Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme ab 13.03.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 32, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 soll in der am 29. März 2023 stattfindenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.