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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Aus den Gemeinden
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Friedhof

Räumung

Ich möchte hiermit nochmals an den Abbau der Gräber an den beiden gekennzeichneten Grabreihen bis zum 30. März 2026 erinnern. Wenn es für Sie nicht möglich ist, das Grab selbst abzubauen, kann das die Firma Neumüller aus Pünderich zu einem Pauschalpreis übernehmen. Telefon- Nr. 06542 5118 oder E-Mail: ten-en@gmx.de

Wichtige Regeln nach § 35 Baugesetzbuch

In letzter Zeit werden im Außenbereich von Pünderich vermehrt Wohn- und Bauwagen abgestellt. Dies führt zu Beschwerden - die direkt an mich herangetragen werden oder aber zu direkten Anzeigen bei der Bauverwaltung. Ich möchte hiermit klarstellen, dass es nicht meine Aufgabe ist, als Dorfpolizist aufzutreten.

Beachten Sie, dass Wohn- und Bauwagen als bauliche Anlage bezeichnet werden, wenn sie längerfristig aufgestellt oder zu Wohn- oder Aufenthaltszwecken genutzt werden. Dadurch benötigen Sie eine Baugenehmigung. Planen Sie aktuell einen Wagen auf einem Gelände aufzustellen, informieren Sie sich vorher beim Bauamt, damit es nicht zu einer Nutzungsuntersagung kommt.

Rainer Nilles, Ortsbürgermeister