revierleiterin Blaue und erteilt beiden mit Zustimmung des Rates das Wort. Durch Frau Blaue werden die Forstwirtschaftspläne erläutert und Rückfragen der Ratsmitglieder beantwortet.

Planung 2023

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 1.430 FM geplant. Davon sollen 720 FM als Stammholz, 473 FM als Brennholz und 88 FM als Industrieholz verkauft werden.

Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 102.660,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und -rücken in Höhe von ca. 37.041,00 € gegenüber.

Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz- und Pflegearbeiten sowie Geräte und Material mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 15.700,00 €.

Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverhütungspauschale und Förderungen in Höhe von insgesamt 12.200,00 € gegenüber.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:

Aufforstung und Freistellungen

Waldpflege

Verbissschutz ( Zaunbau, Kontrolle)

Geräte und Material

Hinzu kommen (Fixkosten):

- Beförsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von

54.740,00 €

Es ergibt sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von

7.379,00 €.

Planung 2024

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 1.124 FM geplant. Davon sollen 305 FM als Stammholz, 641 FM als Brennholz und 58 FM als Industrieholz verkauft werden.

Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 95.409,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und -rücken in Höhe von ca. 32.367,00 € gegenüber.

Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz- und Pflegearbeiten sowie Geräte und Material mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 5.100,00 €.

Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 4.700,00 € gegenüber.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:

Freistellungen

Verbisschutz (Zaunkontrolle, Abbau und Entsorgung alter Zäune)

Wegeunterhaltung

Geräte und Material

Hinzu kommen (Fixkosten):

- Beförsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer,

Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von

54.740,00 €

Es ergibt sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von

7.902,00 €.

Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftspläne für 2023 und 2024 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrer Anpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz in Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.

Die Beantragung der Zuwendung kann in Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Eine Voraussetzung zur Gewährung der Zuwendung ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den Kriterien der bestehenden PEFC-Zertifizierung gehören zu den Zuwendungsvoraussetzungen unter anderem drei langfristige Verpflichtungen, die der Waldbesitzende erfüllen muss. Diese sind:

Kleinflächige Sukzession

Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

Habitatbäume

Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen.

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche

Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung.

Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Der Nachweis hierüber erfolgt über eine Ergänzung der bestehenden PEFC-Zertifizierung. Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten auf 3 € pro Hektar und Jahr.

Folgen

Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und Zulassen einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich.

Die Anforderungen gehen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Die Erfüllung der Anforderungen wird geprüft.

Das Forstamt schlägt vor, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.

Der Gemeinderat stimmt dem zu.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

7. Einführung Mobilitäts-App "Smartes Wohnen im Alltag" - Bedarfsabfrage

Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilitätsbedarf erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige Fahrangebote (z. B. ÖPNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren.

Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps.

So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Polsterdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z.B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z.B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden.

Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe.

Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Die Lizenz und die App können kostenlos für die Kommunen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen.

Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können sind folgende Unterstützungsleistungen geplant:

Leistungsumfang:

-

Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

-

Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

-

Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

-

Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

-

Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

-

Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat. Darüber hinaus gibt Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden.

Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden.

Bei Interesse an der Einführung der „SWiA-App“, wird um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis spätestens zum 31.03.2023 gebeten.

Der Gemeinderat hat Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation. Bevor weitere Schritte seitens der Gemeinde eingeleitet werden, wird im Mitteilungsblatt ein Aufruf erfolgen, ob sich eine Person als Ansprechpartner/in oder Betreuer/in der App für die Ortsgemeinde bereit erklärt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Gemeindlicher Hochbau; Sanierung der alten Rathäuser in Bruttig und Fankel

- Antrag auf Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023

Die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel beabsichtigt die Sanierung der beiden alten Rathäuser in den Ortsteilen. Zu diesem Zweck wurde bereits in 2022 Herr Architekt Niespor aus Wahlenau mit den Architektenleistungen beauftragt.

Auf Grundlage seiner Planungen wurden im Herbst je zwei Zuwendungsanträge aus Mitteln der Landesdenkmalpflege 2023 sowie je zwei Zuwendungsanträge aus dem Investitionsstock 2023 (beide Land Rheinland-Pfalz) beantragt. Bewilligungen sind im Frühjahr des Jahres (ca. ab April) üblich.

Zwischenzeitlich haben sich folgende Erkenntnisse ergeben:

Der Investitionsstock ist in diesem Jahr stark nachgefragt, weshalb seitens der Bewilligungsbehörde nicht allen Zuwendungsanträgen nachgekommen werden kann.

Die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel befindet sich mit ihren beiden Zuwendungsanträgen auf Platz 5 und 6 der Prioritätenliste von insgesamt 6 eingereichten Anträgen innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem. Es ist aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel (= Fördermittel) des Landes daher fraglich, ob Bewilligungen zu erwarten sind.

Es ist jedoch möglich, die beiden Zuwendungsanträge des Investitionsstocks 2023 zurückzuziehen und gleichzeitig als neue Zuwendungsanträge im Rahmen der Dorferneuerung 2023 zu stellen. Hier scheint eine Bewilligung nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Bewilligungsbehörde aufgrund geringerer Antragszahlen aussichtsreicher.

