Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl endet am Freitag, den 20. März 2026 um 15 Uhr. Anträge können persönlich während der allgemeinen Geschäftszeit (am Freitag, den 20.03.2026 zusätzlich bis 15 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer EG.11 und EG.12, oder schriftlich mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch im Internet elektronisch unter www.zell-mosel.de beantragt werden.
Nach Freitag, den 20.03.2026, 15 Uhr, werden Wahlscheine nur dann noch erteilt, wenn die antragstellende Person durch ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihr nicht ermöglicht, das Wahllokal aufzusuchen. Für diese Fälle ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, in Zell das Einwohnermeldeamt am Samstag, den 21.03.2026 von 11 bis 12 Uhr sowie am Sonntag, den 22.03.2026 von 12 bis 15 Uhr geöffnet.
Wähler/innen, die per Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen, weisen wir darauf hin, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden müssen; der verschlossene hellrote Wahlbriefumschlag sollte spätestens am Mittwoch, den 18.03.2026, auf den Postweg gebracht werden. Die Briefwähler/innen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig den Wahlvorstand erreichen.
Sollte der Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg zur Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) gelangen, empfehlen wir den Wahlbrief am Wahltag direkt zum Wahllokal bringen zu lassen.