Das Zuwendungsprogramm Dorferneuerung kommt ebenfalls für die beiden alten Rathäuser in Frage. Der Fördersatz beläuft sich auf 65 %, beim Investitionsstock sind es 60 %. Voraussetzung im Rahmen der Dorferneuerung ist, dass es sich um eine rein äußerliche Sanierungsmaßnahme handelt, d. h., dass lediglich die Gebäudehülle von der Sanierung betroffen ist. Bei einem Eingriff ins Innere werden nur solche Vorhaben durch die Dorferneuerung gefördert, die eine systematische Verbesserung der Objekte herbeiführen würden. Hierbei würde dann auch die Barrierefreiheit eine Rolle spielen.

Dies ist bei den beiden vorliegenden Vorhaben, die lediglich auf die Sanierung der Fassaden abzielen, also unproblematisch. Die Planungen von Herrn Architekt Niespor über die rein äußerlichen Sanierungsmaßnahmen können für einen Antrag auf Zuwendung aus der Dorferneuerung damit 1:1 übernommen werden.

Unbeachtlich der obigen Ausführungen und der voraussichtlichen Bewilligungschancen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Zuwendung in beiden Fällen (Investitionsstock oder Dorferneuerung) nicht besteht.

Die beantragten Mittel der Landesdenkmalpflege bleiben von beiden Zuwendungsprogrammen unberührt. Hier steht eine Rückmeldung durch die Generaldirektion kulturelles Erbe noch aus.

Die Angelegenheit ist im Rahmen der Sitzung abschließend zu behandeln, da hinsichtlich der weiteren Schritte (Rücknahme Investitionsstock, Antragstellung Dorferneuerung, Prüfungen durch die Bewilligungsbehörde ff.) Kurfristigkeit geboten ist.

Der Gemeinderat berät über die Ausführungen der Verwaltung.

Er beschließt, die beiden Zuwendungsanträge „Sanierung des alten Rathauses in Bruttig“ sowie „Sanierung des alten Rathauses in Fankel“ aus dem Investitionsstock 2023 zurückzuziehen und gleichzeitig zwei neue Zuwendungsanträge gleichen Inhalts aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023 einzureichen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass hierdurch kein Anspruch auf eine etwaige Zuwendung begründet wird - weder aus dem Investitionsstock, noch aus der Dorferneuerung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage zum Abriss eines Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses und hier Abweichung von der Dachgestaltungssatzung (Grundsatzbeschluss)

Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat der Bauherr eine Abweichung (8° statt 30°) von der Dachgestaltungssatzung der Ortsgemeinde beantragt. Der Gemeinderat hatte diesem Antrag zugestimmt. Zwischenzeitlich hat sich der Gemeinderat auch grundsätzlich mit dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung befasst und diesen konkretisiert und auf die alten Ortskerne Bruttig und Fankel reduziert. Das geplante Vorhaben liegt nach wie vor im Geltungsbereich der Satzung.

Seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell wird nunmehr angefragt, ob seitens der Ortsgemeinde diese Abweichung auch im Grundsatz im gesamten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung zugelassen wird. Einer Einzelfallentscheidung bezogen auf das konkrete Vorhaben kann lt. Unterer Bauaufsichtsbehörde nicht zugestimmt werden.

Sofern die Ortsgemeinde hier einen Grundsatzbeschluss fasst, ist die Gestaltungssatzung für den Bereich faktisch gegenstandlos und sollte konsequenter Weise aufgehoben werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Grundsatzbeschluss nicht zu.

Abstimmungsergebnis: 14 Nein-Stimmen

Damit stimmt der Gemeinderat den Flachdächern im Geltungsbereich der Satzung im Grundsatz zu und hebt die Satzung auf.

10. Umgestaltung des Friedhofs im Ortsteil Bruttig;

Vergabe der Planungsleistungen

Bekanntlich dürfen Planungskosten 25.000 € netto nicht überschreiten, da ansonsten drei Vergleichsangebote vorliegen müssen.

In der Sitzung am 14.03.2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Ingenieurbüro Senger Consult GmbH auf der Grundlage des Angebots mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Die geschätzten Planungskosten lagen über 25.000 €, was die Einholung weiterer Angebote notwendig gemacht hätte. Der Beschluss wurde bisher nichtausgeführt; das Ingenieurbüro nicht beauftragt.

Der Beschluss ist aufzuheben.

Inzwischen liegt ein neues Angebot vor. Hierin sind die von der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel geplanten Eigenleistungen berücksichtigt. Wobei Leistungen, die von den Gemeindearbeitern ausgeführt werden, nicht förderfähig sind.

Das Angebot ist als Anlage beigefügt.

Zu beachten ist, dass zuwendungsfähige Planungsunterlagen bis spätestens Ende August d.J. - zur fristgerechten Weiterleitung - vorliegen müssen. Vorab sind die Planungen vom Gemeinderat zu beschließen. Eigenleistungen usw. sollten schon im Antrag aufgeführt werden.

Der Gemeinderat beschließt,

1. die Aufhebung des Beschlusses vom 14.03.2022

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. das Ingenieurbüro zunächst mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen, um auf Grundlage dessen die Förderung aus dem I-Stock beantragen zu können.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Bürgermeister Lambertz sichert zu, innerhalb der Verwaltung zu klären, warum der Beschluss nicht umgesetzt wurde.